Excel Datei (Geistiges Eigentum) Schützen?

10. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
VIP3R
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)
Excel Datei (Geistiges Eigentum) Schützen?

Welche Möglichkeit gibt es eine komplexe Excel Datei zu schützen das sie "mein" Eigentum ist und ohne meines Wissens nicht genutzt werden darf?

Wenn ich z.B: sehe das es eienr nutzt das ich es auch unterbinden kann?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

*Wenn* es sich im Einzelfall um ein urheberrechtlich schützenswertes Werk handelt, kann man den unberechtigten Nutzer auf Unterlassung und ggfs. Schadensersatz in Anspruch nehmen.

Da hilft natürlich, wenn man im Streitfall seine Urheberschaft beweisen kann.

> und ohne meines Wissens nicht genutzt werden darf?

Technisch werden Sie das nicht unterbinden können.

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#2
 Von 
VIP3R
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 9x hilfreich)

Es geht in erster line das ich die Datei auch als mein Geistiges Eigentum zu beweisen. Kann man da eine art Copyright draufsetzten?

Das unterbinden ist eine einfache sache da sie bei mir in der Firma genutzt wird.

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du kannst jeden Verklagen der dein Urheberrecht verletzt. Mehr nicht.

Natürlich braucht es auch eine gewissen Schöpfungshöhe

K.



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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Es geht in erster line das ich die Datei auch als mein Geistiges Eigentum zu beweisen.

Sie könnten die Datei auf einen USB-Stick packen, in einen versiegelten Umschlag tun und bei einem Notar hinterlegen. Das kostet natürlich.

> Kann man da eine art Copyright draufsetzten?

Urheberrecht haben Sie schon mit der Schöpfung. Copyright gibt es in Deutschland nicht.

> Das unterbinden ist eine einfache sache da sie bei mir in der Firma genutzt wird.

Wie meinen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Excel-Junky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Technisch könnte man die Excel-Datei an einen Rechner binden, sodass die Datei nur auf freigegebenen Rechnern geöffnet werden kann. Programme wie z.B. LockXLS (www.lockxls.de) bieten solch eine Schutzmöglichkeit.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

Wen interessiert das nach über einem Jahr noch?

Abgesehen davon ist "nicht weitergeben" ja immer noch der beste Schutz. Alles andere kann man knacken.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Excel-Junky
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ups, da habe ich die Jahreszahl überlesen, war geistig in 2010.

Unabhängig der langen Zeit, dass Thema Excel-Schutz, ob juristisch oder technisch betrachtet wird auch zukünftig für den einen oder anderen eine aktuelle Fragestellung sein, somit richte ich meine Antwort mal an zukünftige Interessenten.

Nicht weitergeben ist natürlich auch eine Möglichkeit, nur wird es so schwer das Ganze in Talern umzumünzen :-).........Ok, man könnte das Ganze vielleicht Client/Server mässig realisieren, aber glaube jetzt schweifen wir zu sehr ab.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

>Es geht in erster line das ich die Datei auch als mein Geistiges Eigentum zu beweisen. Kann man da eine art Copyright draufsetzten?

>Das unterbinden ist eine einfache sache da sie bei mir in der Firma genutzt wird.

Wenn in einer Firma von einem Kollegen die Exell-Datei eines anderen Firmenmitglieds genutzt wird, dann stellen sich drei Fragen:

1.) Geht es um einzelne Daten oder geht es um die Datei als § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke ? Oder geht es um die Struktur der Datei, die Befehle und Formeln, so dass es sich um ein geschütztes Computerprogramm handeln könnte:

quote:
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.


2.) Bei Computerprogramme gilt, dass die Firma das Vorrecht auf die Nutzungsrechte hat, soweit Programme in und/oder für die Firma entwickelt wurden:
quote:
§ 69b Urheber in Arbeits- und Dienstverhältnissen
(1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Absatz 1 ist auf Dienstverhältnisse entsprechend anzuwenden.


3.) Hat der Kollege die Daten geklaut, dann aber holla! Schreibtisch geknackt? PC gehackt? USB-Stick geklaut? Strafanzeige!!

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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