Ich habe gehört, das es Fahrkostenbeihilfe vom Arbeitsamt gibt, wenn man einen weiteren Weg zur Arbeit das erste halbe Jahr zurücklegen muß. Wieviel gibt es, gibt es eine Kilometerpauschale und bekommt man es auch wenn man einen Minijob oder Nebenverdienst annimt ?
Danke MfG Roosi
Fahrkostenbeihilfe auch bei Minijob oder Nebenverdienst?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo Rosi,
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, wenn dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist und sie die erforderlichen Mittel nicht selbst aufbringen können. Bei auswärtiger Arbeitsaufnahme beinhaltet das u.a. die Kosten für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrtkostenbeihilfe) für die ersten 6 Monate.
Diese muss beim Arbeitsamt beantragt werden, Voraussetzung man ist als arbeitssuchend gemeldet. Bezahlt wird entweder die günstigste Fahrkarte (Monatskarte) für öffentliche Verkehrsmittel oder Kilometergeld für PKW-Benutzung (mit dem durchschnittlichen PKW: 22 Cent pro Kilometer).
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"Gruß Ria"
Hallo
Der Thread ist zwar schon etwas älter aber ich hab auch eine Frage zum Thema.
Wenn man Fahrkostenbeihilfe bekommt, bekommt man es IMMER für die ersten sechs Monate??
Oder gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür, um Fahrkostenbeihilfe für sechs Monate erstattet zubekommen?
Freu mich auf Antwort
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@Null Ahnung
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__54.html
Man beachte das Wort 'können'! Das heißt es ist keine Muss-Leistung.
Und das Thema ist übrignes Sozialrecht.
MfG
Danke für die schnelle Antwort.
Weiß jemand vielleicht wovon das abhängig ist, dass jemand 6 Monate und andere vielleicht nur 1 Monat Fahrkostenbeihilfe bekommen?
Sozialrecht?...Ich hab den Thread nicht erstellt
quote:
Weiß jemand vielleicht wovon das abhängig ist, dass jemand 6 Monate und andere vielleicht nur 1 Monat Fahrkostenbeihilfe bekommen?
Wenn dann die Leute im Forum Sozial recht.
Es passiert halt immer wieder mal, dass Leute sich damit hierher verirren weil sie meinen, dass alles wo 'Arbeit' davor steht (wie Arbeits agentur, Arbeits losengeld), Arbeitsrecht wäre ... ist es aber nicht unbedingt.
Hallo! Ich möchte das Thema noch mal ausbuddeln.
Ich habe auch Fahrkostenbeihilfe bewilligt bekommmen, für 6 Monate.
Nun habe ich vorhin mit dem Arbeitsamt telefoniert, um zu fragen, wo meine Geld für September bleibt.
Mir wurde gesagt, dass seit 1. August 2008 nur noch Fahrkotenbeihilfe ab dem 51 KM bezahlt wird.
Kann das jemand bestätigen?
Das stimmt, meinem Freund wurde auch gesagt, dass Farkostenbeihilfe nur noch ab dem 51 km gezahlt wird.
quote:
Weiß jemand vielleicht wovon das abhängig ist, dass jemand 6 Monate und andere vielleicht nur 1 Monat Fahrkostenbeihilfe bekommen?
Na das muss sich rechnen.
K.
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