>Fahrerflucht und die Folgen
Hallo,
quote:
Nichtsdestotrotz habe ich keine Berührung gespürt oder gehört.
Um den Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu erfüllen muß einem Nachgewiesen werden, dass man den
Unfall bemerkt hat. Im Zweifelsfalle wird das Gericht durch einen Gutachter klären lassen müssen ob Du den Unfall hättest bemerken müssen. Vielleicht hattest Du ja das Radio etwas lauter und konntest den Zusammenstoss dadurch nicht hören oder sonstwie wahrnehmen...
quote:
Was mich jetzt vorallem interessiert ist, gegen wie viele Tagessätze das ganze vermutlich eingestellt wird. (ist das richtig ausgedrückt?)
Nein, sowohl inhaltlich als auch formell falsch ausgedrückt. Ob das Verfahren eingestellt wird hängt von vielen Faktoren ab. Sieht die Staatsanwaltschaft keine keine Chance auf eine Verurteilung wird sie das Verfahren ohne Auflagen einstellen. Ist der Schaden nur gering, und Deine Schuld nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nur gering wird sie das Verfahren gegen Geldauflage einstellen.
Im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung ist die zu erwartende Strafe vor allem von der Schadenshöhe abhängig. Die Spannweite der möglichen Strafen ist sehr gross und reicht von:
1.) Geldstrafe 15-40 TS, wobei eine TS 1/30 Deines monatlichen Nettoeinkommens entspricht.
2.) Fahrverbot für 1-3 Monaten oder Fahrerlaubnisentzug
3.) 7 Punkte, die im Falle eines Fahrerlaubnisentzuges mit allen andern bereits vorhandenen Punkten wieder gelöscht werden.
von Freudenfeuer am 03.01.2008 19:22
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