Auch in Zukunft soll es nach Ansicht von Experten keine Ton- oder Videoaufzeichnungen geben, wenn Verkehrssünder beim sogenannten Idiotentest ihr Eignung für den Führerschein nachweisen müssen. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar schloss sich am Freitag Forderungen nach einer solchen Dokumentation der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nicht an. Der entsprechende Arbeitskreis stellte ausdrücklich fest, die MPU sei ein "wichtiges und bewährtes Instrument zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit".
Die Fachleute des Arbeitskreise forderten lediglich, die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung regelmäßig wissenschaftlich zu untersuchen. Außerdem sollen Rehabiliationsmaßnahmen früher einsetzen und die Anbieter solcher Maßnahmen einem Qualitätssicherheitssystem unterliegen.
Im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags hatte der Präsident des Verwaltungsgerichts München, Harald Geiger, Verbesserungen der Dokumentation des Idiotentests gefordert. Nach seiner Ansicht wären Ton und Videoaufzeichnungen hilfreich und würden die Akzeptanz der MPU fördern. Auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hatte sich grundsätzlich für mehr Transparenz bei den Idiotentests ausgesprochen.
Eine MPU kann von den Behörden verlangt werden, wenn nach Verkehrsverstößen Zweifel an der körperlichen, geistigen oder charakterlichen Fahreignung des Verursachers bestehen. Das ist etwa bei Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss üblich. Beim Verkehrsgerichtstag kommen jedes Jahr Verkehrs- und Rechtsexperten in Goslar zusammen. Ihre Empfehlungen sind häufig Basis für neue gesetzliche Regelungen.
29. Januar 2010 - 12.51 Uhr
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