Hallo.
Ich komme gleich mal zum Thema.
Der Ex-Freund meiner Freundin wohnt noch in deren gemeinsam gemieteten Wohnung, wo auch bei den Mietvertrag
unterschrieben haben. Die beiden haben sich darauf geeinigt, das er noch so lange bleiben darf, bis er eine Wohnung gefunden hat.
Jetzt ist es so, das seine Mutter ein Haus gekauft hat, wo er mit einziehen darf und er im Januar dort einziehen will.
Nur ist der halt so eingestellt, das er immer unregelmäßig seinen Teil der Miete an meine Freundin gezahlt hat und es ihm auch egal ist, ob sie die volle Miete bezahlt oder nicht. Sie meinte auch, das wenn er mitkriegt, das ich dann bei ihr einziehe, wenn er weg ist, das er dann die Kündigung des Mietvertrags nicht unterschreiben wird.
Er hat sich vor einigen Wochen schon umgemeldet, das er bei seiner Mutter wohnt, was ja nicht so war und seit dem stellt er sich quer wo es nur geht.
Die Vermieterin ist auch nie zu erreichen. Egal wann man dort anruft.
Was kann man in dem Fall machen, wenn er keine Kündigung unterschreiben will? Welche Möglichkeiten gibt es?
Ex-Freund will ausziehen ohne Mietvertrag zu kündigen
31. Dezember 2016
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Frage vom 31. Dezember 2016 | 00:17
Von
Status: Beginner (77 Beiträge, 7x hilfreich)
Ex-Freund will ausziehen ohne Mietvertrag zu kündigen
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#1
Antwort vom 31. Dezember 2016 | 00:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatWas kann man in dem Fall machen, wenn er keine Kündigung unterschreiben will? :
Dann müsste man ihn auf die Zustimmung zur Kündigung verklagen.
Und man sollte dann auch schon eine neue Wohung in petto haben oder die verbindliche Zusicherung des Vermieters, das er auch mit der Freundin alleine bzw. der Freundin und Dir einen Mietvertrag abschließen will.
#2
Antwort vom 31. Dezember 2016 | 14:03
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Eigentlich mehr ein Problem für den Ex-Freund, denn er haftet nach seinem Auszug noch voll für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Dezember 2016 | 15:21
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatEigentlich mehr ein Problem für den Ex-Freund, denn er haftet nach seinem Auszug noch voll für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis..... :
Der Vermieter darf sich das raussuchen. Und da ist die Freundin wohl leichter greifbar...
#4
Antwort vom 31. Dezember 2016 | 19:43
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Ändert jetzt aber nichts an meiner Aussage....
#5
Antwort vom 31. Dezember 2016 | 21:05
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatÄndert jetzt aber nichts an meiner Aussage.... :
Durchaus. Denn der Freund ist nur theoretisch greifbar. Der Vermieter wird kaum sich um ihn kümmern, da er sich das ja raussuchen darf.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 31. Dezember 2016 | 22:48
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatUnd da ist die Freundin wohl leichter greifbar... :
Auch die kann entfleuchen...
Und wenn sie kein Geld hat, dann ist die leichtere Greifbarkeit auch nicht hilfreich.
#8
Antwort vom 1. Januar 2017 | 12:27
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:ZitatUnd da ist die Freundin wohl leichter greifbar... :
Auch die kann entfleuchen...
Und wenn sie kein Geld hat, dann ist die leichtere Greifbarkeit auch nicht hilfreich.
Zumindest momentan hat sie ja Geld...Und der Neue will einziehen. Wird wohl etwas etwas bezahlen ;-)
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