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Ex-VW-Betriebsratschef Volkert muss ins Gefängnis

AFP VOM 17.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1362 Aufrufe
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Volkert

BGH bestätigt Haftstrafe wegen Untreue

Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen Untreue endgültig ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die das Landgericht Braunschweig im Februar 2008 gegen Volkert verhängt hatte. Damit scheiterte dessen Revision vor dem 5. Strafsenat in Leipzig ebenso wie jene des Ex-Personalmanagers Klaus-Jürgen Gebauer, der zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war.

Zudem blieb die Revision der Bundesanwaltschaft erfolglos, die eine härtere Strafe für Volkert gefordert hatte. Damit ist das Verfahren um Lustreisen und Schmiergeldzahlungen endgültig abgeschlossen.

In dem Skandal hatte sich die VW-Führung den Betriebsrat durch Schmiergelder und Lustreisen über Jahre gewogen gehalten. Der in einem ersten Korruptionsprozess zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilte Ex-Personalvorstand Peter Hartz hatte Volkert zwischen 1994 und 2005 Sonderbonuszahlungen von knapp zwei Millionen Euro gewährt. Gebauer hat auf Anweisung von Hartz Lustreisen für Betriebsräte organisiert und abgerechnet. Und Volkert hatte auch seine brasilianische Geliebte von VW bezahlen lassen.

17. September 2009 - 16.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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