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FDP und Opposition sehen Karlsruher Urteil als Sieg der Bürgerrechte

AFP VOM 2.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 556 Aufrufe
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Vorratsdatenspeicherung

Grünen und Linken geht Entscheidung aber nicht weit genug

Die FDP sowie die Grünen und die Linke haben das Karlsruher Urteil zur Verfassungswidrigkeit der umfassenden Speicherung von Telekommunikationsdaten begrüßt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung sei ein "großer Erfolg" für die Liberalen und für die Bürgerrechtspolitik insgesamt, erklärte FDP-Generalsekretär Christian Lindner in Berlin. "Die große Koalition hat die Grundrechte der Bürger verletzt", fügte er hinzu. Nun müsse in Brüssel die Grundsatzdebatte über die Vorratsdatenspeicherung neu aufgenommen werden.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) mahnte ebenfalls eine Überprüfung der bisherigen EU-Richtlinie an. Zugleich erklärte er, dass die Telekommunikationsbranche durch die neuen Vorschriften nicht mehr als nötig belastet werden dürfe.

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), bedauerte hingegen, dass Karlsruhe die Nutzung der Daten stark eingeschränkt habe. "Wir werden viele Straftaten nicht mehr aufklären können", sagte er dem Sender n-tv. Es sei zwar gut, dass Karlsruhe entschieden habe, dass die Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstoßen dürfe. Bedauerlich sei aber, dass Daten nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten genutzt werden dürften. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte er auf, nun rasch einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast erklärte: "Das ist ein großartiger Sieg für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und eine schallende Ohrfeige für die Verdachtspolitik." Wenn die Bundesregierung nun ein neues Gesetz vorlege, müssten die Karlsruher Vorgaben strikt eingehalten werden. "Sonst ist die nächste Klage fällig", fügte sie hinzu. Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Volker Beck bedauerte darüber hinaus aber auch, dass das Gericht sich nicht zu einem "klaren Nein" über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung insgesamt habe durchringen können.

Auch die Linke sah das Urteil zweischneidig. Innenexpertin Petra Pau sprach von einem Erfolg für Bürger und Demokratie. Ihr Kollege Wolfgang Neskovic verwies aber auch darauf, dass das Urteil "kein Grund zum Jubeln" sei. Die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten, die das Verfassungsgericht unter strengen Auflagen grundsätzlich für zulässig erklärt habe, widerspreche "dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte". Dies bedeute "einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung".

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat in der jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden. Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.

2. März 2010 - 13.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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