>Führerschein abgeben, Termin ?
Das Fahrverbot von einem Monat beginnt erst mit dem Tag, an dem der
Führerschein bei der zuständigen Behörde eintrifft, nicht schon mit der Abgabe bei der Polizei.
Am schnellsten geht das natürlich mit persönlicher Abgabe bei dieser Behörde. Am zweitschnellsten ist aus meiner Sicht der Postweg. Dabei ist es natürlich erlaubt, einen normalen Brief zu verwenden. Das Einschreiben habe ich nur empfohlen, weil es der eigenen Sicherheit dient. Wenn der normale Brief auf dem Postweg verloren geht, dann ist das das Problem Deines Vaters und nicht das Problem der Behörde.
Wenn der Führerschein bei der Polizei abgegeben wird, dann hat Dein Vater es nicht in der Hand, wie lange die Postlaufzeit zwischen der Polizeidienststelle und der zuständigen Behörde dauert. Damit spart man vielleicht ein paar Euro Porto, aber das Fahrverbot kann durch die Postlaufzeit auch ungewollt um ein paar Tage verlängert werden.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein ist dann auf dem Rückschein das Datum des Eingangs bei der zuständigen Behörde vermerkt. Damit hat man dann gleichzeitig einen Beweis dafür, wann dass Fahrverbot beginnt. Die 4,40€ Porto dafür fallen dann doch bei dem übrigen Ärger schon gar nicht mehr auf.
Die Postlaufzeit zurück spielt übrigens keine Rolle. Der Führerschein wird typischerweise rechtzeitig vor Ablauf des Fahrverbotes zurückgeschickt. An das Fahrverbot muss er sich aber dennoch halten, auch wenn er den Führerschein schon 1-3 Tage vorher wieder zurück erhalten hat. Darauf wird er dann im Begleitschreiben auch ausdrücklich hingewiesen.
Die zuständige Behörde schickt den Führerschein übrigens immer per Einschreiben zurück und nicht über den Umweg einer Polizeidienststelle o.ä.
von hh am 01.12.2008 09:56
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