Um den "Arbeitgeberanteil" zu sparen, soll ein Mitarbeiter nach der Kündigung als Selbständiger beschäftigt werden.
Bekommt er den Existenzgründungszuschuss wenn er für die Firma als Freiberufler arbeitet bei der er vorher angestellt war?
Danke im Voraus.
Existenzgründungszuschuss
11. Oktober 2007
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Frage vom 11. Oktober 2007 | 09:57
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Existenzgründungszuschuss
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2007 | 22:21
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
soll ein Mitarbeiter nach der Kündigung als Selbständiger beschäftigt werden.
Als Schein-Selbständiger ?
#2
Antwort vom 23. Oktober 2007 | 08:56
Von
Status: Praktikant (629 Beiträge, 347x hilfreich)
Spielt ja in den ertsen drei Jahren keine Rolle oder hat sich da was geändert?
Zudem kann er die Rechnungen an verschiedene Empfänger richten. Würde gar nicht auffallen.
Und jetzt?
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