Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfall mit Fahrerflucht

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfall mit Fahrerflucht

Hallo zusammen, ich hoffe man kann mir hier weiter helfen und ich bekomme mehr Einblick davon was auf uns zukommt... Folgendes:

Mein Mann hat vor einigen Jahren seine fahrerlaubnis, wegen Trunkenheit verloren.. Darüber hinaus ist er in 3 parkende Fahrzeuge gefahren und ist geflüchtet, kurze Zeit später hatten sie ihn... Seinen Führerschein sollte er für, ich denke es waren 3 Jahre abgeben.. Weil er aber zum 2 ten mal eine MPU hätte machen müssen und Alkoholkontrollen angestanden hätten weiter immense kosten mit sich getragen hätte, hat er sich gedacht, ich warte 10 Jahre und mache meinen Führerschein neu... In knapp 2 Jahren wäre es soweit gewesen... Jetzt zum springenden Punkt...

Gestern morgen hätte er fast zur Arbeit verschlafen, ich fahre ihn normalerweise... Lag aber krank mit merk ner tochter im bett, er wollte mich nicht wecken, hat den Schlüssel genommen und ist ins Auto gestiegen... Kam aber nicht weit.. Denn ein paar hundert Meter weiter kam ihn ein schnell fahrendes Auto entgegen, der ihn wohl fast gerammt hätte, er ist nach rechts ausgewichen und wieder in ein parkendes Auto.... Was soll ich sagen... Er war wohl so in Panik und Angst, dass er mit dem Auto heim kehrte, beim Aufprall verlor er mein Nummernschild und so war die Polizei 30 Minuten später vor der Tür... Er hat natürlich dirwkt die Situation geschildert...
Jetzt ist meine Frage.. Was kommt auf uns zu... Dass er seinen Führerschein wohk nicht mehr bekommt ist klar und das ja auch zu recht... Aber darüber hinaus? Klar ist auch dass wir den Schaden des anderen Fahrzeuges zahlen müssen.. Aber welche Strafe erwartet ihn wohl? Muss er ins Gefängnis?
Er ist 35 Jahre alt, seit 14 Jahren mit mir verheiratet, seit 20 Monaten haben wir eine Tochter, er hat einen Fachtitel auf einer Intensivstation im Krankenhaus.... On wie weit wird unser leben nun ruiniert sein?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen helfen.

Mit freundlichen Grüßen..
Sandy

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Aber welche Strafe erwartet ihn wohl? Muss er ins Gefängnis? Wie wäre es mal mit ein paar konkreten Angaben? Anscheinend wurde er vor 8 Jahren schon mal verurteilt, aber zu was?

-- Editiert von muemmel am 27.02.2017 16:03

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
hat den Schlüssel genommen und ist ins Auto gestiegen...

das war nicht schlau.
Zitat:
Er hat natürlich dirwkt die Situation geschildert...

das ebenfalls nicht.

Zitat:
Er ist 35 Jahre alt, seit 14 Jahren mit mir verheiratet, seit 20 Monaten haben wir eine Tochter, er hat einen Fachtitel auf einer Intensivstation im Krankenhaus...

Dann sollte er auch entsprechend verantwortungsvoll handeln.

- Wie sieht sein Führungszeugnis aus?

Wenn ich mir das
Zitat:
fahrerlaubnis, wegen Trunkenheit verloren..

und das
Zitat:
Weil er aber zum 2 ten mal eine MPU hätte machen müssen

und das
Zitat:
kam ihn ein schnell fahrendes Auto entgegen,

durchlese, stellt sich mir noch die Frage: Wurde ein Alkoholtest gemacht, wenn ja mit welchem Ergebnis?

Gruß
alleskoenner

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bybi1504):
Muss er ins Gefängnis?

Kommt darauf an, was genau er an weiteren Vorstrafen hat, insbesondere die von vor 8 Jahren.
Rechnen sollte man auf jeden Fall mit einer nicht gerade niedrigen Geldstrafe oder Haftstrafe auf Bewährung.

Die Ehefrau wird wohl auch noch Post bekommen, denn da wird die Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis zum tragen kommen. Da sollte es dann enteweder eingestellt werden oder eine kleine Geldstrafe geben.


Insgesamt würde ich überlegen einen Anwalt zu mandantieren und vorerst vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Insbesondere wenn der Arbeitgeber der öffentlicher Dienst ist.



Zitat (von Bybi1504):
Dass er seinen Führerschein wohk nicht mehr bekommt ist klar und das ja auch zu recht...

Nun, in den nächsten Jahren wohl nicht, danach wird er wohl nochmal durch die MPU müssen. Oder wieder auf die Verjährung warten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Und natürlich die Frage: Hat er weitere Fahrten zugegeben?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dass das nicht schlau war, ist mir klar und das unterstütze ich auch in keiner Weise und ich hätte ihn niemals wissentlich fahren lassen...


Sein Führungszeugnis ist sauber, er hat keine Vostrafen..

Er hat damals halt die Fahrerlaubnis entzogen bekommen und eine Geldstrafe bekommen, waren denke ich um die 1000 €
Einen Alkohol Test hat er direkt "verlangt" auch einen Drogentest, von dem sie aber abgesehen haben, der Alkohol Test war dann eben gleich Null...

Ich werde wirklich dafür belangt werden, als Ehefrau?
Ich war am schlafen und es schließt ja keiner seinen schlüssel weg...wow..das hätte ich nicht gedacht...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bybi1504):
Ich werde wirklich dafür belangt werden, als Ehefrau?

Kann keiner vorhersagen.
Aber es ist nicht unüblich, das in solchen Fällen der Halter wegen Beihilfe Probleme bekommt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Zitat (von Bybi1504):
Ich werde wirklich dafür belangt werden, als Ehefrau?
Ich war am schlafen und es schließt ja keiner seinen schlüssel weg...wow..das hätte ich nicht gedacht...

Nun ja, du kennst die Vorgeschichte deines Mannes ja.
Und nach einem Notfall klang die Begründung für das Ausleihen der Autoschlüssel nun nicht gerade, das wird man euch so kaum abnehmen, dass das eine einmalige Sache war.

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#8
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das war es, ich habe meinen Mann niemals mit dem Auto fahren lassen! Es war das erste Mal, dass er das Auto genommen hat.. Naja, writer kam er ja nicht... Nach 8 Jahren ohne Auto... Abstand falsch einschätzen...
Das Ding ist halt, dass er sich gerade um eine Leitungsposition beworben hat und wollte wohl nicht gleich nach der Bewerbung zu spät kommen. Ich gab von all dem ja erst mitbekommen bevor die Polizei kam, kurz zuvor hat er mich geweckt und mir alles erzählt... Das war um 6.30 Uhr morgens.

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#9
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Um deine Frage nach der Strafe noch zu beantworten: Also ins Gefängnis wird dein Mann nicht müssen, aber mit einer höheren Geldstrafe muss er rechnen.

Wenn ich deinen Text so lese, rate ich euch auch zu einem Anwalt. Du versuchst hier schon zu begründen, warum dein Mann es für nötig erachtet hat mit dem Auto zu fahren (Krankheit, Beförderung, Verschlafen...).
Es gibt hier aber keine Begründung, es war schlicht und ergreifend eine falsche Entscheidung deines Mannes. Wenn ihr die gleichen Argumente vor Gericht bringt (teilweise werden sie wohl eh schon im Vernehmungsprotokoll stehen), wirkt sich das sicherlich nicht strafmildernd aus.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

So isses, das schreiben/sagen doch alle. Es wird sich niemand finden, der zugibt, aus Jux und Dollerei sich über Gesetze hinweggesetzt zu haben.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 28.02.2017 09:21

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#11
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube das habt ihr wohl falsch verstanden!
Für mich gibt es keinen Grund sich über Gesetze hinweg zu setzen und ohne fahrerlaubnis ein Fahrzeug zu führen! Ich in da eher der "Deutsche, der sich strikt an alles hält und immer pünktlich ist" wenn ihr versteht.. Ich wollte lediglich die komplette Situation schildern, mehr nicht

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
alleskoenner
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat:
Ich glaube das habt ihr wohl falsch verstanden!


Nein, das glaube ich nicht. Deine Detailschilderung versucht ein gewisses Verständnis für die Situation deines Mannes zu erzeugen (ob das jetzt bewusst oder unbewusst ist, ist egal).
Du hättest ja auch einfach schreiben können:
"Mein Mann hat keinen FS, da bereits wegen Trunkenheit entzogen. Er hat mein Auto benutzt, einen Unfall verursacht und hat Faherflucht beganngen."

Die Infos hätten genauso gereicht,... also wozu die Krankheit, etc.? Ihr wärt nicht die ersten die durch Ihre Aussagen die Strafe verschlimmern anstatt verbessern.



-- Editiert von alleskoenner am 28.02.2017 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige bitte, dass ich so ausführlich wie möglich war.... Kommt nicht wieder vor... Vllt etwas weniger zwischen den zeilen lesen....
Och wollte nach der uns evtl zu erwartenden Strafe fragen, nicht fälschlich feststellen lassen ob ich lüge oder nicht.... Ich habe nicht nur einmal geschrieben das ich das nicht in Ordnung fand, oder?! Darauf möchte ich es jetzt beruhen lassen, bevor mir weiteres unterstellt wird...
Für hilfreiche Antworten bin ich weiterhin dankbar...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige bitte, dass ich so ausführlich wie möglich war.... Kommt nicht wieder vor... Vllt etwas weniger zwischen den zeilen lesen.... Ich bin mir sicher, wenn ich weniger detaillierter gewesen wäre, wären genau so Unterstellungen und noch mehr fragen gekommen..
Och wollte nach der uns evtl zu erwartenden Strafe fragen, nicht fälschlich feststellen lassen ob ich lüge oder nicht.... Ich habe nicht nur einmal geschrieben das ich das nicht in Ordnung fand, oder?! Darauf möchte ich es jetzt beruhen lassen, bevor mir weiteres unterstellt wird...
Für hilfreiche Antworten bin ich weiterhin dankbar...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Entschuldige bitte, dass ich so ausführlich wie möglich war.... Kommt nicht wieder vor... Ihre Undankbarkeit ist reichlich daneben - man hat Sie eindeutig darauf hingewiesen, daß Aussagen rechtfertigenden Charakters eher strafverschärfend sind. Sie kriegen also Tipps, wie sich die Strafe mildern läßt, und maulen zum Dank dafür herum.
Für hilfreiche Antworten bin ich weiterhin dankbar... Ganz offensichtlich nicht. Die Frage nach der zu erwartenden Strafe wurde auch schon beantwortet - ich sehe hier ebenfalls keine Strafe ohne Bewährung, sondern eine Geldstrafe oder maximal eine Bewährungsverurteilung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
llt etwas weniger zwischen den zeilen lesen.

Das Problem ist halt, dass auch der Staatsanwalt zwischen den Zeilen lesen wird. Deshalb wäre es wahrscheinlich geschickt, dem Staatsanwalt deutlich weniger Zeilen zum Lesen anzubieten, als Sie es hier tun. Sie wissen ja: reden ist Silber, Schweigen ist Gold.

Ich will es mal plakativ machen:
Sie schreiben "Gestern morgen hätte er fast zur Arbeit verschlafen, ich fahre ihn normalerweise... Lag aber krank mit merk ner tochter im bett, er wollte mich nicht wecken, hat den Schlüssel genommen und ist ins Auto gestiegen... "
Der Staatsanwalt wird denken "Da wird versucht, der Tat noch was positives abzugewinnen und dadurch herunterzuspielen. Um deutlich zu machen, dass auch eine kranke Tochter kein Grund ist, ohne FS Auto zu fahren, braucht er eine harte Strafe "
Sie schreiben "Das Ding ist halt, dass er sich gerade um eine Leitungsposition beworben hat und wollte wohl nicht gleich nach der Bewerbung zu spät kommen."
Der Staatsanwalt wird denken "Ihrem Mann ist der Beruf wichtiger als die Sicherheit des Straßenverkehrs. Wenn er wieder beruflich in einer wichtigen Phase ist, wird er wieder seinen Beruf über die Straßenverkehrsordnung stellen. Er braucht eine harte Strafe, um das zu verhindern."

