Wir (GmbH) sind ja verpflichtet unsere Bilanzen zu hinterlegen oder zu veröffentlichen. Dafür bekommt diese Firma Geld.
Wann ist die Forderung fällig, ist das ein Werkvertrag oder Dienstvertrag?
Wir diskutieren jetzt schon einige Zeit herum.
Die AGB geben nichts her, auf den Rechnung stehen 14 Tage. Was wenn man diese Rechnung nicht bekommen hat.
Fälligkeit Eintrag Bundesanzeigerverlags
10. Oktober 2017
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Frage vom 10. Oktober 2017 | 09:06
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 24x hilfreich)
Fälligkeit Eintrag Bundesanzeigerverlags
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWas wenn man diese Rechnung nicht bekommen hat. :
Sofern sich aus Gesetzen und / oder AGB nichts ergibt
- gilt das Zahlungsziel was auf der Rechung steht.
- gibt es noch keinen Zahlungsanspruch wenn die Rechnung nicht eingtroffen ist
#2
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 22:30
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 24x hilfreich)
In den AGB steht nichts.
Auf der Rechnung stehen 14 Tage, die hab ich nicht bekommen.
Um in Gesetzen nachzuschauen, was ist so ein Eintrag: Werkvertrag, Dienstvertrag.
Bisher habe ich oft die Aussage das auch ohne Rechnung eine Fälligkeit eintritt -verwirrend
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Oktober 2017 | 23:01
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWir diskutieren jetzt schon einige Zeit herum. :
Ich würde da nicht lange mit dem Bundesanzeigerverlag diskutieren, die mögen doch mal die Rechtsgrundlage benennen.
Das gitbt es ja einen ganzen Wust an Gesetzen und Verordnungen welche die Preise beeinflussen.
ZitatUm in Gesetzen nachzuschauen, was ist so ein Eintrag: Werkvertrag, Dienstvertrag. :
Das dürfte ein Dienstvertrag sein.
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