Fachvorstand

28. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)
Fachvorstand

Hallo,
im Rahmen einer Vereinsgründung soll der Gesamtvorstand bestehen aus
a) Kernvorstand (geschäftsführender Vorstand) bis zu 3 Personen (BGB-Vorstand)
b) Fachvorstand (wird vom Kernvorstand eingesetzt, nicht stimmberechtigt, nicht vertretungsberechtigt)

Der Fachvorstand wird zunächst nur aus einer Person bestehen, die quasi beratend tätig ist aber einen gewissen Bereich im Ausland selbstständig bearbeitet. Entscheidungen trifft dann immer der Kernvorstand.

Normalerweise sollen Vorstandssitzungen nur vom Kernvorstand sein. Der Fachvorstand muss nicht immer dabei sein. Kann man das in der Satzung regeln oder ist auch der Fachvorstand immer mit einzuladen?

Oder: Ist eine andere Begrifflichkeit besser?

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Mir ist nach der Schilderung nicht klar, was über Sitzungen dieses Gesamtvorstandes in der Satzung geregelt ist und welche Zuständigkeiten dieser Gesamtvorstand hat. Warum gibt es dieses Gremium ?
Gibt es keine Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes ? Was darf dieser über die Geschäftsführung hinaus beschließen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
codcod
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielleicht streiche ich den Begriff Gesamtv...

Der BGB Vorstand hat 1-3 Personen. Er regelt die Geschäfte wie üblich. Der Fachvorstand ist eine Art Beirat aber mit speziellen Funktionen etwa Beratung des Kernvorstand im Bereich Gesang. Teile des Fachvorstands leben im Ausland. Deshalb ist es schlecht, sie in den "Vorstand" zu übernehmen und jedes Mal einladen zu müssen. Klar gibt es also Sitzungen des gf. Vorstands (Kernvorstand).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Für eine Beurteilung zu wenig Info.

Zitat:
Der Fachvorstand ist eine Art Beirat aber mit speziellen Funktionen etwa Beratung des Kernvorstand im Bereich Gesang


Klingt wie ein Gremium. Und wenn ein Gremium tagt, müssen alle Mitglieder des Gremiums auch eingeladen werden.

Was sagt die Satzung zu dieser Art Beirat genau ?
Wo soll denn die Beratung des Vorstandes und aufgrund welcher, wo gefassten Beschlüsse erfolgen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Falls es jetzt noch relevant ist:
Ich würde den Fachvorstand tatsächlich lieber Beirat nennen. "Vorstand" ist nach der BGB-Terminologie nur das zur Vertretung des Vereins berechtigte Organ, also das, was bei Ihnen der Kernvorstand sein soll, der auch satzungsgemäß von der Mitgliederversammlung gewählt wird.
Es wäre zu überlegen, in die Satzung eine Formulierung aufzunehmen, wonach der Vorstand bestimmte Geschäfte auf von ihm zu bestimmende Beiräte übertragen kann. Dann ist die Trennung sauber.
In der Satzung kann auch geregelt werden, wer an den Vorstandssitzungen teilnehmen darf/muss. Z.B. kann man regeln, dass die Sitzungen nicht öffentlich sind, dass Vereinsmitgliedern die Anwesenheit grundsätzlich gestattet ist (außer für bestimmte Interna), dass Beiräte an den Vorstandssitzungen stets teilnehmen dürfen oder dass Beiräte, sofern es der Vorstand für angezeigt hält, zu den Vorstandssitzungen einzuladen sind.

-- Editiert von wastl am 18.12.2017 15:54

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.094 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen