Fälligkeit der Umsatzsteuer bei Handelsvertretern!!! HILFE!!!

20. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Colzi1976
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälligkeit der Umsatzsteuer bei Handelsvertretern!!! HILFE!!!

Hallo zusammen,

ein Freund betreibt ein Logistikunternehmen, welches "nur" für ein Unternehmen als Handelsvertreter ( gleiches ist im Vertrag festgehalten ) tätig ist.

Jetzt waren die Provisionsansprüche über 500.000 Euro in 2016. Insbesondere die Monate 10 + 11 + 12 waren sehr gut.

Lt. Vertrag soll der Unternehmer die Provision für Oktober 2016 im Januar 2017 erhalten, die Provision für November 2016 im Februar 2017 und die für Monat Dezember 2016 im März 2017.

Allerdings möchte der Unternehmer die Provision jetzt erst für die Monate im Sommer bezahlen, aber allein der Umsatzsteueranteil für die 3 Monate beläuft sich auf mehr als 100.000 Euro, welche fakturiert wurden, aber nicht gezahlt werden.

Allein die Tatsache, dass das Finanzamt Geld möchte, kann den Handelsvertreter in große Schwierigkeiten bringen, da er wohl noch längere Zeit auf die Provisionen warten muss, bzw. die ggf. einklagen muss.

Was kann man hier gegenüber dem Finanzamt unternehmen? Der Unternehmer hat die Rechnungen bereits als Vorsteuer geltend gemacht, verweigert aber die Zahlungen der Provisionen, respektive Umsatzsteuer.

Vielen Dank für Eure Hilfe

AC

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Einen Antrag auf Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten stellen. Dann entsteht die USt erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Die Voraussetzungen stehen in § 20 UStG .

Da die Vorschrift nicht verlinkt wird, hier ein Auszug aus dem Gesetz. Anträge können Unternehmer stellen,

1. deren Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 3) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 500 000 Euro betragen hat, oder
2. die von der Verpflichtung, Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen regelmäßig Abschlüsse zu machen, nach § 148 der Abgabenordnung befreit ist, oder
3. soweit sie Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ausführen.

-- Editiert von Cybert. am 20.02.2017 18:54

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen