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Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?

Ich bedanke mich bei euch allen für die Infos.

Hoffentlich bekomme ich meinen Führerschein zurück.Naja Wenn man angesicht der tatsache zurück schaut, haben sich die Polizisten auch Strafbar gemacht in dem die eine Zuckerkranke die vor einigen minuten bzw,. ne halbe stund eohnmächtig war, einfach zurück lies und nur den fahrer mit nahm.

Viele sagen ich bekomme mein Führerschein zurück und eine allgemein bekannte Fahrerflucht hätte ich nihct begangen,da ich mich eher um das kranke mädchen gekümmert habe udn durch den schock noch nicht einmal an ein krankenwagen denken konnte.Und als ich mich stellte bzw. zucük zum auto auch ging wolte die polizei gerade gehen da habe ich mich schnell gemeldet und alles zugegeben.

Naja danke euch allen.jetzt hilft mir wohl nur nohc ein anwalt.

Übenrimmt denn meine VERKEHRS RECHTSCHUTZ meinen Anwalt???


von firat-36- am 03.09.2007 11:42
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
--- editiert vom Admin


von guest123-1156 am 03.09.2007 12:05
Status: Unsterblich (1863 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Dieser Sachverhaltsdarstellung fehlen einige entscheidende Tatsachen.

1. Warum wurde nicht
a) per handy die Polizei und der Rettungsdienst alarmiert?
b) ein nachfolgendes Fahrzeug angehalten um Hilfe zu rufen?
c) später die Polizei angerufen (vom Mc aus)?

2. Warum hat die Polizei nicht den Rettungsdienst gerufen? Dazu hätte man bei der Unfallaufnahme nur sagen müssen, dass man einen Arzt will. Es ist klar, dass die Polizei die Freundin nicht mitnimmt, aber sie hätte einen Krankenwagen gerufen, wenn dies notwendig gewesen wäre. Wie war der tatsächliche Zustand der Freundin?

3. Wie ist denn die Freundin nun tatsächlich nach Hause gekommen?

Die ganze Geschichte mit der Freundin ist merkwürdig. Spätestens beim McDonalds (wenn man mal unterstellt, beide hatten kein Handy) hätte wohl jeder einen Krankenwagen gerufen. Haben Sie statt dessen Ihrer ohnmächtigen Freundin Cola eingeflöst? Was hat denn das Personal von McDonalds dazu gesagt ??

Zusammenfassung: Ich vermute mal die Geschichte ist mal wieder ein Test um hier im Forum auszuprobieren, wie weit man mit dieser Geschichte bei der Polizei kommt.

Bei dieser Geschichte einfach mal ohne nachzufragen den Polizisten unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung im Amt (häh?) bis hin zu Aussetzung (Brüll !) zu unterstellen, ist mal wieder typisch.

Man kan sich in der Tat darüber unterhaltem, ob die Unfallflucht im vorliegenden Fall gegeben ist. Aber dafür braucht man wesentlich mehr Informationen (siehe 1).

Da die Unfallflucht ein Vorsatzdelikt ist, übernimmt die Rechtschutzversicherung hier keine Kosten. Irgendwelche Ordnungswidrigkeiten sind zweitrangig.

-- Editiert von justice005 am 03.09.2007 14:00:10


von justice005 am 03.09.2007 13:56
Status: Tao (8532 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo, unterstellt man die Freundin ist wirklich zuckerkrank,ist das Verhalten nicht
merkwürdig.
Die meisten Zuckerkranken können derartige
Probleme mit 'Bordmitteln' Zucker oder eben Insulin in den Griff bekommen,ich kenne
das leider von meinem Neffen,da wird bei sowas kein Krankenwagen gerufen sondern auch mit Cola therapiert.
Nachts um 3.00 Uhr fallen Krankenwagen auch nicht eben vom Himmel bei Anruf. Zeit ist beim Zuckerschock wichtig,und wie gesagt Cola hilft da schon.
MfG mT


von mittelbarer Täter am 04.09.2007 07:52
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo,

die Grundlage der Beurteilung sollte die Stufung >> Typ 1 oder Typ 2 sein. Erst danach ist die sinnvolle Entscheidung möglich.

Außerdem >> Zuckerschock >> positiv oder negativ ??

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

-- Editiert von Commodore am 05.09.2007 03:52:52


von Commodore am 05.09.2007 03:51
Status: Unsterblich (1547 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo,
meine freundin (noch in der probezeit) wollte auf einem engen parkplatz ausparken und hat anscheind dabei einen anderen pkw leicht beschädigt (kratzer). Jedoch hat sie beim ausparken nichts bemerkt und ist deshalb losgefahren. sie wurde von einem zeugen dabei gesehen. dieser hat dann ihr nummernschild notiert und es an das unfallopfer weitergeleitet. die polizeibeamten waren 2 stunden nach dem Unfall bei meiner freundin und haben den unfallverursachenden pkw begutachtet und meinten sie habe die kratzer an ihrem pkw überlackiert. nun wurde auch ein gutachten von der dekra durchgeführt (ergeniss noch nicht bekannt). nun stellt sich die frage: was kann ihr passieren? FE, Bußgeld, Aufbauseminar, alles oder kann die staatsanwaltschaft die klage auch fallen lassen?


von s0ldi3r am 28.11.2007 19:06
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo,

ich habe vor langer zeit ein parkendes auto angetippt wobei ich das nicht so wirklich bemerkt habe. da ich doch ein bisschen bedenken hatte das ich den Wagen gerammt habe, bin ich ausgestiegen und habe nachgeschaqut ob ich da irgenwelche kratzer hinterlassen habe. Ich konnte aber nur eine Beule in der Tür entdecken und wenn ich die verusacht hätte wäre mir das doch aufgefallen. Einen tag nach der Sache stand die Ploizei bei mir in der Firma. ich bin mit meinem Fahrzeug zur Polzei gefahren und habe den wagen dan untersuchen zu lassen. Man hat Kratzer an meinem fahrzeug gefunden die allerdings schon an dem fahrzeug waren wo ich den gekauft habe. Es passt auch nicht mit der Höhe mit seinem chaden überein.

Wasw Passiert nun denn ich bin in der Probezeit und bin außerdem auch noch auf meinem Führerschein angewiesen da ich zu einer 50 km entfenten ausbildungsstelle fahren muss. Mit entzug des Führerscheinen kann es durchaus passieren das ich meine Lehrstelle verliere und ich will sie nicht nochmakl verlieren da ich schon eine verloren habe aus dem Grund einer Insolvenz.

Ich hoffe mir kann einer von euch helfen.

Liebe Grüße Patty


von Patty19m am 08.04.2008 10:41
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Hallo.
Bin beim fahren gegen ein stark bremsendes Auto gekommen.
Durch schock bin ich davon gefahren, hatte aber gesehen das kein sichtbarer schaden am Auto des Anderen zu sehen war und keine Zeugen dort waren.
Bin leider noch in der Probezeit und der Unfallbeteiligte hat sich mit ziemlicher sicherheit mein Kennzeichen notiert.
Werde ich jetzt zur Rechtschaffenheit gezogen?
Wie soll ich mich verhalten?

Bitte um schnelle Hilfe!
Vielen Dank im voraus.

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von Munk3y am 01.08.2009 23:24
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Sie können nun hoffen, dass Ihr Kennzeichen nicht erkannt wurde, dann können Sie vielleicht auch nicht ermittelt werden.
Anderenfalls sollten Sie umgehend zur Polizei gehen und den Vorfall dort angeben uns so vielleicht einer strafrechtlichen Verfolgung ihrers unerlaubten Entfernen vom Unfallort entgehen.
Dass nichts passiert, wenn man mit seinem Auto "gegen ein anderes Auto kommt" ist möglich aber eher unwahrscheinlich.

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von mega am 02.08.2009 11:38
Status: Philosoph (547 Beiträge)
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>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Tut mir leid habe anscheinend eine wichtige Information vergessen.
Es ist nicht so das ich mit einen Auto gegen das andere gefahren bin.
Ich bin Motorradfahrer und bin nur mit meinem Ellenbogenprotector gegen das andere Auto gekommen.

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von Munk3y am 02.08.2009 11:47
Status: Frischling (3 Beiträge)
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