Existenzgründung aufgeben

5. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Erwin76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Existenzgründung aufgeben

Hallo

Mir ist es sehr unangenehm meine Situation hier offen darzulegen. Jedoch bin ich hier guter Hoffnung jemanden zu finden, welcher meine Situation auch schon erlebt hat und mir seine Erfahrung mitteilen kann.

Ich fang einfach mal an:

Ich habe mich letztes Jahr, nach schwerer Krankheit und Jobverlust, selbstständig gemacht. Leider war dies nur mit Kosten verbunden ( was mir von vorn herein klar war). Es liegt auch in meiner Erziehung, dass ich nicht mit Schulden leben kann. Also versuchte ich jeden Cent 3 mal zu drehen um meine Gläubiger bezahlen. Ich bin allein erziehende Mutter und versuchte beide Beine wieder ins Leben zu bekommen, leider ohne Erfolg. Beim Finanzamt komme ich plus/Minus Null raus, jedoch die Krankenversicherung sprengt meinen Rahmen.

Hat jemand Erfahrung damit, ob man nach Aufgabe der Selbstständigkeit seine KV in Raten bezahlen kann oder ob es einen niedrigeren Betrag als 170€/Monat gibt, wenn keine Einnahmen zustande gekommen sind? Ich weiß auch das die Einnahmen eigentlich weniger was mit der KV zutun haben, denn jeder möchte sein Geld bekommen.

Kann mir hier jemand vllt helfen?
Vielen Dank

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Der von Dir genannte Beitrag ist schon der Mindestbeitrag.

Ratenzahlung sollte möglich sein, man muss halt realistische Raten anbieten.
Die Raten kann man auch schon zahlen sollte man noch keine Ratenzahlungsvereinbarung haben.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen