Generation "sorglos" – soziale Netzwerke und Abmahngefahr

Mehr zum Thema: Medienrecht, soziale Netzwerke, Abmahnung, facebook, Pinnwand, Street View, Datenschutz
4,67 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
3

Abmahngefahr für Facebook-Nutzer

Das Internet hat sich seinen Weg in unseren Alltag gebahnt – Smartphone und Tablet-PC ermöglichen uns den drahtlosen Internetzugang an Ort und Stelle. Wir kaufen online ein, werfen mithilfe von Google Street View vorab einen Blick auf unser Routenziel oder nutzen Video- und Bildportale bis zur Kapazitätsgrenze der Internetverbindungen. Diese Unmengen von personenbezogenen Daten und die schnelle und einfache Datenverbreitung stellen den Datenschutz vor eine ganz neue Herausforderung.

Wer heute nicht den Anschluss verlieren möchte, legt sich ein Facebook-Profil zu, gerade als Jugendlicher. Ob nun Hausaufgaben, Bilder oder News - alles findet sich auf den Facebook-Seiten wieder. Ohne ein Profil ist die Teilhabe an der Internetgesellschaft heutzutage kaum noch möglich. Schnell ist ein Profil erstellt und jeder Beitrag der Freunde kommentiert. Doch viele wägen sich umgeben von ihren Freunden und Bekannten zu sehr in Sicherheit.

Abmahngefahr wegen Pinnwandbeitrag

Viele Facebook-Nutzer vergessen, dass ihre Pinnwand nicht mit einem Abend mit Freunden zu vergleichen ist, an dem man den neusten Klatsch und Tratsch austauscht. Eine Pinnwand ist für einen größeren, wenn nicht sogar uneingeschränkten Personenkreis zugänglich. Jeder Pinnwandbeitrag gleicht einer Veröffentlichung und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die möglichen Ziele einer Abmahnung sind dabei vielfältig und können Streitwerte in hohem Bereich verursachen.

  • Zitate – das Urheberrecht steht dem Urheber bis zu 70 Jahre lang zu, sodass auch für eine Veröffentlichung von Songtexten, Gedichtausschnitten etc. Gebühren fällig werden können.
  • Foto einer bekannten Persönlichkeit – Abmahnung kann von der gezeigten Person, dem Fotografen abgemahnt werden.
  • Eigene Fotos – das ungefragte Fotografieren und Veröffentlichen auch unbekannter Personen verletzt das Recht am eigenen Bild und ist abmahnfähig.
  • Lustige, bizarre, fantastische Bilder – Abmahnung wegen Veröffentlichung ohne Zustimmung oder Nicht-Nennung des Fotografen.
  • Youtube-Videos – Verletzt das Video bzw. dessen Verbreitung Rechte (z.B. allgemeines Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht), so haftet auch der Facebook-Nutzer.
  • Eigene Videos – auch für Veröffentlichung von Coversongs können u.U. Gebühren fällig werden.

Auch wenn Facebook-Nutzer bisher von einer Abmahnwelle verschont geblieben sind, empfiehlt es sich seine Beiträge unter diesen Gesichtspunkten erneut zu überdenken.

Preisgabe von Informationen – Kontrollverlust

Für viele Datenschützer unerklärlich bleibt das Phänomen „nein“ zu Datenerhebungen, aber „ja“ zu Facebook und Co. Dabei ist es vielen wohl einfach nicht klar, dass die Profilangaben und Pinnwandeinträge detaillierter sind als staatlich erhobene Daten. Neben der Zielgruppe "Freunde und Bekannte" hat auch der Anbieter Zugriff auf alle veröffentlichten Daten. So mancher übersieht zudem, dass nicht jede Bekanntschaft das Preisgegebene für sich behält. Der ein oder andere kopiert auch Daten von der Pinnwand anderer und gibt sie dem gesamten WorldWideWeb Preis. Bei einer Anzahl von etwa 200 Facebook-Freunden ist die Wahrscheinlichkeit, ein schwarzes Schaf auch unter seinen Bekannten zu haben, ziemlich hoch. Sind die Daten aber erst im Umlauf, so ist einer Verbreitung kaum noch Einhalt zu gebieten. Deshalb empfiehlt es sich, unbedingt nochmal die Privatsphäre-Einstellungen zu überprüfen.

Einen virtuellen Radierer gibt es nicht, egal, wie sehr Datenschützer sich bemühen.

Tipps - Wie kann ich mich im Internet schützen?

Hat man sich die Unsicherheit des Internets einmal bewusst gemacht, so bleibt immer noch die Frage: Was kann man gegen die Datenschwemme tun? Der Verzicht auf das Internet ist in der heutigen Zeit keine Alternative mehr. Deshalb sollen Ihnen im Folgenden einige Tipps an die Hand gegeben werden.

  • Überlegen Sie sich, wer nach der Veröffentlichung Zugriff auf die Daten hat.
  • Überprüfen Sie die AGB von Internetdiensten, bevor Sie sich zu einer Nutzung entscheiden.
  • Nutzen Sie Suchmaschinen, um zu überprüfen, welche Informationen über Sie im Netz kursieren.
  • Verwenden Sie in Foren weder Ihren Klarnamen noch E-Mailadressen, die diesen enthalten.
  • Machen Sie sich bewusst, dass im Einzelnen unwichtige Informationen in der Gesamtschau viel über Sie preisgeben.
  • Achten Sie darauf, wichtige Daten nur auf verschlüsselten Seiten zu benutzen. Sie erkennen verschlüsselte Seiten an dem Adressbeginn „https“.
  • Löschen Sie regelmäßig Ihren Browserverlauf, denn auch Ihr Surf-Verhalten gibt Aufschluss über Sie.

Was tun, wenn persönliche Daten missbraucht werden?

Sollten Sie feststellen, dass jemand Ihre Daten unerlaubt verbreitet, versuchen Sie herauszufinden, wer die Informationen oder Bilder von Ihnen im Internet verbreitet. Kontaktieren Sie denjenigen, weisen ihn auf den Verstoß hin und setzen eine Frist zur Entfernung der Daten.

Sollten Sie damit keinen Erfolg haben, informieren Sie den Webseitenbetreiber über den Verstoß. Neben Kontaktformularen und „Melde-Buttons“ können Sie hierfür auf die im Impressum angegebene E-Mailadresse zurückgreifen.

Wenn Sie sich durch die betreffende Angelegenheit zu sehr belastet fühlen, helfen wir Ihnen gern weiter.