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Führerschein abgeben, Termin ?

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Führerschein abgeben, Termin ?

Hallo zusammen,

mein Vater fuhr durch eine ihm nicht so bekannte Stadt und hatte eine Ampel komplett übersehen.

Das war um August 08, Bescheid mit Punkt und Geldstrafe kam September 08. Ausserdem muss er noch den Führerschein abgeben. Es stand da aber kein Termin dabei. Danach kam keine Post mehr.

Muss er von sich aus nun zur Polizei, oder kommt da noch eine Aufforderung ? Auf der einen Seite hofft er, er wurde "vergessen" anderseits aber möchte er nicht noch mehr Ärger, falls er ihn nicht abgibt. Bitte kurze Info, danke



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"Chylla"

-- Editiert von Chylla am 22.11.2008 22:07


von Chylla am 22.11.2008 22:09
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Wurde ihm denn ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen, oder anders gefragt, wie hoch war denn die Geldbuße? Ein Fahrverbot gibt es nämlich nur bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß. Das ist dann der Fall wenn die Ampel schon mindestens eine Sekunde rot war und / oder wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Aus dem Bußgeldbescheid sollte das Fahrverbot dann aber auch ersichtlich sein.

Sollte hier tatsächlich ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegen, und sollte gegen die betroffene Person in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt worden sein dann ist das Fahrverbot innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung anzutreten. Spätestens nach 4 Monaten gilt das Fahrverbot und es ist dem Betroffenen spätestens ab diesem Termin das Führen von KFZ untersagt. Die Dauer des Fahrverbots beginnt allerdings erst dann zu laufen wenn der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist.

Sollte gegen den Betroffenen innerhalb der letzten 2 Jahre schon einmal ein Fahrverbot verhängt worden sein so gilt das neuerliche Fahrverbot ab Rechtskraft der Entscheidung.

Sollte gegen den Bußgeldbescheid kein Einspruch eingelegt worden sein erlangt er nach 14 Tagen Rechtskraft.


von Freudenfeuer am 24.11.2008 03:36
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Wie kommst Du denn darauf dass der Vater schon jetzt nicht mehr fahren darf? Der Verstoß war im August dieses Jahres und der BGB kam im September. Die Viermonatsfrist kann also noch nicht abgelaufen sein.

Zudem ist ja für uns gar nicht klar ob es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß gehandelt hat der dann u.a. mit einem Fahrverbot geahndet würde.


von Freudenfeuer am 25.11.2008 19:14
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>Führerschein abgeben, Termin ?
@Freudenfeuer
Sorry, da habe ich mich irgendwie verlesen. Du hast natürlich Recht. Ich habe meinen Beitrag daher gelöscht, da er ja ziemlich unsinnig war.

Da der Fragesteller selbst schreibt, dass der Führerschein abggeben werden muss, ist von einem qualifizierten Rotlichtverstoß auszugehen. Die Einspruchsfrist dürfte zwischenzeitlich abgelaufen sein.

Die Behörde meldet sich dann auch nicht, da der Vater nunmehr 4 Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides Zeit hat, den Führerschein abzugeben. Die Rechtskraft beginnt 14 Tage nach dem Erhalt des Bußgeldbescheides.

Die Behörde geht davon aus, dass Dein Vater innerhalb der 4 Monate sich den Zeitraum für das Fahrverbot selbst aussucht und den Führerschein dann abgibt. Erst wenn nach Ablauf der 4 Monate der Führerschein nicht abgegeben wurde, wird die Behörde wieder aktiv.

Bedenken sollte Dein Vater dabei, dass er nach Ablauf der 4 Monate auch dann nicht mehr fahren darf, wenn er den Führerschein bis dahin noch nicht abgegeben hat. Die Frist von einem Monat beginnt aber dennoch erst mit der Abgabe des Führerscheins.

Daher ist es im Interesse Deines Vaters, den Führerschein ohne weitere Aufforderung innerhalb der 4-monatigen frist abzugeben. Dass innerhalb dieser 4 Monate keine weiteren Briefe der Behörde kommen, ist völlig normal.


von hh am 25.11.2008 22:32
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Hallo hh,

Da sich Chylla nicht mehr meldet werden wir die Auflösung des Rätsels wohl nie erfahren. Ich bin mir nicht so sicher dass es ein qualifizierter Rotlichtverstoß war, weil das Fahrverbot und die 4-monatige Frist im BGB erwähnt werden müsste. Vielmehr vermute ich, dass Chylla irrtümlich davon ausgeht, dass jeder Rotlichtverstoß zu einem Fahrverbot führt. Aber das ist jetzt reine Spekulation meinerseits.


von Freudenfeuer am 26.11.2008 08:41
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Wenn jemand klar und unmissverständlich schreibt, dass der Führerschein abgegeben werden muss, dann dürfen wir nach meiner Einschätzung bei der Beantwortung der Frage davon ausgehen, dass ein Fahrverbot verhängt wurde.


von hh am 27.11.2008 12:32
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Ja, es war ein qualifizierter Rotlichtverstoß. Er wurde auch zugegeben.

Danke für die Hilfe, da es das erste Mal passiert ist, hat er noch ein wenig Zeit, den Schein abzugeben. Dumm nur, dass dieser auch noch in die "Verstoss-Stadt" gesandt werden muss.



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"Chylla"


von Chylla am 27.11.2008 18:53
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Der Führerschein sollte direkt an die Behörde versendet werden (per Einschreiben), die auch den Bußgeldbescheid erlassen hat. Im Prinzip könnte man ihn auch bei der Polizei abgeben, dann gehen jedoch einige Tage für behördeninterne Laufzeiten verloren.

Der Führerschein wird von der Behörde rechtzeitig (d.h. 2-4 Tage) vor Ablauf des Fahrverbotes zurückgeschickt. Beigefügt ist dann ein Hinweis, ab welchem Tag man wieder fahren darf.

Eine persönliche Abgabe ist nicht notwendig, daher verstehe ich nicht so ganz, warum es dumm ist, dass der Führerschein in die "Verstoß-Stadt" geschickt werden muss.


von hh am 28.11.2008 14:12
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Ich dachte eben, dass man ein Schreiben aufsetzen muss und die Kosten eines Einschreibebriefes hat. Ausserdem die Postlaufzeit hin und zurück.

Bei der Polizei um die Ecke abgeben wäre einfacher.

Aber egal: Da muss er eben durch.

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"Chylla"


von Chylla am 29.11.2008 18:41
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>Führerschein abgeben, Termin ?
Das Fahrverbot von einem Monat beginnt erst mit dem Tag, an dem der Führerschein bei der zuständigen Behörde eintrifft, nicht schon mit der Abgabe bei der Polizei.

Am schnellsten geht das natürlich mit persönlicher Abgabe bei dieser Behörde. Am zweitschnellsten ist aus meiner Sicht der Postweg. Dabei ist es natürlich erlaubt, einen normalen Brief zu verwenden. Das Einschreiben habe ich nur empfohlen, weil es der eigenen Sicherheit dient. Wenn der normale Brief auf dem Postweg verloren geht, dann ist das das Problem Deines Vaters und nicht das Problem der Behörde.

Wenn der Führerschein bei der Polizei abgegeben wird, dann hat Dein Vater es nicht in der Hand, wie lange die Postlaufzeit zwischen der Polizeidienststelle und der zuständigen Behörde dauert. Damit spart man vielleicht ein paar Euro Porto, aber das Fahrverbot kann durch die Postlaufzeit auch ungewollt um ein paar Tage verlängert werden.

Bei einem Einschreiben mit Rückschein ist dann auf dem Rückschein das Datum des Eingangs bei der zuständigen Behörde vermerkt. Damit hat man dann gleichzeitig einen Beweis dafür, wann dass Fahrverbot beginnt. Die 4,40€ Porto dafür fallen dann doch bei dem übrigen Ärger schon gar nicht mehr auf.

Die Postlaufzeit zurück spielt übrigens keine Rolle. Der Führerschein wird typischerweise rechtzeitig vor Ablauf des Fahrverbotes zurückgeschickt. An das Fahrverbot muss er sich aber dennoch halten, auch wenn er den Führerschein schon 1-3 Tage vorher wieder zurück erhalten hat. Darauf wird er dann im Begleitschreiben auch ausdrücklich hingewiesen.

Die zuständige Behörde schickt den Führerschein übrigens immer per Einschreiben zurück und nicht über den Umweg einer Polizeidienststelle o.ä.


von hh am 01.12.2008 09:56
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