Hallo liebe Forumsleser,
ein Anwalt legt sein Mandat nieder und kündigt seinem Mandanten auf Grund eines vertragswidrigen Verhaltens.
Wann wird die Vergütung des Anwaltes fällig? Unmittelbar nach der Kündigung oder erst nach Abschluss des Verfahrens?
Danke für die Antworten
H_Gerhard
-- Editiert H_Gerhard am 25.02.2014 19:35
Fälligk. Anwaltsvergütung nach Mandatsniederlegung
25. Februar 2014
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Frage vom 25. Februar 2014 | 19:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fälligk. Anwaltsvergütung nach Mandatsniederlegung
Was denn, so teuer?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2014 | 19:51
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 331x hilfreich)
Unmittelbar mit Niederlegung des Mandats. Die Vergütung des Rechtsanwalts (Vorschüsse nach § 9
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz lassen wir mal außer Betracht) wird generell mit Ende des Mandats fällig. Wenn nun der Mandant einen wichtigen Grund, welcher zur Niederlegung berechtigt, geliefert hat und die Niederlegung auch nicht zur Unzeit geschieht, dann ist unmittelbar die gesamte Vergütung fällig.
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-- Editiert am 25.02.2014 19:54
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