Ex-Freund will ausziehen ohne Mietvertrag zu kündigen

31. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
HyperViper
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Ex-Freund will ausziehen ohne Mietvertrag zu kündigen

Hallo.

Ich komme gleich mal zum Thema.

Der Ex-Freund meiner Freundin wohnt noch in deren gemeinsam gemieteten Wohnung, wo auch bei den Mietvertrag unterschrieben haben. Die beiden haben sich darauf geeinigt, das er noch so lange bleiben darf, bis er eine Wohnung gefunden hat.

Jetzt ist es so, das seine Mutter ein Haus gekauft hat, wo er mit einziehen darf und er im Januar dort einziehen will.
Nur ist der halt so eingestellt, das er immer unregelmäßig seinen Teil der Miete an meine Freundin gezahlt hat und es ihm auch egal ist, ob sie die volle Miete bezahlt oder nicht. Sie meinte auch, das wenn er mitkriegt, das ich dann bei ihr einziehe, wenn er weg ist, das er dann die Kündigung des Mietvertrags nicht unterschreiben wird.
Er hat sich vor einigen Wochen schon umgemeldet, das er bei seiner Mutter wohnt, was ja nicht so war und seit dem stellt er sich quer wo es nur geht.
Die Vermieterin ist auch nie zu erreichen. Egal wann man dort anruft.

Was kann man in dem Fall machen, wenn er keine Kündigung unterschreiben will? Welche Möglichkeiten gibt es?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von HyperViper):
Was kann man in dem Fall machen, wenn er keine Kündigung unterschreiben will?

Dann müsste man ihn auf die Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Und man sollte dann auch schon eine neue Wohung in petto haben oder die verbindliche Zusicherung des Vermieters, das er auch mit der Freundin alleine bzw. der Freundin und Dir einen Mietvertrag abschließen will.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Eigentlich mehr ein Problem für den Ex-Freund, denn er haftet nach seinem Auszug noch voll für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.....

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Eigentlich mehr ein Problem für den Ex-Freund, denn er haftet nach seinem Auszug noch voll für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.....


Der Vermieter darf sich das raussuchen. Und da ist die Freundin wohl leichter greifbar...

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ändert jetzt aber nichts an meiner Aussage....

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Ändert jetzt aber nichts an meiner Aussage....


Durchaus. Denn der Freund ist nur theoretisch greifbar. Der Vermieter wird kaum sich um ihn kümmern, da er sich das ja raussuchen darf.

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Und da ist die Freundin wohl leichter greifbar...

Auch die kann entfleuchen...
Und wenn sie kein Geld hat, dann ist die leichtere Greifbarkeit auch nicht hilfreich.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von asd1971):
Und da ist die Freundin wohl leichter greifbar...

Auch die kann entfleuchen...
Und wenn sie kein Geld hat, dann ist die leichtere Greifbarkeit auch nicht hilfreich.


Zumindest momentan hat sie ja Geld...Und der Neue will einziehen. Wird wohl etwas etwas bezahlen ;-)

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