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Fahren ohne Fahrerlaubnis?

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Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Hallo!

Folgender Fall:

Ich habe am 18.04.05 meinen Führerschein gemacht und die Prüfung für die Kl. B bestanden. Da ich zwei Führerscheinklassen A und B beantragt habe, bekam ich einen vorübergehenden Führerschein ausgehändigt, wo drauf steht:

Vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung
- Bescheinigung nach § 22 Abs. 4 Satz 7 Fahrerlaubnis-Verordnung -
Diese Bescheinigung dient anstelle des Führerscheins befristet zum Nachweis der Fahrberechtigung in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Beim Führen von Kraftfahrzeugen ist sie mitzuführen und zuständigen Personen bei Kontrolle auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Auf der Rückseite:

x x
geb. am xx in x
ist berechtigt Kraftfahrzeuge der
Klasse/n B M L zu führen.

Auflagen / Beschränkungen:

Die Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens bis zu 3 Monaten nach Aushändigung gültig.

ausgehändigt am: 18.03.05

Ordnungsamt-Führerscheinstelle

So, nun habe ich mich aber kurzfristig entschieden, doch zunächst nicht den Führerschein der Kl. A zu machen, weil mir Motorradfahren doch nicht so liegt...

Jedenfalls ist die Bescheinigung ja nun abgelaufen, weil 3 Monate vorbei sind. Ich habe total vergessen, am Freitag zum Straßenverkehrsamt zu gehen (Ich denke mal, dort kann ich mir meinen Führerschein aushändigen lassen, wenn ich nur noch die Klasse B möchte oder?) und jetzt ist die Frage:

Ich habe heute Abend einen wichtigen Termin und bin dringend auf das Auto angewiesen, was passiert wenn ich mit der abgelaufenen Bescheinigung erwischt werde? Mache ich mich dann strafbar also ist das fahren ohne Fahrerlaubnis oder nur so, als hätte man den Führerschein Zuhause vergessen und ich muss mit einem Ordnungsgeld rechnen? Wenn ja bekommt man dafür Punkte? Ich meine, eigentlich müsste ich ja in Flensburg registriert sein mit meiner Fahrerlaubnis oder?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!


von f!o am 25.06.2005 14:37
Status: Legende (407 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 8 weitere Beiträge zum Thema "Fahren".


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>Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Guten Tag,

als ein Fahren ohne Fahrberechtigung ist dieses nicht zu qualifizieren, da Sie die jeweilige Prüfung bestanden haben. Sie müssen jedoch mit einem Bußgeld rechnen, da Sie diese Fahrberechtigung nicht mitführen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -





von JuR am 25.06.2005 16:30
Status: Tao (9959 Beiträge)
Userwertung:  3,8  von 5 (von 55 User(n) bewertet)

>Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ich wurde an einem Samstag 18 und konnte mir meinen Führerschein erst am darauffolgenden Montag abholen. Der Beamte, der mir den wisch aushändigte, fragte mich, womit ich denn gekommen sei und als ich sagte mit dem auto hat er mir eröffnet, dass ich im Falle einer kontrolle wohl wegen Schwarzfahrens dran gewesen wäre (und nicht bloß wegen nicht mitführens der fahrerlaubnis).

Ist das jetzt ein komplett anderer sachverhalt, hat mich der typ verarscht oder was?

m.




von Miad am 25.06.2005 23:10
Status: Unsterblich (1242 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ich glaube der Unterschied ist, dass "f!o" der Führerschein bzw. eine vorläufige Erlaubnis bereits ausgehändigt wurde, so dass mit deren Aushändigung eine Meldung "Person x ist berechtigt Kraftfahrzeuge der Kl. x zu führen" dem Straßenverkehrsamt vorliegt. In deinem Fall wurde dir diese Befähigung ja noch gar nicht ausgehändigt - du warst also effektiv noch nicht zum Fahren berechtigt. Bei der Bescheinigung von "f!o" handelt es sich wie man daraus entnehmen kann um den vorübergehenden NACHWEIS der Fahrberechtigung, somit nur um nachzuweisen, dass eine Fahrberechtigung vorhanden ist. Diese Fahrberechtigung hat man aber i.d.R. erst dann, wenn sie zum ersten mal ausgehändigt wurde.

Ich denke der Fall von "f!o" ist vergleichbar damit, wenn ich meinen Führerschein Zuhause vergese und in eine Kontrolle komme. Dann ist ein Bußgeld fällig, weil ich meinen Nachweis der Fahrberechtigung nicht mitgeführt habe... Ich verfüge lediglich nicht über einen gültigen NACHWEIS, was aber nicht bedeutet, dass ich die Fahrberechtigung nicht besitze. Somit ist die Polizei gezwungen, zunächst festzustellen, ob wirkliche eine entsprechende Berechtigung vorhanden ist und kassiert dafür ein Bußgeld

Oder?

-- Editiert von jurafreak am 26.06.2005 01:16:30


von jurafreak am 26.06.2005 01:12
Status: Senior (100 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Fahren ohne Fahrerlaubnis?
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 26.06.2005 06:22
Status: Unsterblich (2873 Beiträge)
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