Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Hallo!
Folgender Fall:
Ich habe am 18.04.05 meinen Führerschein gemacht und die Prüfung für die Kl. B bestanden. Da ich zwei Führerscheinklassen A und B beantragt habe, bekam ich einen vorübergehenden Führerschein ausgehändigt, wo drauf steht:
Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung
- Bescheinigung nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Fahrerlaubnis-Verordnung -
Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrberechtigung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrolle auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Auf der Rückseite:
x x
geb. am xx in x
ist berechtigt Kraftfahrzeuge der
Klasse/n B M L zu führen.
Auflagen / Beschränkungen:
Die Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens bis zu 3 Monaten nach Aushändigung gültig.
ausgehändigt am: 18.03.05
Ordnungsamt-Führerscheinstelle
So, nun habe ich mich aber kurzfristig entschieden, doch zunächst nicht den Führerschein der Kl. A zu machen, weil mir Motorradfahren doch nicht so liegt...
Jedenfalls ist die Bescheinigung ja nun abgelaufen, weil 3 Monate vorbei sind. Ich habe total vergessen, am Freitag zum Straßenverkehrsamt zu gehen (Ich denke mal, dort kann ich mir meinen Führerschein aushändigen lassen, wenn ich nur noch die Klasse B möchte oder?) und jetzt ist die Frage:
Ich habe heute Abend einen wichtigen Termin und bin dringend auf das Auto angewiesen, was passiert wenn ich mit der abgelaufenen Bescheinigung erwischt werde? Mache ich mich dann strafbar also ist das fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur so, als hätte man den Führerschein Zuhause vergessen und ich muss mit einem Ordnungsgeld rechnen? Wenn ja bekommt man dafür Punkte? Ich meine, eigentlich müsste ich ja in Flensburg registriert sein mit meiner Fahrerlaubnis oder?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
von f!o am 25.06.2005 14:37
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