Exposebilder meiner Wohnung im Internet

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
SamanthaDo
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 3x hilfreich)
Exposebilder meiner Wohnung im Internet

Hallo liebes Forum

Wusste nun nicht genau welches der Foren am besten dafür ist und versuche es nun mal in diesem.

Und zwar lebe ich in einem 8 Partein Haus zur Miete.
Der Besitzer verkauft dieses Haus nun und beauftragte einen Makler.
Dieser benötigte ohne mein Einverständnis o.ä. Bilder für das Expose und fotografierte jedes Zimmer meiner Wohnung komplett.

Bevor ich nun zuviel Show mache, würde ich gern wissen ob dies Rechtens ist.
Er sagte mir er dürfte das und die Bilder sind auch auf seiner Homepage im Internet

Vielen lieben Dank im voraus

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von SamanthaDo):
Er sagte mir er dürfte das und die Bilder sind auch auf seiner Homepage im Internet

Auf den Bildern darf dein Eigentum nicht zu sehen sein. Wenn da also nur ein Bild, ein Schrank, eine Jacke oder irgendetwas von dir drauf ist, dann dürfen die nicht veröffentlicht werden. Streng genommen hättest du sogar das Anfertigen verhindern können.

Ich würde empfehlen, nachweisbar ein Schreiben an den Vermieter zu senden, dass die Fotos mit deinem Eigentum umgehend zu löschen oder so zu bearbeiten sind, dass dein Eigentum nicht mehr zu sehen ist. Der Vermieter möge dir rechtsverbindlich zusichern, dass dies geschehen ist und dass im Falle der Zuwiderhandlung durch ihn oder seine Beauftragten eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen ist.

Das ganze nennt sich Unterlassungserklärung. Wenn der Vermieter nicht dazu bereit ist, dann könnte man das auch noch von einem Anwalt formulieren lassen. Wird nur teurer, meiner Meinung nach für den Vermieter.

PS: Der Makler arbeitet im Auftrag des Vermieters. Der wird dir im Zweifel alles erzählen. Natürlich wird das Haus nur an Interessenten angeboten, die die Wohnungen als Geldanlage verwenden nutzen. Über Eigennutzung musst du dir selbstverständlich keine Gedanken machen, usw. Mach dir klar, dass du für den Makler ein Problem darstellst, welches er bei Besichtigungsterminen und auch bei solchen Fotos irgendwie umschiffen muss. Von daher ist ein gewissen Maß an Mißtrauen gegenüber Maklern immer angebracht.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Das darf er natürlich nicht. Niemand außer du selbst darf von deiner Wohnung Fotos machen, außer du erlaubst es. Da du letzteres nicht gemacht hast, rufe den Makler an und sage ihm, dass du ihm keine Erlaubnis für die Veröffenlichung gegeben hast. Das Ganze schreibst du ihm auch noch einmal in einem Einschreiben, damit er sieht, dass es dir ernst ist.

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#3
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/mieterrecht-muss-man-fotos-der-wohnung-dulden/

NEIN!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Das darf er natürlich nicht. Niemand außer du selbst darf von deiner Wohnung Fotos machen, außer du erlaubst es.

Es gibt kein gesetzliches Verbot. Es darf also tatsächlich jeder Fotos von fremden Wohnungen machen, ganz legal und auch ohne nahc Erlaubnis zu fragen.

Was er nicht darf, diese Fotos dann zur Verkaufsförderung der Immobilie Dritten zugänglich zu machen.



Zitat (von SamanthaDo):
Dieser benötigte ohne mein Einverständnis o.ä. Bilder für das Expose und fotografierte jedes Zimmer meiner Wohnung komplett.

Ich frage mich gerade wie er das eigentlich machen konnte? Wie ist er denn in die Wohung gekommen?



Zitat (von SamanthaDo):
Er sagte mir er dürfte das

Fotografieren: ja



Zitat (von SamanthaDo):
und die Bilder sind auch auf seiner Homepage im Internet

Anderen zur Verkaufsförderung der Immobilie zugänglich machen: nein



Was sich machen würde: Vermieter und Makler jeweils per Einschreiben auffordern die Fotos unverzuglich zu entfernen. Und falls die Fotos nicht bis zum 06.02.2017 entfernt wären, man einen Anwalt auf deren Kosten zwecks Durchsetzung der zivil- und strafrechtlichen Schritte zu beauftragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Nun ja, Du hast den Makler rein gelassen und ihn nicht daran gehindert Fotos von jedem Raum zu machen.

