Guten Abend,
im Mai hat jemand beim Parken mein Fahrzeug gerammt und ist anschließend trotz Aufforderung die Unfallstelle nicht zu verlassen gefahren. Den Herrn habe ich bei der Polizei angezeigt (ich hatte 3 Zeugen).
Ich habe einen Gutachter bestellt der einen Schaden X festgestellt hat.
Im November kam es zur Gerichtsverhandlung weil der Täter das alles nicht eingesehen hat.
Das Verfahren wurde gemäß §153a StPO
gegen eine Zahlung von 200€ für 6 Monate eingestellt.
Bekomme ich von seiner Versicherung nun trotzdem meinen Schaden ersetzt?
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Fahrerflucht nach Parkschaden - kein Geld?
6. Januar 2011
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Frage vom 6. Januar 2011 | 19:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrerflucht nach Parkschaden - kein Geld?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 7. Januar 2011 | 08:59
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Wenn der Herr diesen Schaden schuldhaft verursacht hat und sie das bei Bestreiten nachweisen können bekommen Sie den Schaden von der Versicherung ersetzt.
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