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Existenzgründung der etwas anderen Art

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Existenzgründung der etwas anderen Art

HALLO,

bin seit 25Jahren bei einem größeren Bauunternehmen
beschäftigt,davon die letzten 10Jahre als Bauleiter
auf einer Dauerbaustelle in einem Mittelständigen Unter-
nehmen.
Da ich mich schon immer mich selbstständig machen wollte,
kam mir der Gedanke,gründe einfach deine eigene Firma,
unterbiete deinen Nocharbeitgeber im Preis bei dem oben
genannten Kunden und maloche nur für dich selbst.
Nach diesem zuerst absurden Selbstgespräch,dachte ich
nochmal genau darüber nach und kam zu dem Schluß,
warum eigentlich nicht?.
ANMERKUNG:
durch meine langjährige Tätigkeit bei diesem Kunden,
habe ich mir schon einen gewissen Status erarbeitet.
Dieser währe auch mit meinen Plänen einverstanden und
würde mir einen Werkvertrag anbieten.
(bin übrigens das ganze Jahr bei diesem Kunden in der Firma).
Nun zu meinen Fragen:
1.Gibt es gewisse Fristen,die ich einhalten muss?.
2.Könnte mir mein Nocharbeitgeber mit Arbeitsrechtlichen
oder sogar Strafrechtlichen Konsequenzen drohen und wäre
das rechtens?.
UNGEFÄHRER ZEITABLAUF:
1.Kündigung des bestehenden Werksvertrags des Kunden
mit meinem Nocharbeitgeber.(6Wochenfrist).
2.Beendigung meines Arbeitsverhältnisses.
3.Handwerkskammer (Eintragung in Handwerksrolle,danach
Handwerkskarte).
4.Gewerbeamt (Gewerbe beantragen).
5.Finanzamt
6.Alle sontigen Bürokratischen Sachen erledigen.
7.Nötige Versicherungen abschließen,Geschäftskonto er-
öffnen,Firmenlogo erstellen,Bürosoftware anschaffen,
etc.
8.Werkvertrag abschließen,und loslegen.

FÜR NÜTZLICHE UND INFORMATIVE REAKTIONEN
WÄRE ICH EUCH SEHR DANKBAR

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von Boris123 am 14.08.2012 18:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 213 weitere Beiträge zum Thema "Existenzgründung".


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>Existenzgründung der etwas anderen Art
Na ja, WÄHREND einer Beschäftigung dürfen Sie Ihrem Chef keine Konkurrenz machen. Wenn der also auf die Idee kommt, daß die Kündigung des Werkvertrages irgendwie mit Ihnen zu tun hat, könnte es schon Probleme geben. Ob Sie NACH Beendigung Ihres Vertrages einem Wettbewerbsverbot unterliegen, können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen. Wenn ja, ist Ihr Plan gescheitert. Allerdings muß Ihnen der AG dann auch eine Karenzentschädigung zahlen. Siehe auch hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot

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von muemmel am 14.08.2012 20:37
Status: Tao (10837 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Existenzgründung der etwas anderen Art
Man sollte auch mit in die Überlegungen einbeziehen, das derart 'alte' und große Unternehmen durchaus über nützliche Kontakte verfügen, die dem hoffnungsvollen Jungunternehmer nicht nur Steine in in den Weg legen könen, sondern ganze Felsmassive auftürmen können.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 14.08.2012 23:09
Status: Tao (21101 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 535 User(n) bewertet)

>Existenzgründung der etwas anderen Art
nach über einem Jahrzehnt Selbständigkeit gebe ich Dir den guten Rat: lass das sein. Man trifft sich immer zweimal im Leben und die Selbständigkeit mit einer moralischen Sauerei zu beginnen ist der erste Schritt ins Unglück.

Ich habe mehr als einen Mitbewerber gesehen, der versucht hat, den etablierten Arbeitgebern ans Bein zu pinkeln. Von denen ist keiner mehr am Markt. Mal abgesehen davon, dass Du ein Problem hast, wenn Du nur einen Kunden hast.

EVTL. bist Du dabei schon scheinselbständig, AUF JEDEN FALL aber geschäftlich mausetot, wenn dieser den Vertrag kündigt.

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von little-beagle am 15.08.2012 09:54
Status: Legende (444 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Existenzgründung der etwas anderen Art
@TE

Als Selbständiger seit über einem halben Jahrzehnt kann ich little-beagle nur zustimmen.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."


von bear am 22.08.2012 00:45
Status: Unsterblich (2477 Beiträge)
Userwertung:  2,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Existenzgründung der etwas anderen Art
Man sollte sich (heutzutage) niemals darauf verlassen das Kunden regelmäßig, pünktlich bzw überhaupt zahlen - Ihre Vertragspartner (Vermieter, Telekok etc) interessiert es nicht wieso sie nicht zahlen können!
Das finanzielle Polster sollte so großzügig ausgelegt sein das die eigenen Verpflichtungen 2-6 Monate abgedeckt sind bzw so großzügig das man sich notfalls einen anderen Auftraggeber gesucht hat u. die ersten Zahlungen von ihm eingehen.

Auch sollte man sich gedanken über die Rechtsform machen bzw die Haftungsfrage abklären - Der Auftraggeber wird es einem danken wenn sie was vermurksen u. dann Insolvenz anmelden...

Ps.: Ich würde mich erstmal fragen wieso sich jemand, der eine Firma seit 10 Jahren beauftragt, nun auf einmal jemanden beauftragen will bei dem "(noch) nix zu holen ist" u. bei dem, sollte er mal krank sein, alle arbeiten ruhen...

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von pOtH am 23.08.2012 17:12
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,6  von 5 (von 5 User(n) bewertet)


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