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FDP bringt nach Gerichtsurteil in NRW Ampel ins Spiel

FDP bringt nach Gerichtsurteil in NRW Ampel ins Spiel

AFP VOM 19.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 855 Aufrufe
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Nachtragshaushalt

Liberale fordern aber Kurswechsel von Rot-Grün

Die NRW-FDP sieht nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt eine Chance für neue Gespräche über eine Ampelkoalition, falls die rot-grüne Minderheitsregierung einen Kurswechsel vornimmt. Die Minderheitsregierung von SPD und Grünen "unter der Duldung der Linken" sei gescheitert, sagte FDP-Landeschef Daniel Bahr. "Ich hoffe, dass jetzt bei SPD und Grünen sozusagen ein Moment der Einkehr kommt und man erkennt, mit dem Kurs kann man nicht die Zukunft des Landes bestimmen, sondern hier muss eine Kursänderung vorgenommen werden."

In diesem Fall sei die FDP "wie immer auf der Basis unseres Programms zu Gesprächen bereit, wie wir die Zukunft des Landes voranbringen können", fügte Bahr hinzu. Zunächst einmal sei nun ein Vorschlag der Regierung für einen verfassungskonformen Haushalt notwendig. Bahr äußerte die Erwartung, dass Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) "jetzt auch erklärt, dass das Experiment, mit neuen Schulden sich die Zustimmung der Linken zu kaufen, gescheitert ist". Erforderlich sei ein "erkennbarer Kurswechsel", dann würden "sicherlich neue Gespräche stattfinden auf der Basis auch mit der FDP".

Der Nachtragsetat 2010 gilt als bislang wichtigstes Gesetzesvorhaben, das die Minderheitsregierung mit Hilfe der Linken im Landtag durchsetzen konnte. Der Verfassungsgerichtshof in Münster hatte jedoch am Dienstag der Landesregierung per einstweiliger Anordnung die Aufnahme neuer Kredite auf der Basis des Mitte Dezember verabschiedeten Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 untersagt. Zudem gab das Gericht der Regierung auf, bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsetats von einem Abschluss der Kassenbücher für 2010 abzusehen.

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP im Düsseldorfer Landtag hatten vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Nachtragsetat mit der Begründung geklagt, dessen Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro sei verfassungswidrig. Nach der Eilentscheidung vom Dienstag ist die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof für den 15. Februar anberaumt.

19.01.2011 - 12:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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