Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Markenrecht » 

FPS Rechtsanwälte & Notare gehen im Auftrag von CHANEL gegen Fälschungen vor

Von Rechtsanwalt Philipp Achilles
22.9.2011 | Ratgeber - Markenrecht | 532 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Grenzbeschlagnahme, Markenrecht, Unterlassungserklärung, Abmahnung, Chanel-Produkte

Bei der Einfuhr gefälschter Chanel-Produkte droht die Grenzbeschlagnahme und eine Abmahnung der FPS Rechtsanwälte & Notare

Derzeit beobachten wir Schreiben des Hamburger Büros der FPS Rechtsanwälte & Notare im Auftrag der Firma CHANEL S.A.S. Gegenstand ist die Einfuhr gefälschter Produkte, wie beispielsweise Handtaschen.

In den uns bekannten Fällen sind die Plagiate zunächst vom zuständigen Hauptzollamt beschlagnahmt worden. Im Anschluss kann der Adressat eine entsprechende Abmahnung der FPS Rechtsanwälte & Notare erhalten.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwalt
Philipp Achilles
Marburg
32 Bewertungen
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Internetrecht, IT-Recht

Verlangt wird die Zustimmung zur Vernichtung der beschlagnahmten Fälschungen, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung der Kosten für das Grenzbeschlagnahmeverfahren.

Für den Fall der nicht fristgerechten Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung wird die umgehende gerichtliche Durchsetzung in Aussicht gestellt. Die Angelegenheit sollte daher unbedingt ernst genommen werden. Ein legitimes Interesse der Firma Chanel an der Bekämpfung von Produktpiraterie steht außer Frage.

Dennoch empfehlen wir, vor der Erfüllung der bezeichneten Forderungen die Angelegenheit von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus dem Markengesetz setzen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr voraus. Gleiches gilt für den Anspruch auf Zustimmung zur Vernichtung der Ware. Umgekehrt: wer Plagiate zum privaten Gebrauch bestellt und in die Bundesrepublik einführt, kann nicht aus dem MarkenG in Anspruch genommen werden.

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?