Ex-Terroristin Becker verweigert in Buback-Prozess Aussage
AFP VOM 30.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1101 Aufrufe Mehr zum Thema:Becker, RAF
Anklage sieht Mittäterschaft bei Attentat 1977
Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat zum Auftakt des Prozesses um den Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Aussage verweigert. Sie wolle keine Angaben machen, sagte ihr Anwalt Walter Venedey vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft wies Vorwürfe des Buback-Sohns Michael als "absurd" zurück, Behörden hätten Becker geschützt. Becker muss sich wegen des Vorwurfs der Beteiligung an dem Mordanschlag auf Buback und zwei seiner Begleiter vor Gericht verantworten.
Die Bundesanwaltschaft wirft der heute 58-Jährigen vor, Mittäterin bei dem Anschlag am 7. April 1977 gewesen zu sein. Becker sei maßgeblich an der Entscheidung für das Attentat sowie dessen Planung und Vorbereitung beteiligt gewesen. Der Behörde zufolge gibt es aber keine Anhaltspunkte dafür, dass Becker damals als Beifahrerin eines Motorrads auch selbst geschossen hat.
Becker war angeklagt worden, nachdem bei ihr Unterlagen gefunden worden waren, in welchen sie über ihre Mitschuld an dem Anschlag reflektierte. Diese Unterlagen wurden zu Prozessauftakt vor Gericht teilweise verlesen. Demnach stellte sich Becker die Frage, ob sie den Hinterbliebenen der drei Opfer ihr "Täterwissen" preisgeben solle, damit "Heilung geschehen kann". Weiter schrieb sie: "Nein, ich weiß noch nicht, ob ich für Herrn Buback beten soll, ich habe kein wirkliches Gefühl für Schuld und Reue. Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen - aber ist es nicht armselig, so zu denken und zu fühlen?".
Nach dem am Mittag vertagten Verfahren erneuerte Michael Buback seine schweren Vorwürfe gegen die Strafverfolgungsbehörden. Seiner Ansicht nach soll vertuscht werden, dass Becker die Mörderin seines Vaters gewesen sei, weil die Angeklagte damals mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Es gebe etwa 20 Augenzeugen, die am Tattag eine Frau auf dem Sozius des Motorrads gesehen hätten. Deren Aussagen seien nicht beachtet worden und Protokolle verschwunden, um über Becker "eine schützende Hand zu halten". Das sei "erschütternd", sagte Buback. Er werde als Nebenkläger deshalb die Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts in den Zeugenstand rufen lassen.
Bundesanwalt Walter Hemberger wies diese Vorwürfe als "abwegig und absurd" zurück. Es gebe keine Hinweise, dass es bei den Ermittlungen damals "Manipulationen" gegeben habe. Dagegen gebe es viele Indizien und auch DNA-Spuren, dass Becker damals nicht auf dem Motorrad saß.
30. September 2010 - 14.20 Uhr
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