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Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg auch für Radfahrer?
Seite 1 - vom 03.04.2008

Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg auch für Radfahrer?

Der Autor
Ulrike Hinrichs, Berlin
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Inkasso und hat Interessensschwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Schadensersatzrecht.
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Das mag manchen überraschen, aber auch für Radfahrer ist die Straßenverkehrsordnung nicht nur ein Verhaltensvorschlag, sondern geltendes Recht, auch wenn es sich natürlich mit dem Rad leichter durch Einbahnstraßen oder über eine rote Ampel huschen lässt.

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie mit dem Fahrrad Verkehrsverstöße begehen? Hier ein paar Klassiker. Auch für Radfahrer gibt es einen Bußgeldkatalog. Punkte gibt’s vor allem für Rotlichtverstöße und Alkoholfahrten. Zu beachten ist, dass sich sämtliche Verstöße insbesondere bei Unfällen auswirken. Bei Unfällen können auf den Radfahrer, wie auch jeden Autofahrer, Schadenersatz und Schmerzensgeld zukommen.

Auch Radlern unter Alkoholeinfluss können ihren Führerschein verlieren und ohne Ende Punkte kriegen. Fahrradfahrer mit 1,6 Promille oder mehr gelten als „absolut fahruntauglich“. Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist eine strafrechtliche Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt zu erwarten (§ 316 StGB). Wenn man als Radfahrer einen Unfall baut, reichen auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Führerschein ist weg. Ferner gibt eine saftige Strafe (§ 316 StGB). Für Alkoholfahren gibt es 7 Punkte in Flensburg.

Auch das Telefonieren mit dem Handy ist für Fahrradfahrer verboten. Nicht nur wegen der geringeren Aufmerksamkeit durch die Ablenkung beim Telefonieren, sondern auch durch die erhöhte Unfallgefahr mit nur einem Hand am Lenker.

Hier ein paar typische Verkehrsdelikte und ihre Folgen für Radfahrer

5,00 EUR

  • Kumpel auf der Stange oder Kind auf den Gepäckträger

10,00 EUR

  • Fahren ohne Licht oder funktionierende Bremsen
  • Licht gibt’s gar nicht oder funktioniert nicht
  • Fahren auf dem Gehweg
  • Beim Abbiegen Arm nicht gehoben
  • Ipod am Ohr

15,00 EUR

  • Nebeneinander gefahren und dadurch andere behindert
  • Nichtbenutzen des vorhandenen Radwegs (15,00 bis 30,00 EUR, soweit noch Behinderung oder Gefährdung oder Unfall hinzukommt)
  • Geisterfahrer

25,00 EUR

  • Handy und Radfahren
  • Einfacher Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde, ohne Gefährdung)

62,50 EUR plus 1 Punkt

  • Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde rot war

100,00 EUR, 1 Punkt

  • Überfahren einer Roten Ampel, die länger als eine Sekunde rot war mit Gefährdung oder Unfall

i.d.R. mehr als 100,00 EUR, 7 Punkte

Bei absoluter Fahruntüchtigkeit bzw. Unfall (oder anderen Anzeichen für Fahruntüchtigkeit, wie z.B. Schlangenlinien fahren) mit Alkohol gibt es Geldstrafen vom Strafgericht, die je nach dem Einzelfall bestimmt werden. Zudem folgt Führerscheinentzug und 7 Punkte.

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ULRIKE HINRICHS. MBA
Rechtsanwältin. Mediatorin
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