Existenzgründungszuschuss

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)
Existenzgründungszuschuss

Um den "Arbeitgeberanteil" zu sparen, soll ein Mitarbeiter nach der Kündigung als Selbständiger beschäftigt werden.

Bekommt er den Existenzgründungszuschuss wenn er für die Firma als Freiberufler arbeitet bei der er vorher angestellt war?

Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

soll ein Mitarbeiter nach der Kündigung als Selbständiger beschäftigt werden.

Als Schein-Selbständiger ?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Becksgold
Status:
Praktikant
(629 Beiträge, 347x hilfreich)

Spielt ja in den ertsen drei Jahren keine Rolle oder hat sich da was geändert?

Zudem kann er die Rechnungen an verschiedene Empfänger richten. Würde gar nicht auffallen.

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