Führerscheinentzug, Cannabis, VG Freiburg
In einem Führerscheinentzugsverfahren wegen regelmäßigen Cannabis-Konsums hat mir das VG Freiburg Vergleichserwägungen geschickt. In diesen unterschiebt mir die Kammer pfundweise Cannabis mit der Textstelle
die vorgefundenen Tüten mit Hanfresten, die zuvor wohl gefüllt gewesen waren, tatsächlich steht in der Akte
einePapiertüte mit Hanfresten (Stengel). Die Tüte war also nur eine und aus Papier. Da es offensichtlich eine Bioabfalltüte war, war sie auch nicht davor gefüllt. Stengel sind ein Abfall, der anfällt, wenn man Blätter raucht, die entweder nicht als BTM gelten oder zumindest einen äußerst geringen THC-Gehalt haben.
Meine Frage: Welche Rechtsmittel habe ich gegen eine solche Tatsachenentstellung?
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von talkingkraut am 24.06.2011 17:28
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