>Fahrkosten Bewerbungsgespräch
@tommy21: wie ich sehe, weit entfernt vom Realismus.Es ist zum einen unerheblich, was Sie für angemessen halten.
Achja, was ist den realistisch? Wie wollen Sie erkennen, was angemessen ist??
Kennen Sie die Stellenausschreibung? Anforderungen? Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers?
Ja, dann verraten sie mir bitte auch noch die Lottozahlen vom nächsten Samstag!!
Nein, wie beurteilen sie dann was angemessen ist???????
>Hier wurde ein Vertragsangebot gemacht, welches durchaus im Rahmen des - für die jetzige Zeit - üblichen liegt. Von daher kann Bewerbungskostenerstattung nicht geltend gemacht werden.
Ok, ihre persönliche Meinung!! Ohne rechtliche Relevanz!! Ich würde argumentieren, dass man sich nicht über die 4 wöchige kostenlose Arbeitszeit einigen konnte!! -> und trotzdem Fahrtkostenerstattung fordern
>Übriegens sind 6 Jahre Berufserfahrung nicht sehr viel.
ist relativ!!
von Tommy21 am 09.02.2006 14:03
Status: Philosoph (623 Beiträge)
Userwertung:
1,5
(von 2 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden