Hallo,
ich habe ein Fahrad auf dem Innenhof am Fahradständer angeschlossen. Da mir die Narbe an der Hinterfelge gebrochen ist, hat mich die Hausverwaltung aufgefordert das rad zu entfernen oder sie würden es sich aneignen, mit der Begründung das es defekt ist. Sie haben mir geschrieben Sie würden Ihr "Weisungsrecht" ausüben und das Rad mit einer Frist von 14 tagen entfernen.
Ist es korrekt das die Hausverwaltung den Zustand meines Eigentums überprüfen darf und mich enteigen darf wenn ich nicht das tu was sie wollen?
-- Editier von Trizep am 24.09.2016 12:19
Fahrad entfernen wegen Defekt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Du postest im Unterforum Mietrecht. Von daher gehe ich mal davon aus, dass du Mieter bist. Bitte überprüfe deinen Mietvertrag und eine eventuell vorhandene Hausordnung, was darin bezüglich der Fahrradständer steht. Nur dann lässt sich abschätzen, ob du überhaupt berechtigt bist, dort Fahrräder abzustellen.
Alles andere kann man danach klären. Wenn der Fahrradständer dort im Innenhof Gemeinschaftseigentum ist, dann sollte man sich als Bewohner jedoch klar sein, dass man diesen wenn überhaupt nur im angemessenen Umfang nutzen darf. Wochenlange Lagerung von defekten Gegenständen ist sicherlich nicht angemessen. Das ist kein Lagerplatz sondern ein Fahrradständer.
Nach der Hausordung bin ich berechtigt dort mein Rad abzustellen. Spermüll und unrat jedoch nicht.
Ist die Frage Kann die Hausverwaltung mein Eigentum zum Sperrmüll erklären
P.S. ich bin Mieter
-- Editiert von Trizep am 24.09.2016 12:55
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Zitat:Nach der Hausordung bin ich berechtigt dort mein Rad abzustellen.
Wie lautet dieser Text genau ??
Es ist jedenfalls kein vetkehrstüchtiges Fahrrad. Da bei KFZ-Abstellpkätzen bereits entschieden wurde, dass auf diesen (bei nur einem Nutzungsberechtigten, also nicht mal in Grmrinschaftsnutzung) nur fahrbereite KFZ abgestellt werdrn dürfen würde ich analog folgern, dass die Forderung gegen dich berechtigt wäre.
@Spezi-2
...das die Fahradständer auf dem Innenhof zur Abstellung von Fahräder genutzt werden dürfen...und das das abstellen vom Speermüll usw. verboten ist.
@Trizep
Ich bin immer wieder überrascht wie unterschiedlich das Wort "genau" interpretiert wird ...
Hier die Definiton nochmal zum nachlesen: http://www.duden.de/rechtschreibung/genau_akkurat_gewissenhaft
Danke .GENAU was ich gesucht hab.
Auch ein defektes Fahrrad ist immer noch ein Fahrrad. Wenn er nach der Hausordnung berechtigt ist sein Fahrrad dort abzustellen, dann ist das so. Ob es sich hier im EInzelfall nun schon um Sperrmüll handelt oder nicht, das ist nicht an der Hausverwaltung dies zu entscheiden!ZitatWochenlange Lagerung von defekten Gegenständen ist sicherlich nicht angemessen. Das ist kein Lagerplatz sondern ein Fahrradständer. :
Das halte ich nur bedingt für analog anwendbar. Für mich ist das eine EInzelfallentscheidung.ZitatDa bei KFZ-Abstellpkätzen bereits entschieden wurde, dass auf diesen (bei nur einem Nutzungsberechtigten, also nicht mal in Grmrinschaftsnutzung) nur fahrbereite KFZ abgestellt werdrn dürfen würde ich analog folgern, dass die Forderung gegen dich berechtigt wäre. :
DAs geht überhaupt nicht! So etwas nennt man Diebstahl!Zitat....oder sie würden es sich aneignen,..... :
@micbu: Der Teilnehmer hat für seine Frage eine Formulierung gewählt, welche sicherlich nicht von der Hausverwaltung stammt. Die Hausverwaltung ist dafür verantwortlich, dass Gemeinschaftseinrichtungen in angemessener Weise von allen Bewohnern verwendet werden können. Und natürlich hat sie das Recht, unangemessene Nutzung zu unterbinden bzw. notfalls Abhilfe zu schaffen. Nach entsprechender Vorankündigung darf sie unrechtmäßig abgestellte Gegenstände entfernen und je nach Wert einlagern bzw. entsorgen lassen. Das hat nichts mit Enteignung oder Diebstahl zu tun.
