Hallo
Bei schwerem Diebstahl
und einem ausgestellten Haftbefehl, wird da schon etwas auf dem Führungszeugnis eingetragen oder wird erst nach Gerichtsverfahren und Verurteilung Vermerke auf dem Führungszeugnis vorgenommen? Und wann werden diese Vermerke wieder gelöscht? gibt es Verjährungen?
Eintrag in Führungszeugnis erst nach Gerichtsverfahren und Verurteilung?
31. Januar 2003
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Frage vom 31. Januar 2003 | 17:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag in Führungszeugnis erst nach Gerichtsverfahren und Verurteilung?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2003 | 23:00
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Ins Führungszeugnis werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen. Der Inhalt des Führungszeugnisses ergibt sich aus dem Inhalt Deines Bundeszentralregisterauszugs(BZR)
Alles darüber kannst Du im Bundeszentragregistergesetz (BZRG)nachlesen.
Einfach mal bei "Google" eingeben
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