Damit ist, salopp gesagt, der Drops gelutscht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Hier auch noch bevor es zur Besichtigung kommt abzuklären:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Zitat:
Fotografieren verboten!

Der Vermieter ist nicht berechtigt, anläßlich einer Wohnungsbesichtigung ohne Erlaubnis des Mieters in der Wohnung zu fotografieren oder eine Videoaufzeichnung anzufertigen, um deren Zustand festzuhalten. AG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 1998, Az: 33 C 2515/97 – 67, 33 C 2515/97 , NZM 1999, 121 -122

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Nun ja, Du hast den Makler rein gelassen und ihn nicht daran gehindert Fotos von jedem Raum zu machen.

Damit ist, salopp gesagt, der Drops gelutscht.

Warum das? Selbst wenn der Makler irgendwie eine konkludente Zustimmung zur Veröffentlichung konstruieren könnte, so kann die ja durchaus widerrufen werden. Wobei ich eine solche Zustimmung nicht erkennen kann. Der Makler hat ja offenbar behauptet, dass er das Recht dazu hat. Der Mieter hat dies geglaubt. Wo soll sich da eine Zustimmung zur Veröffentlichung ergeben?

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#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Nun ja, Du hast den Makler rein gelassen und ihn nicht daran gehindert Fotos von jedem Raum zu machen.

Damit ist, salopp gesagt, der Drops gelutscht.

Teilweise ja und nein.
Alltagsgegenstände dürfen erkenntlich sein, das Sofa von Ikea dürfte darunter fallen, das Sexspielzeug was sichtbar im Schlafzimmer zu sehen ist, dürfte Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner schließen lassen, damit Privatsphäre verletzt.
Zitat (von SamanthaDo):
Der Besitzer verkauft dieses Haus nun und beauftragte einen Makler.

Vielleicht wäre Kaufen eine Option, dann erspart man sich die ganzen Besichtigungen und die Gefahr einer Eigenbedarfskündigung.
Denn die Interessenten dürfen bis ins letzte Eck in der Wohnung bei der Besichtigung schauen.

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#9
 Von 
vase
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Denn die Interessenten dürfen bis ins letzte Eck in der Wohnung bei der Besichtigung schauen.


Die Interessenten schaun nicht nach privaten Sachen, kann alles abgedeckt werden. Geht ja nur ums Inventar welches mit veräußert wird.
Termine werden vereinbart, alles im Link mit enthalten.
Davon abgesehen muß ein Vermieter/Makler/Bevollmächtigter sich auch drum kümmern, dem potentiellen Käufer gewisse Daten im Voraus zukommen zu lassen, so daß im Voraus die Besichtigungszahl reduziert werden kann.
Und sich die Namen der "Besucher" aufschreiben.

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von vase):
Davon abgesehen muß ein Vermieter/Makler/Bevollmächtigter sich auch drum kümmern, dem potentiellen Käufer gewisse Daten im Voraus zukommen zu lassen, so daß im Voraus die Besichtigungszahl reduziert werden kann.


Na, wenn dann die Bilder fehlen, wird in dieser Wohnung besonders geschaut. Würde ich als Käufer jedenfalls, weil die Leute denken: "Der hat doch etwas zu verbergen."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Alltagsgegenstände dürfen erkenntlich sein, das Sofa von Ikea dürfte darunter fallen

Bisher war ich davon ausgegangen, dass absolut nichts vom Eigentum des MIeters erkennbar sein darf. Kannst du deine gegenteilige Meinung begründen?

Im Netz findet sich anscheinend häufig ein Verweis auf dieses recht aktuelle Urteil eines Amtsgerichtes: AG Steinfurt, 10.04.2014 - 21 C 987/13 . Darin wurden sogar Fotos vom Treppenhaus und Eingangsbereich verboten. In diesen Räumen befinden sich ja in der Regel wenige private Gegenstände.

Klar, das ist erstmal nur das Urteil eines Amtsgerichtes. Es gibt aber offenbar diverse weitere Urteile in ähnlicher Richtung. Von daher wäre es gut zu wissen, auf was du deine Meinung stützt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Na, wenn dann die Bilder fehlen, wird in dieser Wohnung besonders geschaut. Würde ich als Käufer jedenfalls, weil die Leute denken: "Der hat doch etwas zu verbergen."

Es soll ein ganzes Haus mit 8 Parteien verkauft werden. Wenn das alles Mieter sind, dann bekommt der Vermieter/Makler noch richtig Spaß. Oder die Käufer bekommen das Haus jeweils nur teilweise zu sehen. Denn niemand kann einen Mieter zwingen, genau dann Zeit zu haben, wenn es Makler, Kaufinteressent und 7 anderen Mietern passt.

Von daher gibt es durchaus legale Möglichkeiten für den Mieter, eine Besichtigung der eigenen Wohnung zumindest zu erschweren. Da reicht es schon, wenn der Mieter als einziges Kommunikationsmittel den Brief zulässt (zu mehr ist er glaube ich nicht verpflichtet). Jeder Besichtigungswunsch muss mit ausreichendem Vorlauf angekündigt werden und dann hat der Mieter leider wieder einen wichtigen Termin genau zum gewünschten Zeitpunkt. Das kann sich ziehen ...

Worauf ich hinauswill: Spielt der Makler Spielchen und lügt dem Mieter ins Gesicht, dann wird sich das Entgegenkommen des Mieters in engen Grenzen halten. Gleiches gilt, wenn Besichtigungen sehr häufig oder sehr unangenehm ablaufen. Gehen alle Seiten fair und rücksichtsvoll miteinander um, dann ist auch allen geholfen. Nur leider scheint das Spiel zumindest von einer Seite nicht besonders fair begonnen worden zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Von daher wäre es gut zu wissen, auf was du deine Meinung stützt.

Ganz einfach:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/persoenlichkeitsrecht-typische-verletzungsfaelle-und-aktuelle-ent_208_76430.html
Es wird nur problematisch wenn Gegenstände aus dem persönlichen Bereich zugänglich gemacht werden, also das Bild der Mutti, ein Wohnzimmerwand welche ein individuelle Fertigung darstellt.
Und aus sich des Mieters ist es wohl erträglicher wenn weniger Besichtigungen stattfinden, als wenn der Makler jetzt reinschreibt, Bilder gibt es keine, das Objekt ist sehenswert wegen xy, so kommen noch mehr Leute in die Wohnung, welche vielleicht sogar danach Nase rümpfend wieder gehen, nein so was ist ein no go. Ausführliche Bilder ersparen dem Mieter viel Besuch, ich habe selbst schon sehr viele unnütze Wohnungen besichtigt, weil die Bilder in der Expose viel Spielraum in Verbindung mit der Beschreibung liesen, und sorry da waren eben bei Besichtigungen schon solche Sexspielsachen auf dem Bett von dem Mieter vergessen worden zu verräumen, ja das ist denen dann sichtlich peinlich.
Zudem wenn ein paar Möbel gezeigt werden, wer kann dann direkt im Netz eine unbekannte Wohnung kennen, kein Makler schreibt eine Adresse rein, wäre abträglich für seine Provision.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Von daher wäre es gut zu wissen, auf was du deine Meinung stützt.

Ganz einfach:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/persoenlichkeitsrecht-typische-verletzungsfaelle-und-aktuelle-ent_208_76430.html
Es wird nur problematisch wenn Gegenstände aus dem persönlichen Bereich zugänglich gemacht werden, also das Bild der Mutti, ein Wohnzimmerwand welche ein individuelle Fertigung darstellt.
Und aus sich des Mieters ist es wohl erträglicher wenn weniger Besichtigungen stattfinden, als wenn der Makler jetzt reinschreibt, Bilder gibt es keine, das Objekt ist sehenswert wegen xy, so kommen noch mehr Leute in die Wohnung, welche vielleicht sogar danach Nase rümpfend wieder gehen, nein so was ist ein no go. Ausführliche Bilder ersparen dem Mieter viel Besuch, ich habe selbst schon sehr viele unnütze Wohnungen besichtigt, weil die Bilder in der Expose viel Spielraum in Verbindung mit der Beschreibung liesen, und sorry da waren eben bei Besichtigungen schon solche Sexspielsachen auf dem Bett von dem Mieter vergessen worden zu verräumen, ja das ist denen dann sichtlich peinlich.
Zudem wenn ein paar Möbel gezeigt werden, wer kann dann direkt im Netz eine unbekannte Wohnung kennen, kein Makler schreibt eine Adresse rein, wäre abträglich für seine Provision.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/persoenlichkeitsrecht-typische-verletzungsfaelle-und-aktuelle-ent_208_76430.html

In dem Artikel geht es alleine um § 823 (1) BGB und daraus abgeleitet um Persönlichkeitsrechte. Im oben zitierten Urteil geht es dagegen ganz wesentlich um die Abwägung zwischen Art. 14 GG und Art. 13 GG . Da kämpfen also wenn man so will zwei Schwergewichte des Grundgesetzes gegeneinander: Das Eigentumsrecht gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung. Und offenbar wird das in der Rechtsprechung bisher recht eindeutig so gewertet, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung und damit der Schutz der Privatsshäre höher wiegt als das Interesse, mit Fotos den Verkauf einer Wohnung zu erleichtern. Bei Besichtigungen von Kaufinteressenten geht die Abwägung offenbar genau anders aus.

Kurz gesagt: Der von dir zitierte Paragraph bzw. Artikel hat mit der Fragestellung hier wenig bis nichts zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Bei Besichtigungen von Kaufinteressenten geht die Abwägung offenbar genau anders aus.

Na einfach ausgedrückt, der Mieter ist nicht Eigentümer, sonder er nützt eine Wohnung nur auf Zeit. Den Verkauf kann kein Mieter verhindern, vielleicht erschweren, jedoch mit unabsehbaren Folgen. Ist es ein Anleger mit EFH besteht keine Gefahr der Eigenbedarfskündigung, jedoch haben diese Käufer auch kein Interesse an sperrigen Mietern, da kauf ich lieber eine leerstehende Wohnung zum Vermieten. Übrig bleiben dann Eigentümergemeinschaften welche Eigenbedarf anmelden werden, mit dem Erfolg Mieter hat keine Wohnung mehr, allen ist wohl geholfen?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Von daher gibt es durchaus legale Möglichkeiten für den Mieter, eine Besichtigung der eigenen Wohnung zumindest zu erschweren. Da reicht es schon, wenn der Mieter als einziges Kommunikationsmittel den Brief zulässt (zu mehr ist er glaube ich nicht verpflichtet). Jeder Besichtigungswunsch muss mit ausreichendem Vorlauf angekündigt werden und dann hat der Mieter leider wieder einen wichtigen Termin genau zum gewünschten Zeitpunkt. Das kann sich ziehen ...


Für jeden Besichtigungstermin, der dem Mieter nicht passt, sollte immer ein Alternativ-Termin genannt werden.

Zitat (von cauchy):
Oder die Käufer bekommen das Haus jeweils nur teilweise zu sehen.


Na und? Das wird ja wohl nicht so selten vorkommen? Und warum muss ein Interessent alle Wohnungen sehen? Der will doch sowieso nicht einziehen? Bei einem MFH geht es nur um die Lage, die Ausstattung, die Solvenz der Mieter (insbesondere die Zahlungsmoral) und die Vermietbarkeit. Ein Mieter, der seine Wohnung so verteidigt, wird wohl kaum ausziehen.

Und wenn der Mieter sich auch gegenüber dem potentiellen Käufer richtig aufführt, dann hat er schon mal den Makel "Problemmieter". Ein guter Start für ein neues Mietverhältnis!

Und je schlimmer die Mieter es treiben, umso mehr Besichtigungen wird es geben, weil ein abgeschreckter Käufer bedeutet, dass noch ein weiterer Interessent gefunden werden muss, der dann wiederum zur Besichtigung geladen wird.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Na und? Das wird ja wohl nicht so selten vorkommen? Und warum muss ein Interessent alle Wohnungen sehen?

Muss er nicht. Das war nur ein Einwurf auf die Bemerkung, dass sich die Anzahl der unangenehmen Besichtigungen ohne Fotos erhöhen könnte. Wenn der Mieter bei einer Terminvergabe nicht besonders entgegenkommend agiert, dann wird sich der Makler vermutlich "leichtere" Wohnungen zum Zeigen aussuchen.

Zitat (von Ver):
Und wenn der Mieter sich auch gegenüber dem potentiellen Käufer richtig aufführt, dann hat er schon mal den Makel "Problemmieter". Ein guter Start für ein neues Mietverhältnis!

Das habe ich auch bei weitem nicht empfohlen. Nur daas Entgegenkommen gegenüber einem Makler, der einem ins Gesicht lügt, könnte man überdenken.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von Ver):
Und wenn der Mieter sich auch gegenüber dem potentiellen Käufer richtig aufführt, dann hat er schon mal den Makel "Problemmieter". Ein guter Start für ein neues Mietverhältnis!


Das habe ich auch bei weitem nicht empfohlen. Nur daas Entgegenkommen gegenüber einem Makler, der einem ins Gesicht lügt, könnte man überdenken.


Bloss der Makler ist dann weg und der Käufer bleibt und vermutlich auch der Eindruck, den der Käufer vom "Problemmieter" hat.

0x Hilfreiche Antwort

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