Fälligkeit Eintrag Bundesanzeigerverlags

10. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)
Fälligkeit Eintrag Bundesanzeigerverlags

Wir (GmbH) sind ja verpflichtet unsere Bilanzen zu hinterlegen oder zu veröffentlichen. Dafür bekommt diese Firma Geld.
Wann ist die Forderung fällig, ist das ein Werkvertrag oder Dienstvertrag?

Wir diskutieren jetzt schon einige Zeit herum.

Die AGB geben nichts her, auf den Rechnung stehen 14 Tage. Was wenn man diese Rechnung nicht bekommen hat.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Plusar500):
Was wenn man diese Rechnung nicht bekommen hat.

Sofern sich aus Gesetzen und / oder AGB nichts ergibt
- gilt das Zahlungsziel was auf der Rechung steht.
- gibt es noch keinen Zahlungsanspruch wenn die Rechnung nicht eingtroffen ist



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

In den AGB steht nichts.
Auf der Rechnung stehen 14 Tage, die hab ich nicht bekommen.

Um in Gesetzen nachzuschauen, was ist so ein Eintrag: Werkvertrag, Dienstvertrag.
Bisher habe ich oft die Aussage das auch ohne Rechnung eine Fälligkeit eintritt -verwirrend

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Plusar500):
Wir diskutieren jetzt schon einige Zeit herum.

Ich würde da nicht lange mit dem Bundesanzeigerverlag diskutieren, die mögen doch mal die Rechtsgrundlage benennen.

Das gitbt es ja einen ganzen Wust an Gesetzen und Verordnungen welche die Preise beeinflussen.



Zitat (von Plusar500):
Um in Gesetzen nachzuschauen, was ist so ein Eintrag: Werkvertrag, Dienstvertrag.

Das dürfte ein Dienstvertrag sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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