Fahrad entfernen wegen Defekt

24. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrad entfernen wegen Defekt

Hallo,

ich habe ein Fahrad auf dem Innenhof am Fahradständer angeschlossen. Da mir die Narbe an der Hinterfelge gebrochen ist, hat mich die Hausverwaltung aufgefordert das rad zu entfernen oder sie würden es sich aneignen, mit der Begründung das es defekt ist. Sie haben mir geschrieben Sie würden Ihr "Weisungsrecht" ausüben und das Rad mit einer Frist von 14 tagen entfernen.

Ist es korrekt das die Hausverwaltung den Zustand meines Eigentums überprüfen darf und mich enteigen darf wenn ich nicht das tu was sie wollen?

-- Editier von Trizep am 24.09.2016 12:19

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Du postest im Unterforum Mietrecht. Von daher gehe ich mal davon aus, dass du Mieter bist. Bitte überprüfe deinen Mietvertrag und eine eventuell vorhandene Hausordnung, was darin bezüglich der Fahrradständer steht. Nur dann lässt sich abschätzen, ob du überhaupt berechtigt bist, dort Fahrräder abzustellen.

Alles andere kann man danach klären. Wenn der Fahrradständer dort im Innenhof Gemeinschaftseigentum ist, dann sollte man sich als Bewohner jedoch klar sein, dass man diesen wenn überhaupt nur im angemessenen Umfang nutzen darf. Wochenlange Lagerung von defekten Gegenständen ist sicherlich nicht angemessen. Das ist kein Lagerplatz sondern ein Fahrradständer.

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#2
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

Nach der Hausordung bin ich berechtigt dort mein Rad abzustellen. Spermüll und unrat jedoch nicht.

Ist die Frage Kann die Hausverwaltung mein Eigentum zum Sperrmüll erklären

P.S. ich bin Mieter

-- Editiert von Trizep am 24.09.2016 12:55

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Nach der Hausordung bin ich berechtigt dort mein Rad abzustellen.


Wie lautet dieser Text genau ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Es ist jedenfalls kein vetkehrstüchtiges Fahrrad. Da bei KFZ-Abstellpkätzen bereits entschieden wurde, dass auf diesen (bei nur einem Nutzungsberechtigten, also nicht mal in Grmrinschaftsnutzung) nur fahrbereite KFZ abgestellt werdrn dürfen würde ich analog folgern, dass die Forderung gegen dich berechtigt wäre.

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#5
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

@Spezi-2

...das die Fahradständer auf dem Innenhof zur Abstellung von Fahräder genutzt werden dürfen...und das das abstellen vom Speermüll usw. verboten ist.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Trizep
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke .GENAU was ich gesucht hab.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wochenlange Lagerung von defekten Gegenständen ist sicherlich nicht angemessen. Das ist kein Lagerplatz sondern ein Fahrradständer.
Auch ein defektes Fahrrad ist immer noch ein Fahrrad. Wenn er nach der Hausordnung berechtigt ist sein Fahrrad dort abzustellen, dann ist das so. Ob es sich hier im EInzelfall nun schon um Sperrmüll handelt oder nicht, das ist nicht an der Hausverwaltung dies zu entscheiden!


Zitat (von quiddje):
Da bei KFZ-Abstellpkätzen bereits entschieden wurde, dass auf diesen (bei nur einem Nutzungsberechtigten, also nicht mal in Grmrinschaftsnutzung) nur fahrbereite KFZ abgestellt werdrn dürfen würde ich analog folgern, dass die Forderung gegen dich berechtigt wäre.
Das halte ich nur bedingt für analog anwendbar. Für mich ist das eine EInzelfallentscheidung.

Zitat (von Trizep):
....oder sie würden es sich aneignen,.....
DAs geht überhaupt nicht! So etwas nennt man Diebstahl!