Wir könnten natürlich darüber diskutieren, ob defekte Fahrräder dort rechtmäßig stehen dürfen. Ohne die exakte Formulierung in der Hausordnung zu kennen, ist das aber ein bischen Kaffesatzleserei. Klar, auch ein defektes Fahrrad ist ein Fahrrad. Dennoch bleibt die Frage, ob es noch unter angemessener Nutzung einzustufen ist. Solche Fahrradständer im Hof sind ja normalerweise dafür gedacht, dass die Bewohner dort ihre Fahrrädern nach der Benutzung schnell abstellen können und sie nicht umständlich in die Wohnung oder den Keller transportieren müssen. Wenn das Fahrrad aber nicht mehr benutzbar ist, dann entfällt dieser Grund.
Und mal ganz praktisch gesprochen: Wenn das Fahrrad objektiv keinen Wert hat und die Hausverwaltung es deshalb entsorgen lässt, was will der Teilnehmer dann machen? Der Schadensersatz für ein wertloses Fahrrad liegt bei 0 Euro. Wenn die Hausverwaltung also den Zustand ausreichend dokumentiert, ist am Ende einfach das Fahrrad weg und Geld gibt's auch nicht. Von daher würde ich dem Teilnehmer nicht wirklich raten wollen, es darauf ankommen zu lassen. Wenn ihm das Fahrrad wichtig ist, dann sollte er es in seiner Wohnung oder in den Keller in Sicherheit bringen. Er kann dann ja immernoch versuchen, seinen Vermieter zu verklagen. Allein ich zweifle daran, dass dies wirklich erfolgreich sein wird.
Du kannst der Hausverwaltung mitteilen, dass das Fahrrad (Foto, Marke, Beschreibung) Dein Eigentum ist.
Dann werden die sich schwer tun es zu entsorgen.
Vielleicht verstecken sie es für ein paar Tage
Schön wäre aber Du würdest Rücksicht auf Nachbarn, Eigentümer und Verwaltung nehmen und sozial interagieren und nicht nur auf Dein Recht zu pochen. Hilft und man lernt was fürs Leben.
Zitat@micbu: Der Teilnehmer hat für seine Frage eine Formulierung gewählt, welche sicherlich nicht von der Hausverwaltung stammt. Die Hausverwaltung ist dafür verantwortlich, dass Gemeinschaftseinrichtungen in angemessener Weise von allen Bewohnern verwendet werden können. Und natürlich hat sie das Recht, unangemessene Nutzung zu unterbinden bzw. notfalls Abhilfe zu schaffen. Nach entsprechender Vorankündigung darf sie unrechtmäßig abgestellte Gegenstände entfernen und je nach Wert einlagern bzw. entsorgen lassen. Das hat nichts mit Enteignung oder Diebstahl zu tun. :
Hallo cauchy,
ich bin sonst oft deiner Meinung. Aber nicht hier. Die Hausverwaltung muss, wenn sie etwas entfernen will, den Klageweg gehen.
Ansonsten ist es eine Enteignung bzw. Diebstahl.
Dabei hilft auch nicht die Vorankündigung es machen zu wollen.
Anbei ein Thema, dass bereits mal durchgekaut wurde:
http://www.123recht.net/Fahrradkeller-Entruemplung,-Verwahrung,-Diebstahl-__f473593.html
LG
Zitat:Die Hausverwaltung muss, wenn sie etwas entfernen will, den Klageweg gehen.
Ob es dem TE hilft, wenn er teuer verklagt wird? Dann kostet es ihn am Ende mehr als nur die paar EUR, die das Fahrrad noch wert war.
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