"Fahrlässige Brandstiftung"

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Adunaic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
"Fahrlässige Brandstiftung"

Hallo,
gegen meine Eltern wurde Anklage erhoben, wegen einem Hausbrand von vor einem Jahr.
Wir (meine Eltern, ich, meine zwei Brüder) sind 2003 zur Miete in ein Haus eingezogen. Dieses Haus haben wir direkt als Nachmieter bezogen. In der Dachkammer, die von mir und meinem Bruder bewohnt wurde, befand sich ein kleiner Ofen, der von den Vormietern installiert wurde, worüber unser Vermieter auch Bescheid wusste. Das Ofenrohr führte offenbar durch die Wand in die dahinterliegende unbeleuchtete Abstellkammer und dort in den Schornstein. In der Abstellkammer befanden sich noch Gegenstände/Kisten etc. der Vormieter. Diese Kammer haben wir daher nie genutzt.
Nun entstand am 28. Dezember 2007 ein Feuer in besagter Abstellkammer, nachdem mein Bruder wie schon oft zuvor in meinem Zimmer den Ofen befeuerte. Die genaue Brandursache konnte nicht festgestellt werden, vermutlich war das Ofenrohr in Bereich der Abstellkammer kaputt, wodurch die Kammer Feuer fing.
Nun wird meinen Eltern folgendes zur Last gelegt:
Mein Vater ist beschuldigt, den Ofen im Dachgeschoss aufgestellt zu haben und durch die Gegenstände in der Dachkammer hatte dies "vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass der Unrat sich bei Befeuern des Ofens entzündete. Das Feuer griff auf die Abstellkammer und dann auf den Dachstuhl über. Der Schaden wird mit 50.000 EUR beziffert."

...meine Eltern sollen durch Fahrlässigkeit die Wohnung in Brand gesteckt haben.

Nun habe ich mehere Fragen:
1. Dass mein Vater den Ofen installiert haben soll, entspricht nicht der Wahrheit und wurde auch in keinem Bericht so von uns angegeben. Wie kommt die Staatsanwaltschaft darauf?
2. In wieweit ist es von Belang, wer den Ofen installiert hat? Können die Vormieter oder der Vermieter selbst deswegen belangt werden oder hätten wir regelmäßig den Zustand des Ofenrohrs überprüfen müssen?
3. Wer kann wegen der Sache wirklich belangt werden? Meine Mutter war die Mieterin des Hauses. Mir gehörte das Zimmer und mein Bruder hat den Ofen angezündet - ich kann z.B. nicht nachvollziehen, warum meine Mutter und mein Vater angeklagt sind.
4. Was kann uns im schlimmsten Falle erwarten? Wir haben für den Brand eine Versicherungssumme von 6000 Euro erhalten - kann die Versicherung diese zurückverlangen? Und müssen wir evtl. für den Schaden von 50.000 Euro aufkommen? Meine Eltern sind beide arbeitslos und können sich nicht mal einen Anwalt leisten......

Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann. VIELEN DANK im Voraus!!

-- Editiert von Adunaic am 11.02.2008 13:58:56

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2 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

1. Das können wir auch nicht wissen. Vielleicht haben Zeugen (Vor- und Vermieter) entsprechendes ausgesagt.

2. Wenn er unsachgemäß insatlliert wurde, ist es natürl. von Belang wer dafür verantwortlich ist.

3. Der, der den Ofen unsachgemäß installiert hat und ggf. der, der trotz des Wissens um die unsachgemäße Installation den Ofen in Gang gesetzt hat.

4. Ich bin ken vers.-Experte, aber die Feuerversicherung wird sicher zahlen müssen. Evtl. kann sie den Verursacher in Regress nehmen. Wobei dann wieder evtl. dessen Haftpflicht zahlen könnte, wenn nur einfache (und nicht grobe) Fahrlässigkeit vorliegt. Das ist aber eine Versicherungs-/Vertragsfrage azs dem Bereich des Zivilrechts.

Strafrechtlich stehen auf fahrl. Brands. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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