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FDP-Politiker wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen - 1/2
AFP vom 8.11.2007   2671 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Nachrichten - Gesetzgebung

FDP-Politiker wollen gegen Vorratsdatenspeicherung klagen

Baum: Gesetz geht weit über EU-Richtlinie hinaus

Eine Gruppe von FDP-Politikern will gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht klagen. "Unter Führung von Herrn Hirsch wird eine Gruppe Klage dagegen erheben, sobald das Gesetz auch durch den Bundesrat ist", sagte der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) am Donnerstag im Gespräch mit "Spiegel Online". Zu der Gruppe zähle neben dem einstigen FDP-Innenexperten Burkhard Hirsch auch die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll zusammen mit der Neufassung zur Telefonüberwachung am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.




Baum kritisierte, der vorliegende Gesetzentwurf der großen Koalition gehe "weit über die EU-Richtlinie hinaus". Ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum europäischen Haftbefehl macht den Klägern laut "Spiegel Online" Mut. Im Juli 2005 hatten die Karlsruher Richter festgehalten, dass die Umsetzung des europäischen Haftbefehls in deutsches Recht "nicht in grundrechtsschonender Weise" erfolgt sei.

Zur aktuellen Gesetzesvorlage sagte Baum, die EU-Richtlinie sehe die Speicherung von Verbindungsdaten zur Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten vor. Im Gesetzestext der Koalition werde aber auch von "erheblichen Straftaten" und von Straftaten mittels der Telekommunikation gesprochen. Dies könne nur heißen, dass damit auch "leichte bis mittelschwere Kriminalität" und im Bereich der Telekommunikation "sogar Ordnungswidrigkeiten" erfasst würden.

Schwer wiegt nach Ansicht Baums auch die Speicherung der Daten durch Nachrichtendienste und den Verfassungsschutz. Während die Bestimmungen für Datenzugriffe durch die Polizei im Gesetzentwurf erschwert worden seien, treffe dies für die Nachrichtendienste und den Verfassungschutz nicht zu. "Hier ist die Schwelle außerordentlich niedrig angesetzt, obwohl sie nicht Strafverfolgungsbehörden sind", bemängelte er. Die strikte Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten werde durch die Vorratsdatenspeicherung weiter aufgeweicht. Baum und Hirsch hatten zuletzt 2006 erfolgreich gegen das rot-grüne Luftsichersicherheitsgesetz geklagt. Baum hat zudem gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz geklagt, das die Online-Durchsuchung vorsieht.

8. November 2007 - 18.43 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007

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