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Führerschein für 125ccm

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Führerschein für 125ccm

...kann mir jemand sagen, ob ein Gesetz in Planung ist, dass man mit dem Autoführerschein auch die 125ccm Roller fahren darf. Ich habe leider 1980 im Oktober erst den Führerschein gemacht. Der Stichtag war aber damals der 01.04.80.
Ich bin jetzt fast 44 Jahre und traue mir durchaus zu einen Roller zu fahren. Im Ausland ist das kein Problem. Hier darf ich nur 50ccm fahren. Die sind in meinen Augen aber oft eher eine Verkehrsbehinderung.
Wo kann man rechtl. Hilfe bekommen wenn man das z.B als Gesetzesänderung erwirken will. Über einen Rechtsanwalt ??
Gruß Claudia


von silver12 am 17.09.2006 13:07
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Führerschein für 125ccm
quote:
Wo kann man rechtl. Hilfe bekommen wenn man das z.B als Gesetzesänderung erwirken will

Sie wollen eine Gesetzesänderung bewirken? Das dürfte ein komliziertes Unterfangen werden. Vielleicht schreiben Sie mal an ein paar Bundesminister. Vielleicht bringen die Ihnen zuliebe ja einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, der dann beraten und verabschiedet wird. Das geht bestimmt ruck zuck

Sorry, ich will Sie nicht veräppeln, aber so wie Sie sich das vorstellen, geht das nicht. Mir persönlich ist auch nicht bekannt, daß diesbezüglich eine Gesetzesänderung geplant ist. Und wegen Ihnen wird das Gesetz wohl auch nicht geändert.
Also nichts für ungut.

Justice


von justice005 am 17.09.2006 15:48
Status: Tao (8771 Beiträge)
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>Führerschein für 125ccm
Das Gesetz werden Sie nicht ändern. Der Stichtag hat vermutlich historische Gründe (früher waren Kleinkrafträder, die Vorgänger der Leichtkrafträder, mit Führerscheinklasse 4 zu fahren, der wiederum in Klasse 3 (PKW) eingeschlossen war).

Meine Empfehlung: Machen Sie den Motorradführerschein. Kostet zwar inzwischen sicherlich richtig Geld, aber das amortisiert sich nach ein paar Jahren, denn:
Die als Leichtkraftrad zugelassenen (gedrosselten) 125er (die man mit einem alten PKW-Führerschein fahren darf) kosten irrsinnig viel Versicherung im Vergleich zu kleinen Motorrädern, für die man einen Motorradführerschein braucht. Der Unterschied beträgt meines Wissens mehrere hundert Euro im Jahr. Es kann sich sogar um denselben Roller handeln, der gedrosselt 500 Euro, ungedrosselt, also auch noch schneller, weniger als 100 Euro im Jahr kostet.

Angenehmer Nebeneffekt eines Motorradführerscheins: Wenn Sie Lust auf etwas mehr Leistung bekommen können Sie einfach was größeres fahren und das immer noch günstiger (wegen Versicherung) als so ein lahmes Leichtkraftrad. Es macht außerdem Spaß, den Führerschein zu machen und Sie lernen es richtig, statt unvorbereitet einfach anzufangen.


von bear am 17.09.2006 23:17
Status: Unsterblich (2122 Beiträge)
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>Führerschein für 125ccm
...also daß Gesetze auch geändert werden können ist ja wohl kein Thema. Im Motorradladen wurde mir auch bestätigt, dass eine Änderung in Planung sei, nur wann?? Dann soll man mit dem alten 3er auch Roller fahren können. Angesichts der steigenden Benzinpreise wäre doch ein Überdenken, ob diese alte Regelung noch sinnvoll ist, ganz angebracht.
Zum Thema Führerschein - meine Tochter hat letztes Jahr den Führerschein gemacht. Mein Sohn wird in 6 Monaten 18 Jahre. Und drei Führerscheine in so kurzer Zeit sind nicht drin. Ich würde Ihn schon gerne machen, aber mit 43 Jahren noch anfangen Motorrad zu fahren ist mir glaub ich zu gefährlich. Roller dagegen bin ich schon viel im Ausland gefahren. Falls noch jemand etwas weiß, würd ich mich freuen.
Außerdem warum sind eigentlich viele Antworten in dem Forum immer so bissig ???
Ist das der normale Umgang heutzutage.???

Danke und Gruß


von silver12 am 19.09.2006 15:49
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Führerschein für 125ccm
Roller sind auch Motorräder. Es gibt auch Roller, die man generell nur mit Motorradführerschein fahren darf.

Mit 50 oder 80 km/h irgendwo einzuschlagen kann das Leben kosten. Warum Sie da einen Unerschied machen zwischen Roller und Motorrad verstehe ich nicht.

Hier weiß niemand etwas von einer Gesetzesänderung. Warum googlen Sie nicht oder fragen den Rechtsexperten des Motorradladens, der es Ihnen *bestätigt* hat?

Eine bissige Antwort auf Ihre Frage kann ich nicht entdecken.

Übrigens werden Sie eher ernstgenommen, wenn Sie nur ein Fragezeichen je Frage verwenden.


von bear am 20.09.2006 00:02
Status: Unsterblich (2122 Beiträge)
Userwertung:  2,1  (von 22 User(n) bewertet)
 
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>Führerschein für 125ccm
nun...

Ich denke mal, das dieser Stichtag einmal dazu gedient hat, eine gewisse, geistige Reife zugrunde zu legen...

Ich weiss zwar nicht, wie alt diese "Geboren 1965" Regelung nun ist, aber ich bin 40, fahre seit nunmehr 10 Jahren, seit 2 Jahren einen 50ccm Roller (mit beiden hatte ich nie einen Unfall und war der Grund einer Verursachung dessem *g*)... nun habe ich auch noch Klasse C/CE gemacht... Da stelle ich mir schon die Frage: Wieso darf ich mit einem 40 Tonnen schweren Gerät fahren ( wenn auch nur maximal 89 kmh möglich ist), mit einem 150 Kilo Zweirad, das ja nun so viel schneller auch nicht fährt, jedoch nicht?

Ist der ÖPNV-Wahn in Deutschland tatsächlich so weit fortgeschritten? Wieso soll ich mit dem Bus zur Arbeit fahren (1 Stunde 30 Minuten) wo ich selbst mit meinem 50er Roller nur ne halbe Stunde brauche?

Soviel zur persönlichen Freiheit des Menschen... ich erwarte ja nicht, gleich eine Hayabuza fahren zu dürfen (was ich nichtmal mit A tun würde...) aber ich denke schon, das man davon ausgehen sollte, das ein 40-Jähriger Mensch in der Lage sein sollte mit einem 80 kmh Gefährt vernünftig umzugehen...



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von Waedy am 29.05.2010 14:20
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Führerschein für 125ccm
quote:
Da stelle ich mir schon die Frage: Wieso darf ich mit einem 40 Tonnen schweren Gerät fahren
Weil die Fahrphysik eine ganz andere ist. Mein Fahrlehrer hat mir seinerzeit erzählt, dass er einen Fahrschüler hatte, der einen LKW-Führerschein hatte und die Fahrerlaubnis für Motorräder erwerben wollte. Er hat es aber nie geschafft, weil er mit dem Motorrad nicht zurecht gekommen ist und keine Kurven fahren konnte.

Bezüglich der Eingangsfrage: Mir ist keine bevorstehende Änderung der Gesetzeslage bekannt, und ich erwarte sie auch nicht. Andererseits ist eine solche Gesetzesänderung im Zuge einer der nächsten EU-Führerscheinrichtlinien auch nicht auszuschließen.

Zwecks Änderungswunsch an der gegenwärtigen Gesetzeslage kann man sich an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden. Bringen wird das aber nichts.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."


von Freudenfeuer am 29.05.2010 14:44
Status: Tao (6003 Beiträge)
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