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

@micbu: Der Teilnehmer hat für seine Frage eine Formulierung gewählt, welche sicherlich nicht von der Hausverwaltung stammt. Die Hausverwaltung ist dafür verantwortlich, dass Gemeinschaftseinrichtungen in angemessener Weise von allen Bewohnern verwendet werden können. Und natürlich hat sie das Recht, unangemessene Nutzung zu unterbinden bzw. notfalls Abhilfe zu schaffen. Nach entsprechender Vorankündigung darf sie unrechtmäßig abgestellte Gegenstände entfernen und je nach Wert einlagern bzw. entsorgen lassen. Das hat nichts mit Enteignung oder Diebstahl zu tun.

Wir könnten natürlich darüber diskutieren, ob defekte Fahrräder dort rechtmäßig stehen dürfen. Ohne die exakte Formulierung in der Hausordnung zu kennen, ist das aber ein bischen Kaffesatzleserei. Klar, auch ein defektes Fahrrad ist ein Fahrrad. Dennoch bleibt die Frage, ob es noch unter angemessener Nutzung einzustufen ist. Solche Fahrradständer im Hof sind ja normalerweise dafür gedacht, dass die Bewohner dort ihre Fahrrädern nach der Benutzung schnell abstellen können und sie nicht umständlich in die Wohnung oder den Keller transportieren müssen. Wenn das Fahrrad aber nicht mehr benutzbar ist, dann entfällt dieser Grund.

Und mal ganz praktisch gesprochen: Wenn das Fahrrad objektiv keinen Wert hat und die Hausverwaltung es deshalb entsorgen lässt, was will der Teilnehmer dann machen? Der Schadensersatz für ein wertloses Fahrrad liegt bei 0 Euro. Wenn die Hausverwaltung also den Zustand ausreichend dokumentiert, ist am Ende einfach das Fahrrad weg und Geld gibt's auch nicht. Von daher würde ich dem Teilnehmer nicht wirklich raten wollen, es darauf ankommen zu lassen. Wenn ihm das Fahrrad wichtig ist, dann sollte er es in seiner Wohnung oder in den Keller in Sicherheit bringen. Er kann dann ja immernoch versuchen, seinen Vermieter zu verklagen. Allein ich zweifle daran, dass dies wirklich erfolgreich sein wird.

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#10
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Du kannst der Hausverwaltung mitteilen, dass das Fahrrad (Foto, Marke, Beschreibung) Dein Eigentum ist.
Dann werden die sich schwer tun es zu entsorgen.
Vielleicht verstecken sie es für ein paar Tage ;)

Schön wäre aber Du würdest Rücksicht auf Nachbarn, Eigentümer und Verwaltung nehmen und sozial interagieren und nicht nur auf Dein Recht zu pochen. Hilft und man lernt was fürs Leben.

Signatur:

3113

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#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
@micbu: Der Teilnehmer hat für seine Frage eine Formulierung gewählt, welche sicherlich nicht von der Hausverwaltung stammt. Die Hausverwaltung ist dafür verantwortlich, dass Gemeinschaftseinrichtungen in angemessener Weise von allen Bewohnern verwendet werden können. Und natürlich hat sie das Recht, unangemessene Nutzung zu unterbinden bzw. notfalls Abhilfe zu schaffen. Nach entsprechender Vorankündigung darf sie unrechtmäßig abgestellte Gegenstände entfernen und je nach Wert einlagern bzw. entsorgen lassen. Das hat nichts mit Enteignung oder Diebstahl zu tun.


Hallo cauchy,

ich bin sonst oft deiner Meinung. Aber nicht hier. Die Hausverwaltung muss, wenn sie etwas entfernen will, den Klageweg gehen.

Ansonsten ist es eine Enteignung bzw. Diebstahl.

Dabei hilft auch nicht die Vorankündigung es machen zu wollen.

Anbei ein Thema, dass bereits mal durchgekaut wurde:

http://www.123recht.net/Fahrradkeller-Entruemplung,-Verwahrung,-Diebstahl-__f473593.html

LG

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#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Die Hausverwaltung muss, wenn sie etwas entfernen will, den Klageweg gehen.


Ob es dem TE hilft, wenn er teuer verklagt wird? Dann kostet es ihn am Ende mehr als nur die paar EUR, die das Fahrrad noch wert war.

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