Ex-Mann sagt er heiratet wieder

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pittypat
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Mann sagt er heiratet wieder

Hallo ihr Lieben,

ich hätte mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Ex hat mir mitgeteilt, dass er im Sommer wieder heiraten wird, was auch völlig ok ist. Ich hab ja sicher nix dagegen. Gleichzeitig meinte er, ich könne dann nicht mehr mit dem Geld rechnen, dass er zahlt, sondern es würde dann ja weniger.

Mit der Frau, die er heiraten wird hat er ein zweijähriges Kind. Sie arbeitet nicht und sie leben schon seit Jahren zusammen.

Er zahlt für mich und mein Kind 440 Euro. Als damals berechnet wurde ging man von durchschnittlich 1700 Euro monatlich aus mit Steuerklasse 1. Danach hat er dann begonnen Nachschichten zu machen. Da springt dann jetzt wohl mehr raus seither. Hab dann aber nicht neu berechnen lassen, weil ich immer denke, die Männer wollen ja auch mal weiterleben.

Wenn er nun verheiratet ist, muss er mir dann wirklich weniger zahlen? wegen der Ehefrau und den anderen Kind?er sagte er hätte sich beraten lassen und es wurde ihm gesagt vom finanziellen Aspekt her hätte er das schon eher machen sollen. Er verdient doch dann in der besseren Stkl. eh wieder mehr und hat die Nachtschichten, also kann das doch kaum was ausmachen , oder? Danke schon mal für die Antworten!

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14 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pittypat,

Besteht denn ein Titel ( Jugendamt/Gericht) ?

Lt. DT müsste er z.Zeit 309 € nur für dein Kind zahlen.

Sein weiteres leibliches Kind kommt mit in die Berechnung,
die anderen Kinder nicht.

Habt ihr nachehelichen Unterhalt vereinbart?

lg
edy



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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#2
 Von 
guest-12307.01.2011 15:48:55
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Pittypat
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

239,00 Ehegattenunterhalt
204,00 kindesunterhalt


wieso denn bitte 309 Euro? versteh ich nit. 383 Euro steht in der DT. Ich dacht halt, die Berechnung kam so Zustande wegen seinem Selbstbehalt.




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#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

quote:
W muss er mir dann wirklich weniger zahlen? wegen der Ehefrau und den anderen Kind?er sagte

hab nicht richtig gelesen,könnte man aber auch so lesen.
quote:
wieso denn bitte 309 Euro? versteh ich nit. 383 Euro steht in der DT


Ich bin von einem höherem Netto ausgegangen ( nach Heirat)

d.h. lt. DT 401€ abzüglich hälftiges Kindergeld (92)

zu zahlender Unterhalt = 309€

Besteht für Ehegattenunterhalt ein Titel?

lg
edy


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#5
 Von 
Pittypat
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

nun, ich denke, ja. Wird doch immer so gemacht. Wurd ja schließlich gerichtlich so festgelegt. Stell mich vielleicht dumm an. Also auf alle Fälle hab ich schriftlich, dass er das zu zahlen hat.

-- Editiert am 07.01.2011 10:33

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pittypat,

quote:
nun, ich denke, ja. Wird doch immer so gemacht. Wurd ja schließlich gerichtlich so festgelegt.


Danach hatte ich mehrmals gefragt ( Titel usw.)( keine Antwort).

quote:
Wird doch immer so gemacht

Wer sagt das?

Man kann es doch auch ohne Gericht Vereinbarungen treffen.

lg
edy







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#7
 Von 
Pittypat
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

oh Entschuldigung, bin grad bissel aufgeregt und nervös. Ich bin halt nicht sicher. Kenn mich nicht aus und war auch ehrlich gesagt auch immer froh so wenig wie möglich mit solchen Sachen zu tun zu haben. Mag sowas gar nicht.

Aus dem Schriftstück geht halt hervor, dass er das zahlt bzw. zu zahlen hat.

Ganz zu Beginn wurde ihm vom Gericht auch ein wesentlich höherer Betrag berechnet, den er dann aber neu berechnen ließ. Hat sich halt versch. auf Darlehen gekauft und er hatte ja auch irgendwann ne "schlechtere" Stkl.

Jetzt gehts das schon wieder von vorne los. Seine Freundin hat auch noch 3 Kinder, die im Grunde nichts mit ihm zu tun haben. 2 davon leben auch noch mit in ihrem gemeinsamen Haushalt.

Wie sieht es mit denen aus? Werden die auch in die Berechnung mit reinfallen?

Ich frag jetzt mal einfacher: Wenn er heiratet und gehen wir mal von dem aus, was er bisher als Lohn bezogen hat, also die Berechnung mit den 1700 monatl. durchschnittlich( was mehr werden wird) wird er dann weniger als diese 309 Euro zahlen müssen oder wird sich das dann nicht verändern.

440 wie bisher werd ich dann ja wohl kaum noch kriegen. Geh ich mal von aus.

Ich mach mir jetzt hier total den Kopf. Bei mir hier ist eh schon so knapp.



