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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
Bewertungen: 316
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung: Preis
€50,00
inkl. MwSt.
€50,00
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Möchten Vermieter ein Mietverhältnis außerordentlich wegen Zahlungsverzugs des Mieters kündigen, empfiehlt es sich, zuvor anwaltlich prüfen zu lassen, ob die jeweiligen Zahlungsrückstände im konkreten Fall eine solche Kündigung rechtfertigen.
Im Rahmen dieses Produkts wird dem Vermieter nach Prüfung des jeweiligen Sachverhalts Auskunft darüber erteilt, ob eine Kündigung in Betracht kommt.
Sollte dies der Fall sein, wird dem Vermieter zudem mitgeteilt, welche formellen und materiellen Anforderungen beim Verfassen des Kündigungsschreibens zu beachten sind.
Dieses Produkt umfasst nicht die Prüfung eines vorhandenen Kündigungsschreibens und auch nicht das Verfassen eines solchen.
Zur Bearbeitung ist es erforderlich, den Mietvertrag vollständig zur Verfügung zu stellen und mitzuteilen, wann es zu welchen Zahlungsrückständen des Mieters gekommen ist. Eine Mandatsbearbeitung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Werktages
Im Rahmen dieses Produkts wird dem Vermieter nach Prüfung des jeweiligen Sachverhalts Auskunft darüber erteilt, ob eine Kündigung in Betracht kommt.
Sollte dies der Fall sein, wird dem Vermieter zudem mitgeteilt, welche formellen und materiellen Anforderungen beim Verfassen des Kündigungsschreibens zu beachten sind.
Dieses Produkt umfasst nicht die Prüfung eines vorhandenen Kündigungsschreibens und auch nicht das Verfassen eines solchen.
Zur Bearbeitung ist es erforderlich, den Mietvertrag vollständig zur Verfügung zu stellen und mitzuteilen, wann es zu welchen Zahlungsrückständen des Mieters gekommen ist. Eine Mandatsbearbeitung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Werktages
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Dr. Felix Schäfer
Märchenallee 13, 41541 Dormagen, Tel: 02133216417, Fax: 02133216598
Miet und Pachtrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 17
Rechtsanwalt Dr. Felix Schäfer
Märchenallee 13, 41541 Dormagen, Tel: 02133216417, Fax: 02133216598
Miet und Pachtrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung: Preis
€75,00
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Kündigungsschreiben bedürfen im Mietrecht bestimmter Anforderungen. Zudem müssen Mietrückstände und gegebenenfalls die Räumung des Mietverhältnisses geregelt werden. Damit bei der Kündigung alles glatt geht, beinhaltet dieses Angebot den kompletten individuellen Entwurf eines Kündigungsschreibens für Ihr Mietverhältnis (Wohnraum oder Gewerberaum).
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Groner Landstr. 59, 37081 Göttingen, Tel: 05513097470, Fax: 05519997938
Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
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Rechtsanwalt Lars Liedtke
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Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Strafrecht
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€75,00
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Dieses Produkt richtet sich an Vermieter, die eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters anwaltlich verfassen lassen möchten.
Dieses Produkt beinhaltet die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer solchen Kündigung vorliegen und liefert Ihnen den Entwurf eines Kündigungsschreibens, der sämtlichen an eine solche Kündigung gestellten Anforderungen gerecht wird.
Dieses Produkt gilt lediglich für Vermieterkündigungen, die sich auf einen Zahlungsverzug des Mieters stützen. In Fällen anderer Kündigungen steht ein gesondertes Produkt zur Verfügung. Dieses Produkt umfasst keine mit dem Vertragspartner zu führende Korrespondenz.
Zur Bearbeitung ist es erforderlich, den Mietvertrag vollständig zur Verfügung zu stellen und mitzuteilen, wann es zu welchen Zahlungsrückständen gekommen ist. Eine Mandatsbearbeitung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Werktages.
Dieses Produkt beinhaltet die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer solchen Kündigung vorliegen und liefert Ihnen den Entwurf eines Kündigungsschreibens, der sämtlichen an eine solche Kündigung gestellten Anforderungen gerecht wird.
Dieses Produkt gilt lediglich für Vermieterkündigungen, die sich auf einen Zahlungsverzug des Mieters stützen. In Fällen anderer Kündigungen steht ein gesondertes Produkt zur Verfügung. Dieses Produkt umfasst keine mit dem Vertragspartner zu führende Korrespondenz.
Zur Bearbeitung ist es erforderlich, den Mietvertrag vollständig zur Verfügung zu stellen und mitzuteilen, wann es zu welchen Zahlungsrückständen gekommen ist. Eine Mandatsbearbeitung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Werktages.
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 47
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
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€129,00
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Anwaltliches Kündigungsschreiben an Ihren Mieter wegen Zahlungsverzug des Mieters oder Eigenbedarf. Zustellung dieser Kündigung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher.
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
Rathausplatz 1, 76829 Landau, Tel: 06341 - 91 777 7, Fax: 06341 - 91 777 19
Aufenthaltsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
Bewertungen: 106
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Maximilian A. Müller
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Aufenthaltsrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung: Preis
€250,00
inkl. MwSt.
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Ein Mietverhältnis kann von einem Vermieter bekanntermaßen in der Regel nur dann gekündigt werden, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein solcher Kündigungsgrund, der zur Kündigung berechtigt, ist u.a. der Zahlungsverzug nach § 543 BGB.
Für den angegebenen Pauschalpreis prüfe ich zunächst ob der eingetretene Zahlungsverzug bereits zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Sollte ein Kündigungsrecht bestehen, fertige ich ein Kündigungsschreiben an den Mieter, welches in formeller Hinsicht den (hohen) Anforderungen an eine Kündigung entspricht.
Ein solcher Kündigungsgrund, der zur Kündigung berechtigt, ist u.a. der Zahlungsverzug nach § 543 BGB.
Für den angegebenen Pauschalpreis prüfe ich zunächst ob der eingetretene Zahlungsverzug bereits zur Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Sollte ein Kündigungsrecht bestehen, fertige ich ein Kündigungsschreiben an den Mieter, welches in formeller Hinsicht den (hohen) Anforderungen an eine Kündigung entspricht.
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sascha Christian Federenko LL.M.
Kleiner Griechenmarkt 40, 50676 Köln, Tel: 0221 - 78 80 58 0, Fax: 0221 - 78 80 58 10
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht
Bewertungen: 8
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Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Maklerrecht, Nachbarschaftsrecht
Bewertungen: 8

Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung: Preis
€175,00
inkl. MwSt.
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Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, dann ist die sofortige Beendigung des Mietverhältnisses für den Vermieter oftmals von großer wirtschaftlicher Bedeutung.
Der Vermieter kann in einem solchen Fall das Mietverhältnis u.U. außerordentlich fristlos kündigen und die Räumlichkeiten an einen solventen Mieter vergeben.
Bei Wohnraum ist in diesem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass die Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 BGB unwirksam wird, wenn der Vermieter innerhalb einer gesetzlichen Frist hinsichtlich der Mietrückstände befriedigt wird. Da der Vermieter den Mietvertrag mit dem insolventen Mieter in der Regel nicht fortsetzen möchte, gilt es diese Folge auszuschließen.
Für einen Festpreis prüfe ich, ob der Mietvertrag wegen Zahlungsverzug außerordentlich fristlos, sowie ordentlich, d.h. mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Bei Vorliegen der Voraussetzungen fertige ich ein detailliertes Kündigungsschreiben als wirksame Voraussetzung für eine evtl. erforderliche Räumungsklage. Zudem wird der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung, sowie zur Zahlung der Mietrückstände aufgefordert.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne über die weitere Vorgehensweise, falls der Mieter das Mietobjekt nicht räumt und die Mietrückstände nicht ausgleicht.
Der Vermieter kann in einem solchen Fall das Mietverhältnis u.U. außerordentlich fristlos kündigen und die Räumlichkeiten an einen solventen Mieter vergeben.
Bei Wohnraum ist in diesem Zusammenhang jedoch zu beachten, dass die Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 BGB unwirksam wird, wenn der Vermieter innerhalb einer gesetzlichen Frist hinsichtlich der Mietrückstände befriedigt wird. Da der Vermieter den Mietvertrag mit dem insolventen Mieter in der Regel nicht fortsetzen möchte, gilt es diese Folge auszuschließen.
Für einen Festpreis prüfe ich, ob der Mietvertrag wegen Zahlungsverzug außerordentlich fristlos, sowie ordentlich, d.h. mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Bei Vorliegen der Voraussetzungen fertige ich ein detailliertes Kündigungsschreiben als wirksame Voraussetzung für eine evtl. erforderliche Räumungsklage. Zudem wird der Mieter zur Räumung und Herausgabe der Wohnung, sowie zur Zahlung der Mietrückstände aufgefordert.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne über die weitere Vorgehensweise, falls der Mieter das Mietobjekt nicht räumt und die Mietrückstände nicht ausgleicht.
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Taunusstr. 43, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 231741, Fax: 069 / 230793
Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 58
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Taunusstr. 43, 60329 Frankfurt am Main, Tel: 069 / 231741, Fax: 069 / 230793
Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 58

Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung: Preis
€119,00
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Anwaltliches Kündigungsschreiben wegen Zahlungsverzuges des Mieters oder wegen Eigenbedarfs des Vermieters inklusive Kosten für die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
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Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 305
Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 305

Für Vermieter: Kündigung Miete wegen Zahlungsverzug enthält folgende Leistung: Preis
€70,00
inkl. MwSt.
€70,00
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Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist (fristlos) kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Zahlungsverzug geraten ist. Die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten, sodass der Mieter auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug gerät.
Auch fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn eine vorausgegangene Abmahnung des Vermieters keinen Erfolg gebracht hat. Neben der fristlosen außerordentlichen Kündigung ist bei Zahlungsverzug in aller Regel auch eine ordentliche Kündigung zulässig, die zusammen mit der fristlosen Kündigung hilfsweise ausgesprochen werden kann.
Die von mir hier angebotene Dienstleistung beinhaltet die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer solchen Kündigung vorliegen und bietet Ihnen ggf. den Entwurf eines rechtssicheren Kündigungsschreibens.
Zur Bearbeitung erforderlich ist eine
1. kurze Aufstellung der Zahlungsrückstände und
2. die Angabe wann die Miete in welcher Höhe
ausweislich des Mietvertrags fällig wurde.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne über die anzudenkende weitere Vorgehensweise, falls der Mieter das Mietobjekt trotz Kündigung nicht räumt und die Mietrückstände nicht ausgleicht.
Ich lade Sie ein, weitere Infos zum Thema >>> dort zu lesen und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Auch fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn eine vorausgegangene Abmahnung des Vermieters keinen Erfolg gebracht hat. Neben der fristlosen außerordentlichen Kündigung ist bei Zahlungsverzug in aller Regel auch eine ordentliche Kündigung zulässig, die zusammen mit der fristlosen Kündigung hilfsweise ausgesprochen werden kann.
Die von mir hier angebotene Dienstleistung beinhaltet die Prüfung, ob die Voraussetzungen einer solchen Kündigung vorliegen und bietet Ihnen ggf. den Entwurf eines rechtssicheren Kündigungsschreibens.
Zur Bearbeitung erforderlich ist eine
1. kurze Aufstellung der Zahlungsrückstände und
2. die Angabe wann die Miete in welcher Höhe
ausweislich des Mietvertrags fällig wurde.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne über die anzudenkende weitere Vorgehensweise, falls der Mieter das Mietobjekt trotz Kündigung nicht räumt und die Mietrückstände nicht ausgleicht.
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