hallo an alle, einer arbeitskoll. von mir ist folgendes passiert. sie soll die spur einer dreispurigen strasse ohne zu blinken (in berufsverkehr) gewechselt haben. aus diesem grund sind zwei nachfolgende autos aufeinander gefahren, blechschaden 3500 euro. meine kollegin kann sich weder daran erinnern überhaupt sie spur gewechselt zu haben, ebenso glaubt sie nicht dass sie nicht geblinkt hat, weil sie eher eine ängstliche fahrerin ist und übervorsichtig fährt. Bei der pol. vernehmung hat sie genau dies auch ausgesagt,ebenso dass sie sich nicht erinnern kann überhaupt was von einen auffahrunfall hinter ihr bemerkt zu haben. dann ruhte knapp vier wochen still der see und plötzlich zwischen den vergangenen feiertagen standen zwei polizeibeamte vor der tür mit einer richterlichen anordung, und zogen den Führerschein ein, verbunden mit der mitteilung dass sie den wenn sie ihn jemals wieder haben will neu machen muss. das alles macht sie sehr fertig und sie tut mir ganz schrecklich leid. ich glaube ihr eigentlich, warum sollte sie auch lügen, den schaden hätte ja eh die versicherung bezahlt. Weiss jemand Rat? ich bedanke mich bei allen und wünsche ein frohes neues jahr.
Fahrerflucht ohne es zu merken?
2. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2006 | 18:09
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht ohne es zu merken?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2006 | 18:49
Von
Status: Unparteiischer (9557 Beiträge, 2352x hilfreich)
Deine Freundin sollte schnellsten zum Anwalt gehen. Denn so wie Du die Situation beschreibst, ist da noch einiges offen. Zwar haftet sie auch für fahrlässiges Handeln bzw für Schäden, die fahrlässig entstehen, aber dies müßte ihr erstmal nachgewiesen werden.
Das Delikt der Unfallflucht müßte sie vorsätzlich begangen haben. Eine Variante wie fahrlässige Unfallflucht gibt es nicht.
-----------------
"justice"
#2
Antwort vom 3. Januar 2006 | 06:21
Von
Status: Schüler (446 Beiträge, 82x hilfreich)
Gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht kann im übrigen Beschwerde eingelegt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung braucht so zunächst nicht gewartet werden.
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