Mir ist folgender Sachverhalt passiert, in einem großen deutschen Bahnhof ist anscheinend ein kleinerer Polizeieinsatz abgelaufen. Ein kleiner Durchgang zu einem Gleis war mit einem Wagen blockiert, sodass man nur beschwerlich hindurchgehen konnte. Mir ist nicht aufgefallen, dass sich es wohl um eine "Polizeiabsperrung" gehandelt hat (verdeckter Polizeiermittler und Sicherheitsdienst des Bahnhofs war anwesend). Da ich schnell meinen Zug erreichen musste, habe ich mich an dem Wagen vorbeigeschlängelt (klassischer Tunnelblick) und habe damit wohl die Wagenabsperrung durchschritten. Ich wurde darauf von einem Polizeibeamten verfolgt (bin noch ~10 Meter weitergelaufen, weil ich denke, dass die Verfolgung evtl. eingestellt wird) und schließlich aufgefordert, mich auszuweisen, dem konnte ich nicht nachkommen, da ich zu diesem Zeitpunkt keinen Ausweis dabei hatte. Ich bereue meinen Fauxpas, muss ich nun mit weiteren Schritten oder einer Fahndung rechnen? Ich habe wohl fahrlässig einen kleineren Einsatz durchschritten oder eine Absperrung (nicht 100 % aus meiner Sicht und in meiner Eile als solche erkennbar) durchschritten, habe hier aber in keinster Weise in aktive Amtshandlungen eingegriffen oder aktiv gestört. Was droht mir?
-- Editier von klagundi88 am 05.02.2017 23:54
-- Editier von klagundi88 am 05.02.2017 23:54
Fahrlässiges Durchqueren eines Polizeieinsatzes
5. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 5. Februar 2017 | 23:52
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrlässiges Durchqueren eines Polizeieinsatzes
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Februar 2017 | 18:02
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Wurden denn die -richtigen- Personalien nun angegeben (auch ohne Ausweis), oder nicht?
#2
Antwort vom 6. Februar 2017 | 18:08
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, denn ich habe erklärt, dass mein Zug kurz.vor Abfahrt steht und ich habe mich persönlich dafür entschuldigt, wenn ich den Einsatz gestört haben sollte. Dann war es dann gut. Und ich konnte.meines Weges gehen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Februar 2017 | 18:14
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Dann wird auch nichts mehr passieren ....
Und jetzt?
Schon
267.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten