Fahren eines im Ausland zugelassenen Autos in D

11. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)
Fahren eines im Ausland zugelassenen Autos in D

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage, zu der ich leider sonst keine eindeutige Antwort bekommen habe.

Wie sieht es aus, wenn ich in Deutschland als Deutsche einen im Ausland zugelassenen Wagen fahre?

Hintergrund ist der, das ich den Wagen eines Bekannten aus Schweden übernehmen will, unter der Vorraussetzung, daß er hier ohne weiteres als Oldtimer anerkannt wird. Da die Vorraussetzungen für Oldtimer hier und dort etwas anders sind, ist es nicht klar, ob das wirklich hinhaut. Also haben wir ausgemacht, daß es am einfachsten ist, wenn ich den Wagen hier für das Oldtimer-Gutachten vorführe und bei Bestehen hier anmelden werde. Falls er durchfällt, bekommt er den Wagen zurück.

Nun habe ich irgendwo aufgeschnappt, daß man nicht so ohne weiteres als Deutscher im Ausland zugelassene PKW auf deutschen Straßen fahren darf. Stimmt das, und wenn ja, warum? Das würde ja nicht nur den oben beschriebenen Fall betreffen, sondern auch den Fall, wenn ich mir ein Auto von Freunden auf Besuch ausleihe und ohne sie unterwegs bin.

Schon mal vielen Dank für die Hilfe

Liebe Grüße

Line

P.S. Ich sollte wohl noch erwähnen, daß der Wagen momentan in Schweden zugelassen ist, und das auch so bleiben soll, falls ich ihn nicht nehme.

-- Editiert am 11.04.2010 21:55

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)

Das Fahren von PKWs in Deutschland, die nicht in der BRD zugelassen sind, ist durchaus legitim.



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Wenn das Fahrzeug nur vorübergehend bis zu einem Jahr eingeführt wird und der Fahrer keinen Wohnsitz in Deutschland hat ist die Antwort zutreffend.

Hat der Fahrer dagegen seinen Wohnsitz in Deutschland besteht KFZ-Steuerpflicht in Deutschland.

Im vorliegenden Fall soll das Fahrzeug zudem ja wohl auf Dauer in Deutschland bleiben. dann benötigt der Wagen auch eine deutsche Zulassung.

Wer soll denn eigentlich der Halter des Fahrzeugs sein?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach meiner Einschätzung fällt die Überführungsfahrt unter § 3 Nr. 13 KraftStG und ist somit zulässig.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Gerade § 3 Nr. 13 KraftStG ist doch die Rechtsgrundlage für die Besteuerung. § 3:

quote:
Von der Steuer befreit ist das Halten von...
Nr. 13:
quote:
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben ;


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Sobald das Auto in Deutschland ist, werde ich es umgehend beim TÜV vorführen und bei Bestehen (Oldtimer-Gutachten und Vollabnahme) den Wagen sofort auf meinen Namen anmelden. Also im Idealfall wird er maximal eine Woche hier mit schwedischem Kennzeichen fahren.

Was wir damit bezwecken, ist das Umgehen von jeder Menge Bürokratie im Fall, das der Wagen hier als Oldtimer nicht anerkannt wird. Das hieße, daß der Wagen in Schweden abgemeldet wird, dort ein EU-Überführungskennzeichen bekommt und dann bei nicht bestandener Abnahme wieder nach Schweden eingeführt und dort wieder angemeldet werden muß. Ich bin mir zwar ziemlich sicher, daß die Abnahme hier kein Problem wird, aber man weiß ja nie...

Dazu ist mir der Gesetzestext (vielen Dank für den Hinweis) nicht ganz klar. Der bisherhige Halter hat den einzigen Wohnsitz in Schweden, ich meinen einzigen in Deutschland. Daran ist also nichts zu deuteln. Aber ob der Aufenthalt vorübergehend ist oder nicht, entscheidet sich ja erst beim TÜV. Aber läßt sich dann der Text nicht so auslegen, daß ein permanenter Verbleib mit der Abnahme entschieden wird (danach soll ja sofort die Anmeldung in D erfolgen)? Dann ließe es sich doch wie geplant machen, oder?

Nochmal vielen Dank und liebe Grüße

Line

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hast Du alles, insbesondere auch das fett gedruckte, gelesen? Nochmal auszugsweise zur Verdeutlichung:

quote:
Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben


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-- Editiert am 12.04.2010 20:32

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Freudenfeuer,

genau darauf bezieht sich ja meine Frage (sorry, ich bin nun mal kein Jurist).

Das hieße doch auch, daß ich in Deutschland kein ausländisches Fahrzeug fahren darf, auch wenn der Besitzer gerade zu Besuch ist, oder? So wie ich den Text verstehe, würde dadurch doch auch die Steuerbefreiung entfallen. Da es unmöglich ist, für einzelne Fahrten ein Fahrzeug umzumelden, hieße es doch, daß es generell verboten ist, im Ausland angemeldete Fahrzeuge als Deutsche in Deutschland zu fahren.

Weiterhin hieße es ja dann auch, daß wir unseren Plan vergessen können.

Vielen Dank nochmal für die Hilfe

Liebe Grüße

Line

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Hallo Line,

quote:
Das hieße doch auch, daß ich in Deutschland kein ausländisches Fahrzeug fahren darf, auch wenn der Besitzer gerade zu Besuch ist, oder?
Du darfst wenn das Fahrzeug zuvor beim Finanzamt angemeldet wird und ein entsprechender Steuerbescheid vorliegt.

quote:
So wie ich den Text verstehe, würde dadurch doch auch die Steuerbefreiung entfallen.
Richtig.

quote:
Da es unmöglich ist, für einzelne Fahrten ein Fahrzeug umzumelden, hieße es doch, daß es generell verboten ist, im Ausland angemeldete Fahrzeuge als Deutsche in Deutschland zu fahren.
Ummelden müsstest Du das Fahrzeug nicht. Es müsste lediglich die deutsche KFZ-Steuer entrichtet werden. Diese beläuft sich auf 0,51€/Tag. Es sind aber immer komplette Monate zu bezahlen. Das wären dann also rund 15€/Monat.


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

...also können wir das mit dem Oldtimer doch wie geplant durchziehen und ich muß nur zuerst zum Finanzamt (oder Straßenverkehrsamt?), dort die ca. 15€ zahlen und alles ist in Ordnung, oder?

Und dasselbe müßte ich auch machen, wenn wir Besuch bekommen und ich für eine Fahrt zum Supermarkt das Auto ausleihe; ist das nicht ein bißchen viel Bürokratie?

Vielen Dank und liebe Grüße

Line

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