Fa. "A.A.A.A.A.A. GmbH" unzulässig

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Im Jahre 1998 wurde die Möglichkeit zur Firmenbildung wesentlich liberalisiert. Auch Phantasiefirmen und Mischformen sind nun zulässig. Auch dies gilt aber nicht grenzenlos. Im hier vorzustellenden Fall hatte eine GmbH die Fa. "A.A.A.A.A.A. GmbH" gewählt. Das OLG Frankfurt a. M. sah dies mit Beschluss vom 28.02.2002 ( Az 20 W 531/01) als unzulässig an. Es sei rechtsmissbräuchlich, mit der Firma nur den Zweck zu verfolgen, in sämtlichen Verzeichnissen an erster Stelle genannt zu werden. Außerdem sei eine solche einförmige Buchstabenfolge nicht hinreichend unterscheidungskräftig und deshalb als Name zur Individualisierung ungeeignet.

Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann