Fahren ohne Führerschein! Erwischt!
Hallo, mein Freund wurde Anfang April beim Autofahren ohne Führerschein erwischt. Es ist nicht so, dass er keinen hat, er wurde ihm vor 6 Jahren entzogen. Begründung: er hat sein Auto verkauft, der Käufer sollte es ummelden, tat es nicht ist gefahren hatte keinen FS! Mein Freund hat dafür Punkte kassiert. 2 Tage später ist die Freundin des Käufers ohne Profiltiefe gefahren, mein Freund hat Punkte kassiert. Obwohl im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit und Verpflichtung der Ummeldung stand. Na ja auf jeden Fall eigene Schuld. Endresultat man hat meinem Freund den FS entzogen. Da er dann schon länger als ein Jahr weg wahr, sollte er den Idiotentest machen. Leider fehlte ihm immer das Geld. Nun ist er wie gesagt schwarz gefahren. Leider!!!
Meine Fragen:
Den Fragebogen der Dienststelle hat er sofort ausgefüllt.
Wie lange hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Anklage zu erheben?
Gibt es da einen Zeitraum? Oder dürfen die alles?
Es geht ihm finanziell etwas besser, so, dass er sich nun zum Idiotentest anmelden und seinen FS neu machen möchte( muss er lt. Auflage vor 6 Jahren)! Kann er dies bedenkenlos tun? Oder kann ihn eine Sperre durch das Gericht ereilen und alles ist für die Katz!
Ich bin in dieser Angelegenheit ganz schön überfordert. Finde das vor 6 Jahren auch einiges schief gegangen ist. Leider hatte er damals kein Geld für einen Anwalt. Man glaubt ja immer Gerechtigkeit siegt....
Ich bin über jeden Hinweis erfreut...
von bienemaus am 12.07.2006 22:21
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>Fahren ohne Führerschein! Erwischt!
Die erneute Sperrfrist, die mit Sicherheit durch das Gericht verhängt wird beginnt mit Rechtskraft des Urteils. Eine MPU würde ich erst nach dem Strafverfahren machen, da man nach dieser Sperrfrist nochmal ne MPU machen darf, und das Geld kann man sich wirklich sparen.
Außerdem: Seinen Führerschein verliert man nicht wegen der oben genannten Sachen, da muss vorher schon einiges mehr angefallen sein.
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"stud.iur C.Konert
Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg"
von C.Konert am 14.07.2006 15:15
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>Fahren ohne Führerschein! Erwischt!
Hallo, doch ihm wurde der FS tatsächlich wegen der o. g. Sache entzogen. Er hatte vorher schon Punkte, musste MPU machen hatte bestanden. 2 Jahre durfte er nicht mehr als 8 Punkte haben. Zu dem Zeitpunkt des Verkaufs ( Auto) hatte er 8! Für die Sache mit dem PKW hat er 9 Punkte bekommen! Also gesamt 17! Daraufhin ist der FS eingezogen wurden und er wurde wieder verdonnert den MPU Test zu machen. Damals hatte er jedoch nicht das Geld dazu, sind ja auch mehr als 25.-€ :-) Alkohol waren nie im Spiel, da er keinen trinkt! Die Akte ist ganz schön dick! Wenn sie nicht so lang wäre, hätte ich sie sehr gern ins Netz gesetzt! Sie schreit zum Himmel! Ehrlich! Diesmal sind wir schlauer! Werden uns wohl einen Anwalt nehmen müssen! Sche....
Danke für die Hinweise! Liebe Grüße
von bienemaus am 14.07.2006 18:00
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>Fahren ohne Führerschein! Erwischt!
Entweder kommt ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift.
Zur Dauer der isolierten Sperrfrist:
[ a. Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren
Die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verhängte Sperre beträgt sechs Monate bis fünf Jahre; wenigstens ein Jahr, wenn seit der letzten Sperre vor der Tat keine drei Jahre vergangenen sind; sie kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass die Höchstfrist nicht ausreicht. Die Sperre kann unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig aufgehoben werden.
2 b. Entzug der Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde entzieht die Fahrerlaubnis, wenn Sie sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweisen]
von guest123-1542 am 14.07.2006 18:46
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