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Fahrerflucht und die Folgen

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Fahrerflucht und die Folgen

Hallo, ich habe heute leider beim Ausparken, wie es scheint, ein anderes Auto leich gestriffen, allerdings bermerkte ich es nicht und bin nichts ahnend nach hause gefahren. Ca. eine Stunde später stand dann die Polizei vor der Tür und sagt, dass ein Verfahren wegen Fahrerflucht gegen mich vorliegt. Die Kratzer stimmen laut Polizei überein und ich denke auch, dass ich es war, da ich zumindest gesehen hab, dass es knapp war. Nichtsdestotrotz habe ich keine Berührung gespürt oder gehört.

Was mich jetzt vorallem interessiert ist, gegen wie viele Tagessätze das ganze vermutlich eingestellt wird. (ist das richtig ausgedrückt?) Aber nachdem was ich bisher gehört und gelsen habe wird es wohl darauf hinauslaufen.
Und welche Konsequenzen in Bezug auf meinen Führerschein noch folgen. Ich bin leider noch in der Probezeit.

Vielen Dank, Jacob


von Penaltykiller am 03.01.2008 19:02
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fahrerflucht und die Folgen
Hallo,

quote:
Nichtsdestotrotz habe ich keine Berührung gespürt oder gehört.

Um den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu erfüllen muß einem Nachgewiesen werden, dass man den Unfall bemerkt hat. Im Zweifelsfalle wird das Gericht durch einen Gutachter klären lassen müssen ob Du den Unfall hättest bemerken müssen. Vielleicht hattest Du ja das Radio etwas lauter und konntest den Zusammenstoss dadurch nicht hören oder sonstwie wahrnehmen...

quote:
Was mich jetzt vorallem interessiert ist, gegen wie viele Tagessätze das ganze vermutlich eingestellt wird. (ist das richtig ausgedrückt?)

Nein, sowohl inhaltlich als auch formell falsch ausgedrückt. Ob das Verfahren eingestellt wird hängt von vielen Faktoren ab. Sieht die Staatsanwaltschaft keine keine Chance auf eine Verurteilung wird sie das Verfahren ohne Auflagen einstellen. Ist der Schaden nur gering, und Deine Schuld nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nur gering wird sie das Verfahren gegen Geldauflage einstellen.

Im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung ist die zu erwartende Strafe vor allem von der Schadenshöhe abhängig. Die Spannweite der möglichen Strafen ist sehr gross und reicht von:
1.) Geldstrafe 15-40 TS, wobei eine TS 1/30 Deines monatlichen Nettoeinkommens entspricht.
2.) Fahrverbot für 1-3 Monaten oder Fahrerlaubnisentzug
3.) 7 Punkte, die im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges mit allen andern bereits vorhandenen Punkten wieder gelöscht werden.


von Freudenfeuer am 03.01.2008 19:22
Status: Tao (6003 Beiträge)
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>Fahrerflucht und die Folgen
Habe vergessen mich zur Probezeit zu äussern. Daher folgender Nachtrag:

Keine Probezeitmassnahmen bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens egal ob mit oder ohne Geldauflage.

Probezeitmassnahmen im Falle einer Verurteilung oder eines Strafbefehls. Dann liegt ein A-Verstoß vor. Wenn es bislang noch keine Probezeitmaßnahmen wegen vorangegangener Vergehen gab heißt das dann das Du ein Aufbauseminar besuchen mußt. Die Kosten sind regional sehr unterschiedlich und liegen zwischen 250 und 350€. Außerdem wird die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert.


von Freudenfeuer am 03.01.2008 19:55
Status: Tao (6003 Beiträge)
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>Fahrerflucht und die Folgen
nehmen wir mal an, mein kumpel hätte erst seit 4 tagen fürherschein... er beschädigt ein andres auto... dabei auf dem parkplatz gab es ein sperrpfeil, was hoch und runter gestellt werden kann, um die parklücke zu sperren. beim rausfahren denkt er, es wäre diese stange, die das geräusch von stoß gewesen sein könne. er fährt weg. der schaden an dem anderen auto ist enorm alles andere als ein kratzer. wie folgt das urteil? bzw. was kann das für folgen haben?

lg
jasel

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von Jasel am 02.07.2008 12:41
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Fahrerflucht und die Folgen
Schwer einzuschätzen, da sich die Strafe auch an der Höhe des entstandenen Schadens richtet. Der ungefähre Strafrahmen kann folgender Tabelle entnommen werden:
http://www.krautz.de/verkehrsstrafrecht/strafzumessung.htm

Außerdem gibt es 6 Punkte sofern die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Vermutlich ist der Kumpel noch in der Probezeit. Diese wird dann auf 4 Jahre verlängert und es ist ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu absolvieren.

Die Haftpflichtversicherung wird den Fremdschaden zunächst regulieren, anschließend aber bis zu 2500 € Regreß nehmen. Ein Rückkauf des Schadens ist nicht möglich, und die Prozente steigen auch wenn der Schaden niedriger als 2500 € ist. Möglicherweise wird der Versicherungsvertrag gekündigt.

Die Vollkaskoversicherung ist von der Leistung befreit. Der Eigenschaden muß also selbst getragen werden.


von Freudenfeuer am 02.07.2008 18:08
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>Fahrerflucht und die Folgen
ja das ist ja das er knapp seit ne woche Führerschein hat, und aus panik geflüchtet ist. und es wurde schon bereits eine anzeige mit sicherheit eingeführt sein.
also wäre da Fahrerflucht und ein schaden von 2 türen. er darf ja keine punkte kassieren, weil er ja noch in der probezeit ist, kann denn seine strafe wegen der fahrerflucht gemildert werden, wenn er ja noch richtiger frichling im verkehr ist?!

Danke für die antwort



von Jasel am 02.07.2008 18:49
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>Fahrerflucht und die Folgen
quote:
kann denn seine strafe wegen der Fahrerflucht gemildert werden, wenn er ja noch richtiger frichling im verkehr ist?!
Kommt auf den Richter an. Aber normalerweise nicht. Wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird gibt es allerdings Sozialstunden statt Geldstrafe.


von Freudenfeuer am 02.07.2008 19:29
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>Fahrerflucht und die Folgen
kann so eine anzeige gegen Fahrerflucht zurückgezogen werden, wenn man den schaden mit dem besitzer von geschädigten fahrzeug abspricht??bzw das privat mit ihm regelt?!

mit freundlichen Grüssen
jasel

-- Editiert von jasel am 02.07.2008 20:26:44


von Jasel am 02.07.2008 20:25
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>Fahrerflucht und die Folgen
Nein, ist ein Offizialdelikt. Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis davon haben kann die Anzeige nicht wirksam zurückgezogen werden. Ob der Verursacher ermittelt werden kann ist freilich eine andere Frage.


von Freudenfeuer am 02.07.2008 20:49
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>Fahrerflucht und die Folgen
Wie gehen die Ermitttlungsbehörden eigentlich vor wenn nur der Fahrzeug-Typ bekannt ist? Also die Suche nach dem Täter, wenn durch Zeugenaussagen nur der Fahrzeugtyp festgestellt werden konnte. Wird jedes einzelne Auto abgeklappert(Angeguckt/Untersucht)?

Wäre mir vom großen Interesse, weil mein Kumpel mir wirklich Leid tut zur Zeit.


von Jasel am 02.07.2008 21:03
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Fahrerflucht und die Folgen
Das ist unterschiedlich und auch vom verursachten Schaden abhängig. Kommt auch darauf an wie genau die Angaben zum Fahrzeugtyp sind. Mitunter werden alle in Frage kommenden Fahrzeuge überprüft. Das geschieht meist aber nur bei schweren Unfällen mit Personenschaden. Es gibt aber auch noch andere und weniger aufwändige Fahndungsmethoden, die ich hier aber nicht darstellen werde. Während Dir Dein Kumpel leid tut habe ich eher Mitleid mit den Opfern, die den Schaden, obwohl unschuldig, tragen müssen nur weil jemand meint sich seinem Fehler nicht stellen zu müssen.

edit: Woher weisst Du, dass der Fahrzeugtyp bekannt ist?

-- Editiert von Freudenfeuer am 02.07.2008 21:12:46


von Freudenfeuer am 02.07.2008 21:10
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