>Fahrerflucht in Probezeit.Wie hoch Strafe?
Dieser Sachverhaltsdarstellung fehlen einige entscheidende Tatsachen.
1. Warum wurde nicht
a) per handy die Polizei und der Rettungsdienst alarmiert?
b) ein nachfolgendes Fahrzeug angehalten um Hilfe zu rufen?
c) später die Polizei angerufen (vom Mc aus)?
2. Warum hat die Polizei nicht den Rettungsdienst gerufen? Dazu hätte man bei der Unfallaufnahme nur sagen müssen, dass man einen Arzt will. Es ist klar, dass die Polizei die Freundin nicht mitnimmt, aber sie hätte einen Krankenwagen gerufen, wenn dies notwendig gewesen wäre. Wie war der tatsächliche Zustand der Freundin?
3. Wie ist denn die Freundin nun tatsächlich nach Hause gekommen?
Die ganze Geschichte mit der Freundin ist merkwürdig. Spätestens beim McDonalds (wenn man mal unterstellt, beide hatten kein Handy) hätte wohl jeder einen Krankenwagen gerufen. Haben Sie statt dessen Ihrer ohnmächtigen Freundin Cola eingeflöst? Was hat denn das Personal von McDonalds dazu gesagt ??
Zusammenfassung: Ich vermute mal die Geschichte ist mal wieder ein Test um hier im Forum auszuprobieren, wie weit man mit dieser Geschichte bei der Polizei kommt.
Bei dieser Geschichte einfach mal ohne nachzufragen den Polizisten unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung im Amt (häh?) bis hin zu Aussetzung (Brüll !) zu unterstellen, ist mal wieder typisch.
Man kan sich in der Tat darüber unterhaltem, ob die Unfallflucht im vorliegenden Fall gegeben ist. Aber dafür braucht man wesentlich mehr Informationen (siehe 1).
Da die Unfallflucht ein Vorsatzdelikt ist, übernimmt die Rechtschutzversicherung hier keine Kosten. Irgendwelche Ordnungswidrigkeiten sind zweitrangig.
-- Editiert von justice005 am 03.09.2007 14:00:10
von justice005 am 03.09.2007 13:56
Status: Tao (8532 Beiträge)
Userwertung:
2,8
(von 242 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden