Fahrrad - Alkohol - Unfall

15. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
derTim1981
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrrad - Alkohol - Unfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin am Sonntagabend stark alkoholisiert mit dem Rad gefahren. Dabei habe ich ein Fahrzeug gestriffen. Die Polizei konnte am Fahrzeug keinen Schaden feststellen. Beim Blasen wurde der Wert 1.9 festgestellt. Auf der Wache wurde mir eine Blutprobe entnommen. Der Polizist hat mich als sehr einsichtig eingestuft und deswegen zu Fuß heim geschickt. Den Schadensbetrag habe ich mit der Geschädigten inzwischen beglichen.

Nach welchen Rechtsnormen werde ich bestraft werden? Was ist das minimale o. maximale Strafmaß bzw. das realistisch zu erwartende Strafmaß? Wäre es sinnvoll sich einen Rechtsbeistand zu nehmen oder hat dies sowieso keine Aussicht auf Erfolg?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Das wurde doch alles schon in einem anderen Forum beantwortet.

quote:<hr size=1 noshade>Nach welchen Rechtsnormen werde ich bestraft werden? <hr size=1 noshade>
§315c StGB oder §316 StGB

Ca. 15-30 Tagessätze. Also 1/2 bis 1 Monatsnetto und 7 Punkte.

quote:<hr size=1 noshade>Wäre es sinnvoll sich einen Rechtsbeistand zu nehmen oder hat dies sowieso keine Aussicht auf Erfolg? <hr size=1 noshade>
Ich sag mal Jein. Gegen das Strafmass wird ein Anwalt nicht viel machen können. Allerdings könnte er das Verfahren und somit die Aufforderung zur MPU verzögern. Diese Verzögerung könnte bewirken, dass Du die MPU innerhalb der gesetzten Frist bestehen kannst, was andernfalls nicht zu erwarten wäre.

Das andere Forum kann Dir übrigens sehr gute Hilfe bei der Vorbereitung auf die MPU geben, weswegen ich das Thema nicht vertiefen möchte.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eli1992
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

So ein bischen spät mein eintrag, aber ich denke, ich muss hier mal ein paar dinge klar stellen.
Ich selbst bin vor kurzem mit dem Fahrrad betrunken unterwegs gewesen (bin 18) und habe ein Auto geschrammt (kleiner Kratzer) die Polizei wurde eingeschaltet und ich musste blasen und dann noch blutprobe geben.
Mein Blutalkohol war im Endeffekt bei 2,04 promill.
Die MPU auflagen kamen ziemlich schnell und das Gericht hat auch nicht lange auf sich warten lassen: Anklage 315c.
Heute war ich dann beim Gericht und nun mein Endergebnis: Verfahren wurde eingestellt, die Auflage sind 30 Sozialstunden.
Meine Persönlichen Tipps:
1. Einsichtig zeigen und nicht versuchen, sich aus der Affäre zu ziehen
2. Den Alkoholkonsum drastisch verringern und dies auch sagen
3. Bei der frage nach dem Tathergang sagen, dass man es nichtmehr genau weiß
4. Nett, Freundlich und ein gutes Auftreten (zwar nicht im anzug, aber ein bischen besser anziehen als jogginghose oder so.
Ich weiß, dass ich viel glück hatte, aber es kommt auch auf den Richter und das Auftreten der angeklagten Person an. Immer freundlich bleiben ist das A und O.
MfG Eli
Ps: Das mit der MPU verzögern kann nicht sein, da ich den Brief mit der MPU auflage von der Zulassungsstelle bekommen habe und dies nicht Bestandteil der Gerichtsverhandlung war.


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""

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Eine Einstellung des Verfahrens ist in solchen Fällen sehr ungewöhnlich. Da hast Du einen gnädigen Richter gehabt.

Dass die Anordnung der MPU nicht vom Gericht, sondern von der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen eines gesonderten Verwaltungsverfahrens kommt ist diesem Forum durchaus bekannt. Beide Verfahren, also das Strafverfahren und das Verwaltungsverfahren, laufen unabhängig voneinander. Häufig wird das Verwaltungsverfahren aber erst nach Abschluss des Strafverfahrens in Gang gesetzt, da die Fahrerlaubnisbehörde oftmals nicht vorab in Kenntnis über das Strafverfahren gesetzt wird. Wenn aber die Polizei und / oder die Staatsanwaltschaft bereits vor Abschluss des Strafverfahrens der Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung erstatten steht der kurzfristigen Anordnung der MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde nichts mehr im Wege.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

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