Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr Harald Kujat rechnet trotz der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den für den Luftschlag von Kundus verantwortlichen Oberst Georg Klein nicht mit einer Anklage. "Dass ein Verfahren eingeleitet werden muss, ist zwangsläufig", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Samstagausgabe). Er rechne nicht mit einer Anklage gegen Klein, "und ich hoffe auch nicht, dass es eine gibt. Wenn doch, hoffe ich auf einen Freispruch". Die Anwendung des Kriegsvölkerrechts sei für Klein anders als die Anwendung deutschen Strafrechts "immer von Vorteil", fügte der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses hinzu.
Die Bundesanwaltschaft bestätigte am Freitag die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch im Zusammenhang mit dem Luftangriff in Kundus. Medienberichten zufolge richten sich die Ermittlungen gegen Klein und seinen Flugleitoffizier. Bei dem von Klein veranlassten Luftangriff auf zwei von den Taliban gestohlene Tanklaster starben nach offiziellen Angaben am 4. September bis zu 142 Menschen.
19. März 2010 - 15.12 Uhr
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