Auch wenn Sie es selbst nicht merken: In dem, was Sie schreiben, schwingt unterbewusst ein "mein Mann hatte einen guten Grund für die Tat" und ein "es war nicht so schlimm" mit. Beides kommt bei der Staatsanwaltschaft genau so schlecht an, wie hier im Forum.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#17
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Undankbar bin ich keineswegs, ich wollte lediglich meine Sicht der Dinge schildern und noch ein mal klar machen, dass ich diese tat in keinster weise gut heiße, vertrete, verstehe oder sonst etwas.... Außerdem wollte ich es hier so ausführlich wie möglich schildern, nicht mehr nicht weniger....

Ich bedanke mich recht herzlich bei allen die mir hier weiter geholfen haben, bzw. Allen, die hier auf meinen Post geantwortet haben... Recht vielen Dank!!!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Undankbar bin ich keineswegs, ich wollte lediglich meine Sicht der Dinge schildern und noch ein mal klar machen, dass ich diese tat in keinster weise gut heiße, vertrete, verstehe oder sonst etwas.... Außerdem wollte ich es hier so ausführlich wie möglich schildern, nicht mehr nicht weniger....

Ich bedanke mich recht herzlich bei allen die mir hier weiter geholfen haben, bzw. Allen, die hier auf meinen Post geantwortet haben... Recht vielen Dank!!!

Er wird ohne anwalt zu einer Verhandlung gehen, nicht um den brei reden, sagen dass er weiß dass er einen Fehler gemacht hat, dass es falsch war, es dafür keine Entschuldigung gibt und er auch aus diesem Grund ohne "Schlichter" also Anwalt gekommen ist und seine Strafe erwartet...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Er wird ohne anwalt zu einer Verhandlung gehen, nicht um den brei reden, sagen dass er weiß dass er einen Fehler gemacht hat, dass es falsch war, es dafür keine Entschuldigung gibt und er auch aus diesem Grund ohne "Schlichter" also Anwalt gekommen ist und seine Strafe erwartet... Klingt gut. Im Schlußwort könnte er noch sowas sagen wie: "Ich stelle die Strafe ins Belieben des Gerichtes." Da steht sie zwar sowieso, aber es klingt sehr einsichtig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#20
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, sehr gut... Vielen Dank. Das wird er dazu sagen!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kleiner Hinweis noch: Um vor Gericht was zu sagen, muß man natürlich erstmal vor Gericht kommen. Das ist hier schon wegen der Rückfalltäterei gut möglich, aber es könnte auch einen Strafbefehl geben (also ein schriftliches Urteil) - zumindest wenn die Staatsanwaltschaft meint, man könne hier mit einer Geldstrafe auskommen, was ja durchaus wahrscheinlich ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, okay. Danke! Mal schauen, wann und was da auf uns zu kommt... Bleibt nur warten... Einen Tag nach dem Unfall haben nein mann und der geschädigte sich getroffen.. Mit Blumen und pralinen hat mein Mann sich entschuldigt....die wurde auch ganz freundlich angenommen... Ist ja schon mal was.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bleibt nur warten... So sieht es aus - warten und sich nicht verrückt machen. Es können noch Monate bis zu Strafbefehl/Verhandlung vergehen - da können Sie nichts machen, außer Geld für die Strafe auf die hohe Kante legen, und versuchen, entspannt zu bleiben. Viel Glück und teilen Sie dann gelegentlich mal den Verfahrensausgang mit!

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#24
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Echt? Das kann Monate dauern? Wow...

Heute kam ein Anhörungsbogen der Polizei, Einer an meinem Mann, einer an mich.....

Men Mann soll den hergang schildern...
Ich, wie mein Mann an das Auto bzw den Schlüssel gekommen ist...

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#25
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich, wie mein Mann an das Auto bzw den Schlüssel gekommen ist... Ohne Ihr Wissen natürlich - Sie wollen doch nicht noch in den Verdacht des "Duldens des Fahrens ohne Führerschein" kommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#26
 Von 
Bybi1504
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, so war es ja auch, ich war am schlafen als er weg ist....
Hat mich geweckt und mir erzählt dass er "******* gebaut hat"

Weiß nur noch nicht, wie genau ich mich in dem Brief ausdrücken soll.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Bybi1504):
ich war am schlafen als er weg ist....
Hat mich geweckt und mir erzählt dass er "******* gebaut hat"

Der Ansatz ist doch schon mal gut. Das ******* würde ich jedoch etwas überarbetien ...



Signatur:

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