Die Möglichkeit der staatlichen Überwachung von Journalisten soll eingedämmt werden. Ein im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstelltes Gutachten kritisiert insbesondere einen unzureichenden Schutz vor Telefonüberwachung. Das Gutachten wurde von einem Expertenteam erarbeitet, dem der Strafrechtsprofessors Jürgen Wolter vorsitzt.
Zurzeit können in Deutschland Verbindungsdaten von Journalisten bei Anrufen mit dem Handy oder ihr E-Mail-Verkehr zu Fahndungszwecken verwendet werden. Dies auch dann, wenn die Journalisten im Zuge ihrer Arbeit nur recherchieren. Die Gutachter fordern demgegenüber, eine Überwachung nur zuzulassen, wenn die Journalisten sich im Rahmen ihrer Recherchen strafbar machen. Dazu soll der § 100h Strafprozessordnung entsprechend geändert werden, um die Pressefreiheit auch weiterhin zu gewährleisten.
Die derzeitige Rechtslage wird bereits von einigen Journalisten angegriffen. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind Klagen von Journalisten anhängig, die bei ihren Recherchen über Jürgen Schneider mit dem Ex-Terroristen Hans-Joachim Klein Konntakt aufnehmen konnten und dabei von der Staatsanwaltschaft abgehört wurden.
Die Forderung der Experten zu einer Änderung der Rechtslage wird nun von den Ländern überprüft.
Quelle: spiegel.de/heise.de
