Extra Gewerbeanmeldung wegen einmaliger Nebentätigkeit als Webdesigner?

18. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Extra Gewerbeanmeldung wegen einmaliger Nebentätigkeit als Webdesigner?

Ich bin derzeit in der Situation, dass ich vor einiger Zeit jemanden kennengelernt habe, mit dem ich nun mittlerweile länger befreundet bin und der mir jetzt anbietet, eine Webseite für ihn zu gestalten und aufzusetzen gegen Bezahlung natürlich. Nachdem diese online ist soll ich diese auch administrieren und pflegen, gegen einen monatlichen Betrag. Ich selbst bin Grafiker, und zwar noch in der Ausbildung (2. Lehrjahr) habe also regelmäßiges Einkommen. Er möchte, dass ich ihm dafür eine Rechnung schreibe. Da fängt das Ganze an - ich habe selbst null Ahnung von Kleingewerben etc. da ich das bis dato nie gemacht bzw. gebraucht habe.

Ich weiß dass ich unter gewissen Umständen auch Rechnungen ohne Gewerbe schreiben kann, glaube aber mich noch daran zu erinnern dass ich dann keinen Gewinn erzielen darf? Und von irgendeiner Grenze um die 8000,- kann ich mich noch vage erinnern, wenn ich jetzt mein Gehalt der Ausbildung im Jahr zusammenzähle habe ich diese aber bereits überschritten.

Wie sollte ich am besten vorgehen? Habe ich bei einer Kleingewerbeanmeldung irgendwelche Kosten die ich im Jahr regelmäßig abtreten muss dafür? Ich bin mir nicht genau sicher, ob nach diesem Auftrag noch weitere Aufträge von anderen Leuten kämen, da ich nicht Werbung für meine "Dienste" machen möchte und nach meiner Ausbildung auch noch ein Studium dranhängen möchte und dann sowieso keine Zeit mehr für Nebentätigkeiten haben werde (vermutlich). Bin grad echt recht ratlos... :/

-- Editier von CremeFr3sh am 18.05.2016 19:17

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Extra Gewerbeanmeldung wegen einmaliger Nebentätigkeit als Webdesigner?

Zitat:
Nachdem diese online ist soll ich diese auch administrieren und pflegen, gegen einen monatlichen Betrag.

Kleines Rätsel: Wer findet den Widerspruch?



Zitat:
Habe ich bei einer Kleingewerbeanmeldung irgendwelche Kosten die ich im Jahr regelmäßig abtreten muss dafür?

1. Es gibt keine Kleingewerbeanmeldung, nur eine Gewerbeanmeldung
2. Die Kosten hängen von Umsatz und Gewinn ab (IHK-Beitrag, Steuern, Versicherungen)



Mein Rat: die IHKs bieten Grundkurse für Fälle wie Dich an, so einen solltest Du machen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

An- und Abmeldung kosten meistens Geld. Bei uns nimmt das Ordnungsamt, wenn keine Bescheinigung gebraucht wird 25.- € Gebühren jeweils.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
crypt
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)

Ok ja also angenommen ich würde ein Gewerbe anmelden wollen da die Pflege ja regelmäßig sein soll, welche Art von Gewerbe wäre denn notwendig bzw. empfehlenswert (wie gesagt viel Aufträge im Jahr wären nicht)? Ich würde mich eigentlich ausschließlich auf Design-Dienstleistungen wie Flyergestaltung etc. ansonsten beschränken, also freiberuflich, soweit ich weiß fällt aber Webseitengestaltung unter Programmierung und das unter gewerbliche Tätigkeit oder so etwas in der Art, wie sollte ich das denn am besten handhaben?

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Und von irgendeiner Grenze um die 8000,- kann ich mich noch vage erinnern, wenn ich jetzt mein Gehalt der Ausbildung im Jahr zusammenzähle habe ich diese aber bereits überschritten. Das ist der steuerliche Grundfreibetrag. Und da der schon überschritten ist, werden hier Steuern fällig werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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