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FALL EMMELY – Kleines Vermögensdelikt bei langjähriger Beschäftigung jetzt doch erlaubt?

Von Rechtsanwalt Dipl.-jur. Naser Mansour
2.12.2010 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 487 Aufrufe
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Abmahnung, Kündigung

Die Kassiererin Emmely wurde von ihrem Arbeitgeber nach 30-jähriger Beschäftigung fristlos entlassen, weil sie zwei Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30,- EUR vorschriftswidrig zu ihren Gunsten einlöste.

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht hielten die fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung für gerechtfertigt und wiesen Emmelys Klage zurück. Das Bundesarbeitsgericht  hat entschieden, dass „Emmely“ wieder im Supermarkt Kaiser’s arbeiten darf.

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Naser Mansour
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Das höchste Arbeitsgericht stellte aber klar, dass der Sachverhalt grundsätzlich durchaus geeignet ist, einen Arbeitnehmer fristlos zu kündigen. Im konkreten Fall fand jedoch die überaus lange Beschäftigungsdauer der Arbeitnehmerin besondere Berücksichtigung. Daher urteilten die Richter, dass weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. Vielmehr hätte eine Abmahnung zunächst ausgereicht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09).

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