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Ex-Söldner droht wegen Dreifachmords in Anwaltskanzlei Höchststrafe - 1/1
AFP vom 14.12.2004   |   2013 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Ex-Söldner droht wegen Dreifachmords in Anwaltskanzlei Höchststrafe

- Ex-Freundin beteuerte unter Tränen ihre Unschuld

Die Brutalität des Mörders schockierte selbst hartgesottene Fahnder: Als die Ermittler am 7. Oktober 2003 eine Anwaltskanzlei in Overath bei Köln betraten, stießen sie auf drei furchtbar zugerichtete Leichen. Das Anwaltsehepaar und die Tochter des Juristen waren kurz zuvor mit einer großkalibrigen Pumpgun kaltblütig erschossen worden - von einem früheren Söldner aus der rechten Szene. Er habe es wie seine mitangeklagte Ex-Freundin vor allem auf das Bargeld in der Kanzlei abgesehen, meint die Staatsanwaltschaft. Am Mittwoch nun will das Kölner Landgericht sein Urteil sprechen - für den 46-jährigen Thomas A. dürfte der Prozess mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe enden, bei seiner Ex-Freundin gibt es noch etliche Fragezeichen.

Sechseinhalb Monate lang haben die Richter versucht, Ablauf und Hintergründe des grauenerregenden Verbrechens zu klären. Dabei dürfte an der Täterschaft des glatzköpfigen A. nie ein Zweifel bestanden haben: Der vor Gericht betont selbstbewusst auftretende Rechtsextremist hatte die Morde bereits vor Prozessbeginn zugegeben, auch wenn er anschließend vor der Strafkammer seine Angaben zum Motiv gleich mehrfach änderte. Ganz anders seine frühere Freundin Jennifer D.: Unter Tränen stritt die 20-jährige während des Verfahrens den Anklage-Vorwurf ab, wonach sie sich gemeinsam mit ihren wesentlich älteren Freund zu den Morden entschlossen haben soll. Nach dem ersten Schuss in der Kanzlei sei seine Mandantin "völlig verzweifelt, völlig überrascht, völlig verstört" gewesen, machte ihr Verteidiger geltend. "Jeder von uns hätte in dieser Situation Angst um sein Leben gehabt."

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme spielte sich das entsetzliche Drama in der Kanzlei folgendermaßen ab: Im Wartezimmer tötete A. zunächst die 53-jährige Ehefrau des Anwalts mit einem Schuss in den Oberkörper. Anschließend soll er seine damalige Freundin angewiesen haben, die 26-jährige Tochter und den 61-jährigen Anwalt mit Kabelbindern zu fesseln. A. richtete danach die Repetierschrotflinte auf die am Boden liegenden Opfer und soll beide mit Kopfschüssen aus nächster Nähe ermordet haben. Auf die Spur der mutmaßlichen Täter kam die Polizei nach fieberhaften Ermittlungen schließlich durch den Hinweis eines Bekannten von A.: Genau eine Woche nach dem Blutbad wurde das Duo in einer Spielhalle im Kreis Düren festgenommen.




Zwar erbeuteten die beiden Angeklagten laut Staatsanwaltschaft in der Kanzlei nicht einmal hundert Euro - dennoch sieht die Anklage das Motiv vor allem in Geldgier. Die ursprüngliche Behauptung von A., er habe als Kopf einer rechtsterroristischen Vereinigung und aus Hass auf Juristen gehandelt, schenkte Staatsanwältin Margarete Reifferscheidt in ihrem Plädoyer keinen Glauben. Vielmehr hätten A. und seine Freundin aus Heimtücke und Habgier gehandelt, der Ex-Söldner darüber hinaus auch aus niedrigen Beweggründen. Für A. forderte die Anklägerin die höchste Strafe, die das Gesetz vorsieht: Neben einer Verurteilung zu lebenlanger Haft soll das Gericht die besondere Schwere seiner Schuld feststellen, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Darüber hinaus soll der Ex-Söldner als "höchstgefährlicher Straftäter" nach Verbüßung der Haft in Sicherungsverwahrung genommen werden.

Die Höchststrafe droht auch Jennifer D., die im Gerichtssaal oft stundenlang regungslos auf den Boden blickte und ihr blasses Gesicht mit den Händen abschirmte: Bei einem Schuldspruch wegen Mordes muss die zur Tatzeit 19-Jährige mit zehn Jahren Jugendstrafe rechnen. Allerdings deutete das Gericht zuletzt an, dass die junge Frau nicht wegen Mordes, sondern wegen Beihilfe zum Totschlag und Raubes mit Todesfolge verurteilt werden könnte - was möglicherweise eine geringere Jugendstrafe nach sich ziehen würde.

14. Dezember 2004 - 06.37 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2004



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