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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pittypat.

cool baby

Also wenn das gerichtlich festgelegt ( Titel) dann muss
er dies so lange bezahlen bis der Titel abgeändert wird.
( Abänderungsklage).

Dann wird es so wie so zu einer Neuberechnung kommen.

Falls er weiterhin 1700€ verdienen sollte,muss er für dein
Kind 291€ zahlen.( höherer Verdienst = mehr).

Setz dich mal mit dem Jugendamt in Verbindung.

Ob dir weiterhin Unterhalt zusteht ( falls der Titel ab-
geändert wird ) ist offen.

lg
edy







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#9
 Von 
Pittypat
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

also fehlen mir zukünftig und da er es ja angekündigt hat rund 150 Euro. Die sagen ja dann :Ja dann müssen sie halt mehr Stunden arbeiten.

Im Sommer werd ich mit meinem Partner zusammenziehen, der halt aber auch nit grad nen unbeträchtlichen Betrag an Unterhalt für seine Kinder zahlt.

Da ich dort dann keine Arbeit hab und erst mal suchen muß, kann ich mir dann ne freiwillige Mitgliedschaft bei der KK mal grad in die Haare schmieren. Denn die kann ich mir nimmer leisten. Die kostet mal an die 140 Euro soweit ich das weiß.

Toll , gut dass ich ja keine Medikamente brauch.

Und das Ding mit dem JA . Danke für den Tip, aber ihr habt mir damit dann wohl schon mehr geholfen als die tun würden.

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pittypat,

Nicht aufregen!!!!!!

quote:
Da ich dort dann keine Arbeit hab und erst mal suchen muß, kann ich mir dann ne freiwillige Mitgliedschaft bei der KK mal grad in die Haare schmieren.


Dann meldest du dich arbeitsuchend bei der ARGE und
dann zahlt die ARGE die KK.( ruf doch mal an).

Wenn's um die Berechnung des KU geht, würde ich doch mal

zum Jugendamt gehen.

Er hat Schulden....... wann ? und warum sind die
entstanden?

Und so viel Nachsicht mit deinem EX brauchst du nicht zu
haben.



lg
edy



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irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 07.01.2011 15:25

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#11
 Von 
Pittypat
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

tja, sicher. Ich bekomm ja momentan auch nen geringen Teil von der Arge. Die zahlen ja auch die KK, weil ich eben nur so nem Mini-Job da nachgehen kann. Leider hab ich ein Extrem-Kind und glaubt mir, so hab ich mir das nicht ausgesucht. Aber ich hab dort schon nachgefragt und die meinten, die zahlen nichts wenn ich mit meinem Partner zusammenzieh, da der ja Geld verdient. Ich mein, ich hab nit vor auf seine Kosten zu leben, ich arbeite ja hier auch, bloß kommt kaum was dabei rum.

Na ich geh einfach mal davon aus, dass er welche hat, weil er immer welche hatte. Er hat beispielsweise ein Auto gekauft, dass er selbst aber nicht fährt, weil er keinen Führerschein hat. Ich glaub nit dass er eins mal so kaufen konnt. Und ansonsten denk ich für andere Anschaffungen im Haushalt. Da sind noch viel mehr Dinge, die da nicht rechtens sind. Aber ich bin ja immer die, die dann nix sagt.

Zu leiden hat dann das Kind, das nix dafür kann.

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#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Pittypat,

nicht böse sein.

Aber wenn man alles glaubt was der Ex und sein RA erzählt,
oder die ARGE,und nix sagt, dann muss halt das Kind drunter leiden.

Wenn dein "zukünftiger" auch viel Unterhalt zahlen muss,
bleibt ihm auch nicht viel von seinem Einkommen, und
dann bezahlt die ARGE "aufstockend".


lg
edy



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irgendwie geht's schon"

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Vielleicht nochmals klarstellend: erst kommen die beiden Kinder, dann die Mutter seines jüngsten Kindes, dann kommst Du. Das ist die "Unterhaltsreihenfolge." Und zwar ganz unabhängig von der Eheschliessung. Seine derzeitige Ehefrau muss ganz einfach mit so einem kleinen Kind nicht arbeiten. Das sollts sich Dir doch erschließen. Du willst ja selbst mit einem relativ großen Kind nicht arbeiten. Die "fremden" Kinder und mögliche Schulden haben damit gar nichts zu tun. Aber, wenn denn ein Titel existiert (was immer noch nicht ganz klar ist), dann muss er auf Abänderung klagen. Einfach kürzen, das geht nicht. Allerdings wird er voraussichtlich bei der Abänderungsklage Erfolg haben. Eben wegen der Reihenfolge. Und weil Unterhalt an die Ex nun mal endlich und nicht unendlich gezahlt wird.

wirdwerden

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#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
erst kommen die beiden Kinder, dann die Mutter seines jüngsten Kindes, dann kommst Du. Das ist die "Unterhaltsreihenfolge."


So isses! Dein Ex wird mit einer Abänderungsklage Erfolg haben und wird wohl künftig nur für euer gemeinsames Kind zahlen müssen.
Aus welchem Grund wurde dir eigentlich Unterhalt zugesprochen?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 07.01.2011 21:06

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