quote:Sie wollen eine Gesetzesänderung bewirken? Das dürfte ein komliziertes Unterfangen werden. Vielleicht schreiben Sie mal an ein paar Bundesminister. Vielleicht bringen die Ihnen zuliebe ja einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, der dann beraten und verabschiedet wird. Das geht bestimmt ruck zuck Sorry, ich will Sie nicht veräppeln, aber so wie Sie sich das vorstellen, geht das nicht. Mir persönlich ist auch nicht bekannt, daß diesbezüglich eine Gesetzesänderung geplant ist. Und wegen Ihnen wird das Gesetz wohl auch nicht geändert.
Wo kann man rechtl. Hilfe bekommen wenn man das z.B als Gesetzesänderung erwirken will
quote:Weil die Fahrphysik eine ganz andere ist. Mein Fahrlehrer hat mir seinerzeit erzählt, dass er einen Fahrschüler hatte, der einen LKW-Führerschein hatte und die Fahrerlaubnis für Motorräder erwerben wollte. Er hat es aber nie geschafft, weil er mit dem Motorrad nicht zurecht gekommen ist und keine Kurven fahren konnte.Bezüglich der Eingangsfrage: Mir ist keine bevorstehende Änderung der Gesetzeslage bekannt, und ich erwarte sie auch nicht. Andererseits ist eine solche Gesetzesänderung im Zuge einer der nächsten EU-Führerscheinrichtlinien auch nicht auszuschließen.Zwecks Änderungswunsch an der gegenwärtigen Gesetzeslage kann man sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Bringen wird das aber nichts.
Da stelle ich mir schon die Frage: Wieso darf ich mit einem 40 Tonnen schweren Gerät fahren
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