Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

55394 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

quote:
Werde ich jetzt zur Rechtschaffenheit gezogen?

Auf keinen Fall. Allenfalls wirst du zur Rechenschaft gezogen, falls man dich als Fahrer ermitteln könnte und ein (mehr als geringfügiger) Schaden eingetreten ist.

Eine Strafe soll übrigens regelmäßig auch das Ziel verfolgen, dich zukünftig zur Rechtschaffenheit anzuhalten.

-----------------
""


von guest-12303.08.2009 08:08:34 am 02.08.2009 13:00
Status: Praktikant (26 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Guten Abend, ich hatte vor einigen Stunden einen Zusammenprall mit ca. abgebremsten 15kmh gegen ein Auto gefahren.Ich hatte panik woltle weg sah aber zeugen und bin da geblieben und hab beim unfallgegener geklingelt niemand öffnete die tür nach 15minuten sind die zeugen gegangen und ich entfernte mich auhc nach kurzer zeit.ich habs keinem gemeldet und eben stand die polizei vor der tür ich ahbe eine erliche aussage abgegeben. Beim unfallgegener sind weder dellen noch beschädigungen am lack, leichte schleiffspuren die man polieren kann.ich bin seit september 2009(18) autofahrer.womit muss ich rechnen wir strafanzeige erstattet?
bitte um nächstmögliche antwort.gruss


von HeyMister! am 13.01.2010 21:40
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo.
Ein Freund hat etwa vor einem Monat Fahrerflucht begannen.
Bzw. Er hat blöderweise seine Daten dem Unfallbeteiligten falsch angegeben,sprich falscher Name Handynr etc.
darauf hin hat er natürlich eine Anzeige bekommen und hängt jetzt in einem Strafverfahren.
Die Frage stellt sich jetzt mit was für einer hohen Strafe muss er jetzt rechnen.
Er ist 20 Jahre alt und noch in der Probezeit.Ist sehr von seinem Führerschein abhänging bzgl Studium.
Wie niedrig bzw. wie hoch kann nun die Staatsanwaltschaft-strafe für ihn ausfallen???Sprich wie lange ist er seinen Führerschein los und Bußstrafe etc.

Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichn Grüßen Haanne

-----------------
""


von Haanne am 19.02.2010 15:51
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hi,

eine "Staatsanwaltschaft-Strafe" gibt es nicht. Strafen werden von Richtern verhängt.
Ansonsten: Sachschaden? Wie hoch? Personenschaden? Wurde der Führerschein beschlagnahmt?

Gruß vom mümmel

-----------------
" "


von muemmel am 19.02.2010 15:57
Status: Tao (8518 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 222 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
ja er hat halt eine anzeige am hals von der polizei und die wird jetzt weiter geleitet an die staatsanwaltschaft, die dann entrscheiden wie seine strafe ausfällt.
schaden:auto des anderen.kein personenschaden

lg haanne

-----------------
""


von Haanne am 19.02.2010 15:59
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hi,

tja, für den weiteren Verlauf kommt es auf den genauen Schaden an. Unter 1000 Euro - Fahrverbot für 1 bis 3 Monate. Ab 1000 Euro - Führerschein weg für mindestens 6 Monate.
Was die Staatsanwaltschaft anbelangt: Die Existenz von Richtern bestreiten Sie ja vermutlich nicht. Was tun diese Ihrer Meinung nach? Vielleicht doch Urteile fällen, so wie die Frau Salesch z. B...

Gruß vom mümmel

-----------------
" "


von muemmel am 19.02.2010 16:17
Status: Tao (8518 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 222 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
kein plan...kenn mich gar nit in dem gebiet aus....
also der schaden beträgt 2000€.
und muss er danach den Führerschein neu machen oder bekommt er in einfach wieder zurück??

mfg Haanne

-----------------
""


von Haanne am 19.02.2010 16:27
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hi,

da ist der FS weg - so 6 bis 12 Monate. Danach muß er einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Er kriegt also den alten FS nicht wieder, sondern einen neuen. Zur Fahrschule muß aber nicht noch mal.
Außerdem kriegt er eine Geldstrafe oder, wenn Jugendstrafrecht angewandt wird, Sozialstunden. Ich tippe mal unverbindlich auf ca. 30 Tagessätze Geldstrafe, also etwa ein Monatseinkommen.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "


von muemmel am 19.02.2010 16:39
Status: Tao (8518 Beiträge)
Userwertung:  4,4  (von 222 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
okay...vielen dank für die information!
lg haanne

-----------------
""


von Haanne am 19.02.2010 16:41
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo,
einem Freund von mir ist vor 2 Monaten folgendes passiert :
Er ist auf einem Feldweg schwarz gefahren und dabei wohl rückwärts an einen Zaun gefahren 300€ schaden ). Dies hat weder er noch der Fahrzeughalter gemerkt der auch mit im Auto saß da sie nur gedacht haben sie wären nur auf einen dort vorhandenen Bordstein gefahren. Beide sind kurz ausgestiegen haben sich kurz umgesehen aber nichts entdeckt da es schon 11 Uhr abends war. 2 Stunden später stand die Polizei vor der Tür und haben beide herausgebeten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren beide alkoholisiert haben aber zur Zeit des Unfalls noch nichts getrunken gehabt ( Blutwerte beweisen dies ). Sonstige Drogen waren auch nicht im Spiel. Die Polizei hat damals gemeint es würde etwa eine Woche dauern bis der Fahrzeughalter Bescheid bekommen würde was dies nun für Folgen hat. Fakt ist es sind nun fast 2 ein halb Monate und er braucht seinen Führerschein da er eine ausbildungsstelle hat und diese nur sehr schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln um 5 Uhr morgens zu erreichen gibt. Nun hat der Fahrzeughalter mich gebeten hier einen für ihn annonymen Beitrag zu verfassen. Seine Frage war 1. Wie lange er auf seine FE verzichten müsse 2. Wie hoch die Strafe ausfallen wird da er ja noch Schüler zum zeitpunkt des Unfalles war und 3. Ob man wenn die FE entzogen wird für eine gewisse Zeit, z.b. 6 Monate, diese 2 ein halb Monate schon angerechnet werden da die FE ja direkt am Abend noch von der Polizei einbehalten wurde?



von fb314006-19 am 30.08.2011 15:59
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 3 | weiter »
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94203
beantwortete Fragen
23
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt