Expio Finanz Limited Kontopfändung

23. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
syliva
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Expio Finanz Limited Kontopfändung

Guten Abend liebe Forumgemeinde!
Ich würde gerne wissen inwieweit folgende Vorgehensweise im Allgemeinen üblich und erlaubt ist:
ich schulde der Firma Expio Finanz Limited aufgrund eines End Vollstreckungstitels ca. 750 Euro, Plus Nebenkosten. Mein Angebot wegen einer Ratenzahlung von 25,00 Euro haben Sie zuerst angelehnt. Nun hat mir meine Bank ein Schreiben zugestellt, dass den eine Kontopfändung zugestellt worden ist und Sie mir daher mein Dispo kündigen sowie meine Karten Sperren.
Darf die Bank so einfach den Dispo kündigen? Wird diese Kündigung der Schufa gemeldet?
Immerhin bin ich ja zahlungswillig und habe inzwischen eine Ratenzahlung von 75 Euro pro Monat vereinbart. Dieses habe ich auch schriftlich von der Expio Finanz Limited erhalten.
Herzliche Grüße
Eure Syliva

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von syliva):
Darf die Bank so einfach den Dispo kündigen?

Ja, darf sie durchaus.
Einfach mal in die vertraglichen Vereinbarungen mit derBank schauen, was da zumThema drin steht.



Zitat (von syliva):
Wird diese Kündigung der Schufa gemeldet?

Ja, wird es. Ist aber egal, da Deine Bonität sowieso im Eimer ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Meist steht im Vertrag, dass eine Dispo Kündigung erfolgt wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse sich ändern. Bei einem Pfüb ist die definitiv gegeben.

Ist der Dispo bzw das Konto gekündigt erfolgt meist die Einmeldung in die Schufa. Allerdings gehören nicht alle Banken der Schufa an oder sie haben einen Vertrag mit der Schufa und weiteren zig Auskunftteien (z.B. Infoscore, Bürgel, ....)

Hat die Limited wegen der Ratenzahlung den Pfüb zurückgenommen? Glaub ich weniger, aus Sicht des Gläubigers würde das nämlich keinen Sinn machen.

1x Hilfreiche Antwort

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