Expedia reagiert nicht auf Rückerstattung, darf ich den Reisepreis über meine Kreditkarte zurückbuch

2. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb394171-37
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Expedia reagiert nicht auf Rückerstattung, darf ich den Reisepreis über meine Kreditkarte zurückbuch

Hallo zusammen,

ich war im Urlaub in einem schrecklichen Hotel, welches sich komplett im Umbau befand.

Nichts hatte auf, kein Pool, keine Rezeption, kein Restaurant, nur Baulärm etc.

Ich habe alles dokumentiert und mich umgehende mit Expedia in Verbindung gesetzt, erhalte allerdings bereits seit 1,5 Monate deren seitig keine Reaktion.

Wie sieht es aus, um Expedia etwas Druck zu machen, darf ich denen das Geld via Kreditkarte zurückbuchen oder wird meine Bank den Vorgang eh ablehnen?

Danke euch!

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es aus, um Expedia etwas Druck zu machen, darf ich denen das Geld via Kreditkarte zurückbuchen oder wird meine Bank den Vorgang eh ablehnen?


Sie dürfen es gerne versuchen. Die kartenausgebende Bank wird den Chargeback aber ablehnen und Sie darauf hinweisen, den Vorgang mit Ihrem Vertragspartner zu klären.

Meine Glaskugel sagt mir, dass Ihr Vertragspartner das Hotel und nicht Expedia ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von fb394171-37):
und mich umgehende mit Expedia in Verbindung gesetzt,

1. Wie genau im zeitlichen Ablauf muss man sich das "umgehend" vorstellen?
2. Warum sollte Expedia sich überhaupt dafür interessieren? Haben die irgend eine Garantie oder ähnliches gegeben?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Offensichtlich handelt es sich um eine Fortsetzung dieses Threads:

http://www.123recht.net/Click-Mix-Reise-bei-Expedia-Hotel-eine-Baustelle,-wie-sollte-man-nun-vorgehen-__f509975.html

Warum weisen Sie nicht darauf hin???

Wenn Sie einen Nachweis haben, dass Ihre Rueckforderung bei dem Reiseveranstalter Expedia fristgerecht eingegangen ist, sollten Sie schriftlich eine Nachfrist zur Beantwortung von zwei Wochen setzen.

Passiert da erneut nichts dann bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt. So wie ich das einschaetze mit allerbesten Aussichten.

Von einer Kreditkartenrueckbuchung rate ich ab, denn Sie haben ja Leistungen, die einwandfrei waren, in Anspruch genommen!! Und die Kreditkartenfirma wuerde bei solchen Spielchen eh nicht mitmachen!


Viele Gruesse
bernardoselva

-- Editiert von bernardoselva am 03.11.2016 11:13

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12304.09.2017 12:02:11
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

wieso waren die Leistungen einwandfrei? Schildert der TE nicht das genaue Gegenteil?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von nullbocker):
wieso waren die Leistungen einwandfrei? Schildert der TE nicht das genaue Gegenteil?

Nö, er schildert das einige von sehr vielen Leistungen nicht einwandfrei waren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von nullbocker):
.......wieso waren die Leistungen einwandfrei? Schildert der TE nicht das genaue Gegenteil.......

Tja, der Flug gehoert zum Gesamtpaket und am Flug war nichts auszusetzen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.869 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen