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"Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz" – Worum geht es ?

Von Rechtsanwalt Dr. Lars Jaeschke
6.1.2011 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1288 Aufrufe
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Gewerblichen Rechtsschutz

Unter dem Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ wird das gesamte Immaterialgüterrecht, also das Recht des geistigen Eigentums verstanden. Hierzu zählen u.a. das Markenrecht, das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht (Designschutz), und in der Praxis auch das Urheberrecht und das Wettbewerbsrecht.

Die Bezeichnung „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ wird von den Rechtsanwaltskammern nur solchen Rechtsanwälten verliehen, die u.a. ihre besonderen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet in einer Prüfung bewiesen und nachweislich mindestens 80 einschlägige Fälle eigenverantwortlich bearbeitet haben.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Lars Jaeschke
Gießen

Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrecht, Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht
 Pers. Direktanfrage 

Erfahrung und Kompetenz sind in dem komplexen Rechtsgebiet des „geistigen Eigentums“ immer der Schlüssel zum Erfolg.

Die Voraussetzungen der Erlangung des Titels „Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz“ im Einzelnen:

1. Dreijährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung (§ 3 FAO)

2. In der Regel anwaltsspezifischer Lehrgang – mindestens 120 Zeitstunden (§ 4 Abs.1 FAO)

3. Fortbildung von mindestens zehn Zeitstunden jährlich oder Publikationen gem. § 15 FAO, wenn der Antrag nicht in demselben Jahr gestellt wird, in dem der Lehrgang endet (§ 4 Abs. 2 FAO)

4. Nachweis der theoretischen Kenntnisse (§ 6 Abs. 2 FAO):

a) Zeugnisse des Lehrgangsveranstalters (Zertifikate) sind im Original (nicht

beglaubigt) vorzulegen;

b) sämtliche Leistungskontrollen nebst Aufgabenstellungen und Bewertungen sind im

Original (nicht beglaubigt) vorzulegen

5. Nachweis der praktischen Erfahrung (Fallliste nach § 6 Abs. 3 FAO):

Inhalt: a) eigenes Aktenzeichen (Prozessregisternummer)

b) Aktenzeichen des Gerichts, Bezeichnung des Gerichts und Angabe des Ortes

c) Art, Umfang und Gegenstand in Form einer Kurzbeschreibung

d) Zeitraum, d.h. Zeitpunkt der Annahme des Mandats und Zeitpunkt der

abschließenden Entscheidung bzw. Stand des Verfahrens

u.a.

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Telefon 0641 / 68 68 1160
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