FAREDS versendet Abmahnung wegen des Erotikfilms – "Hot Brunettes"

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Kanzlei verfolgt für Malibu Media LLC weiterhin illegales Filesharing von Pornofilmen über Tauschbörsen im Internet

Momentan verschickt die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS im Namen der Malibu Media LLC Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm "Hot Brunettes".

Was fordert die Kanzlei FAREDS?

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS fordert in dem Abmahnschreiben den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 735,00 € zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus dem Schadensersatz und den Rechtsanwaltsgebühren zusammen.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall nicht in Panik verfallen, sondern Ruhe bewahren. Wir raten Ihnen dazu, keinen Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben und nicht den geforderten Betrag zahlen, ohne sich vorher rechtlichen Rat zu holen. Ansonsten schneiden Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten ab. Ein im Internet- und Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung von einer sog. "modifizierten Unterlassungserklärung" helfen, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Lassen Sie die von der Gegenseite meist knapp bemessene Frist nicht verstreichen, sondern kontaktieren Sie zeitnah einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln ohne Einholung rechtlichen Rats effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Grund dafür ist, dass der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass er auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist und deshalb der Zahlungsanspruch unter Umständen abgewehrt werden kann. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das auch vorliegend der Fall, muss der geforderte Betrag nicht entrichtet werden.

Das LG München untersagte in seinem Urteil vom 29.05.2013 (Aktenzeichen: 7 O 22293/12) den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn es in dieser Entscheidung um einen anderen Film ging (Titel : "The Young and the Restless"), stellt das Urteil Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Erotikfilm "Hot Brunettes" erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 für ein kostenloses Erstgespräch an. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
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